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Eigenbedarf wegen vorgetäuscht?
bh_roth: Und ich finde es nicht besonders seriös, ihm zu suggerieren, er müsse die Kündigung so akzeptieren. Denn das muss er definitiv nicht - diese Kündigung ist allein wegen der knappen Kündigungsfrist nichtig. Das gewünschte Beispiel, um Eigenbedarf anzuzweifeln: Wenn du Vermieter eines Mietshauses mit 7 Wohnungen bist, davon 6 vermietet, eine freistehend (sagen wir mal im 2. OG), kannst du nicht wegen Eigenbedarfs kündigen (da ja eine freistehende Wohnung da ist). Auch kann eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich angezweifelt werden, wenn es vorher Streit zwischen Mieter und Vermieter gab. Ich mein... Google doch mal ein paar Urteile - Eigenbedarf muss eigentlich tatsächlich bestehen, damit das ganze mit hundertprozentiger Sicherheit Erfolg hat.
Dennoch, wie schon erwähnt: Ich habe nicht gesagt, die Kündigung sei komplett nichtig, sondern die Kündigung mit dieser Kündigungsfrist von 3 Wochen sei nichtig. Und das ist definitiv der Fall - er muss NICHT innerhalb der nächsten 3 Wochen raus.
Eigenbedarf wegen vorgetäuscht?
@bh_roth: Das ist eben zu generell gefasst. Ich selbst habe bereits 3 Fälle erlebt, in denen der Eigenbedarf erfolgreich angezweifelt wurde und der Mieter bleiben durfte. Allerdings hat man sich in zwei von den drei Fällen auf eine Umzugsbeihilfe geeinigt, ein mal betrug diese 2.000 €, ein mal sogar 5.000 €. (Vermieter zahlt den Mieter aus, damit dieser auszieht). Es ist eben nicht so einfach, mal eben wegen Eigenbedarf zu kündigen. Zumindest nicht erfolgreich. Und es ging in deinem Beitrag ja um die Frage, wer in der Beweislast ist. Und das ist nun mal der Vermieter. :)
Eigenbedarf wegen vorgetäuscht?
Was bh_roth schreibt ist etwas irreführend. Wenn du im Nachhinein behauptest, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, bist du eventuell in der Beweispflicht. Wenn du aber von Vornerein den Eigenbedarf anzweifelst, ist eindeutig der Vermieter in der Beweispflicht.
Vrgl. auch:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/eigenbedarfskuendigung-beweislast-des-vermieters_idesk_PI17574_HI1091765.html
Zu allererst gilt erst einmal: Rein gesetzlich musst du NICHT in den nächsten 3 Wochen raus sein.
Eigenbedarf wegen vorgetäuscht?
Ich denke auch, dass hier ein Anwalt tätig werden sollte, aber eine Kündigung wg. Eigenbedarf muss immer firstgerecht sein. In Deutschland beträgt die gesetzliche Frist 3 Monate. Und auch das ist in den aller wenigsten Fällen durchzusetzen. Den Eigenbedarf kannst du auch anzweifeln, aber auch das sollte ein Anwalt übernehmen. Wenn du für den Anwalt kein Geld ausgeben möchtest, kann ich dir einen Mieterschutzbund empfehlen.