Memmi
Eigenbedarf wegen vorgetäuscht?
Mein Vermieter hat mir eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu gereicht.
Jedoch reicht mir seine Begründung von wegen, dass seine Eltern hier einziehen möchten und ich die Wohnung in 3 Wochen zu verlassen habe.
Mit dem Vermieter hatte ich schon in letzter Zeit so einige Probleme.
Recherchiert habe ich auch http://www.eigenbedarfskuendigung.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/
und denke mir, dass er das, nur vorgetäuscht hat.
Was kann ich jetzt dagegen machen??? Was wäre euer Rat für meine Lage,,.?
Jedoch reicht mir seine Begründung von wegen, dass seine Eltern hier einziehen möchten und ich die Wohnung in 3 Wochen zu verlassen habe.
Mit dem Vermieter hatte ich schon in letzter Zeit so einige Probleme.
Recherchiert habe ich auch http://www.eigenbedarfskuendigung.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/
und denke mir, dass er das, nur vorgetäuscht hat.
Was kann ich jetzt dagegen machen??? Was wäre euer Rat für meine Lage,,.?
Antworten (14)
Unterhalten sich zwei Freundinnen, sagt die eine "Mein Vermieter will das ich bis zum Wochende ausgezogen bin", darauf die andere "hast du ein Glück, meiner will das jeden Tag" muahahaha
Ich denke auch, dass hier ein Anwalt tätig werden sollte, aber eine Kündigung wg. Eigenbedarf muss immer firstgerecht sein. In Deutschland beträgt die gesetzliche Frist 3 Monate. Und auch das ist in den aller wenigsten Fällen durchzusetzen. Den Eigenbedarf kannst du auch anzweifeln, aber auch das sollte ein Anwalt übernehmen. Wenn du für den Anwalt kein Geld ausgeben möchtest, kann ich dir einen Mieterschutzbund empfehlen.
Es ist völlig irrelevant, ob dir die Begründung reicht oder nicht. Ob die Begründung vorgetäuscht ist oder nicht, kannst du auch aus einer Kündigung nicht herauslesen. Selbst wenn später die Eltern nicht in die Wohnung einziehen, kannst du nichts dagegen machen, denn es können ja Umstände eintreten, die es den Eltern nicht gestatten, in die nun freie Wohnung einzuziehen. Die Beweislast, dass das Ganze vorgeschoben war, um dich loszuwerden, hast du. Und das wird schwierig bis unmöglich.
Was bh_roth schreibt ist etwas irreführend. Wenn du im Nachhinein behauptest, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, bist du eventuell in der Beweispflicht. Wenn du aber von Vornerein den Eigenbedarf anzweifelst, ist eindeutig der Vermieter in der Beweispflicht.
Vrgl. auch:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/eigenbedarfskuendigung-beweislast-des-vermieters_idesk_PI17574_HI1091765.html
Zu allererst gilt erst einmal: Rein gesetzlich musst du NICHT in den nächsten 3 Wochen raus sein.
Vrgl. auch:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/eigenbedarfskuendigung-beweislast-des-vermieters_idesk_PI17574_HI1091765.html
Zu allererst gilt erst einmal: Rein gesetzlich musst du NICHT in den nächsten 3 Wochen raus sein.
@macy78: Was soll mich als Vermieter denn davon abhalten, eine Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen? Was interessiert mich, ob der Mieter einen Verdacht hat oder nicht? Ich behaupte, meine Eltern ziehen ein. Punkt. Dazu lege ich eine Absichtserklärung meiner Eltern, dass sie in die frei werdende Wohnung einziehen werden. Später entscheiden sie sich eben anders. Kann man nichts machen. Pech eben.
Der Mieter sitzt immer am kürzeren Hebel. Da kannst du noch so viele schöne Links hervorkramen. Ich könnte dem Mieter sogar (unter 4 Augen) sagen, dass das ganze nur ein Vorwand ist.
Der Mieter sitzt immer am kürzeren Hebel. Da kannst du noch so viele schöne Links hervorkramen. Ich könnte dem Mieter sogar (unter 4 Augen) sagen, dass das ganze nur ein Vorwand ist.
@bh_roth: Das ist eben zu generell gefasst. Ich selbst habe bereits 3 Fälle erlebt, in denen der Eigenbedarf erfolgreich angezweifelt wurde und der Mieter bleiben durfte. Allerdings hat man sich in zwei von den drei Fällen auf eine Umzugsbeihilfe geeinigt, ein mal betrug diese 2.000 €, ein mal sogar 5.000 €. (Vermieter zahlt den Mieter aus, damit dieser auszieht). Es ist eben nicht so einfach, mal eben wegen Eigenbedarf zu kündigen. Zumindest nicht erfolgreich. Und es ging in deinem Beitrag ja um die Frage, wer in der Beweislast ist. Und das ist nun mal der Vermieter. :)
@marcy78: Was wäre denn aus deiner Sicht ein Beweis, dass ich berechtigten Eigenbedarf habe? Alles, was du jetzt aufführen kannst, kann ich türken. Ich weiß nur, dass ich kein Problem hätte, mein vermietetes Objekt wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Ich finde es nicht sonderlich seriös, dem Fragesteller zu suggerieren, er hätte eine echte Chance.
Ich finde es nicht sonderlich seriös, dem Fragesteller zu suggerieren, er hätte eine echte Chance.
bh_roth: Und ich finde es nicht besonders seriös, ihm zu suggerieren, er müsse die Kündigung so akzeptieren. Denn das muss er definitiv nicht - diese Kündigung ist allein wegen der knappen Kündigungsfrist nichtig. Das gewünschte Beispiel, um Eigenbedarf anzuzweifeln: Wenn du Vermieter eines Mietshauses mit 7 Wohnungen bist, davon 6 vermietet, eine freistehend (sagen wir mal im 2. OG), kannst du nicht wegen Eigenbedarfs kündigen (da ja eine freistehende Wohnung da ist). Auch kann eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich angezweifelt werden, wenn es vorher Streit zwischen Mieter und Vermieter gab. Ich mein... Google doch mal ein paar Urteile - Eigenbedarf muss eigentlich tatsächlich bestehen, damit das ganze mit hundertprozentiger Sicherheit Erfolg hat.
Dennoch, wie schon erwähnt: Ich habe nicht gesagt, die Kündigung sei komplett nichtig, sondern die Kündigung mit dieser Kündigungsfrist von 3 Wochen sei nichtig. Und das ist definitiv der Fall - er muss NICHT innerhalb der nächsten 3 Wochen raus.
Dennoch, wie schon erwähnt: Ich habe nicht gesagt, die Kündigung sei komplett nichtig, sondern die Kündigung mit dieser Kündigungsfrist von 3 Wochen sei nichtig. Und das ist definitiv der Fall - er muss NICHT innerhalb der nächsten 3 Wochen raus.
Macy78: Vollkommen klar, dass die erwähnten 3 Wochen in keine Kündigungsfrist passen. Das habe ich nicht bestritten und darauf bin ich auch nicht eingegangen.
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Dein Beispiel mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist akzeptiert. Da wird es schwieriger. Ich bin (mein Fehler) von vermieteter Eigentumswohnung oder Haus ausgegangen. Und da ist es einfach (er) für den Vermieter.
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Dein Beispiel mit dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist akzeptiert. Da wird es schwieriger. Ich bin (mein Fehler) von vermieteter Eigentumswohnung oder Haus ausgegangen. Und da ist es einfach (er) für den Vermieter.
bh_roth, ich habe zwei Nachrichten für dich: eine gute und eine schlechte. Die schlechte zuerst: Du hast keine Ahnung! Und nun die gute: Davon hast du gaaanz viel!
Wie bist du eigentlich drauf? Wie würdest du reagieren, wenn deine alte Mutter den Richter belügt? Was würdest du sagen, wenn deine alte Mutter deinen Prozessbetrug auch noch beeiden muss?
Ist deine Mutter so geübt im Umgang mit der Justiz, dass sie alle Beteiligten täuschen kann?
Ich kenne keinen Anwalt, der zu blöd wäre, eine alte Frau in Widersprüche zu verwickeln.
Und noch mal zur Sache: Auch den derzeitigen Vermieter deiner Mutter würde ich vorladen lassen. Glaube mir, das geht schief. Und deine alte Mutter fährt u.U. für drei Jahre ein. Du bist ja ein toller Sohn.
Oder bewohnt deine Mutter ein eigenes Haus. Das solltest du vorher sehr schnell verkaufen!
Denn so lange es nicht verkauft wird, wohnt deine Mutter dort. Oder eben im Knast. Und dann ist wieder nix mit Eigenbedarf.
Vorgetäuschter Eigenbedarf kann unglaublich teuer werden – für den Vermieter!
Wie bist du eigentlich drauf? Wie würdest du reagieren, wenn deine alte Mutter den Richter belügt? Was würdest du sagen, wenn deine alte Mutter deinen Prozessbetrug auch noch beeiden muss?
Ist deine Mutter so geübt im Umgang mit der Justiz, dass sie alle Beteiligten täuschen kann?
Ich kenne keinen Anwalt, der zu blöd wäre, eine alte Frau in Widersprüche zu verwickeln.
Und noch mal zur Sache: Auch den derzeitigen Vermieter deiner Mutter würde ich vorladen lassen. Glaube mir, das geht schief. Und deine alte Mutter fährt u.U. für drei Jahre ein. Du bist ja ein toller Sohn.
Oder bewohnt deine Mutter ein eigenes Haus. Das solltest du vorher sehr schnell verkaufen!
Denn so lange es nicht verkauft wird, wohnt deine Mutter dort. Oder eben im Knast. Und dann ist wieder nix mit Eigenbedarf.
Vorgetäuschter Eigenbedarf kann unglaublich teuer werden – für den Vermieter!
derDoffe: Danke für die Blumen. Ich habe die Ahnung eines Vermieters. Und die eines Käufers eines Hauses, dessen Mieter über Eigenbedarf von (Noch-) Eigentümer gekündigt wurden, damit es sich besser verkaufen lässt.
@ bh_roth
Ich finde es ebenfalls nicht seriös, dem Fragesteller zu suggerieren, dass er keine Chance hätte. Wenn von dem Mieter verlangt wird, innerhalb 3 Wochen auszuziehen, und nach 3 Wochen ziehen dort neue Mieter ein, die nicht die Eltern sind, ist etwas oberfaul. Wenn es nur darum geht, den alten Mieter loszuwerden, um eine höhere Miete zu erzielen, grenzt das an Betrug. Ich würde in jedem Fall den Mieterbund kontaktieren.
Ich finde es ebenfalls nicht seriös, dem Fragesteller zu suggerieren, dass er keine Chance hätte. Wenn von dem Mieter verlangt wird, innerhalb 3 Wochen auszuziehen, und nach 3 Wochen ziehen dort neue Mieter ein, die nicht die Eltern sind, ist etwas oberfaul. Wenn es nur darum geht, den alten Mieter loszuwerden, um eine höhere Miete zu erzielen, grenzt das an Betrug. Ich würde in jedem Fall den Mieterbund kontaktieren.