Alle Fragen von "Amdosh"
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3 Zitate aus Wikipedia:"Aufgrund ausbleibender Passagiere und neuer Sicherheitsmängel erklärten Air France und British Airways jedoch am 10. April 2003, dass der Linienflugbetrieb mit der Concorde im Laufe des Jahres 2003 eingestellt werde. Als weiterer Grund für diese Entscheidung ist allerdings anzunehmen, dass der Ersatzteilehersteller EADS die Preise für die Ersatzteile den tatsächlichen Kosten anpassen wollte"
"Im laufenden Betrieb flog die Concorde nur teilweise Gewinne ein."
"Neben der Wirtschaftlichkeit scheiterte der Betrieb zu mehr und anderen Zielen auch an der mit rund 6000 Kilometern für längere Direktflüge zu geringen Reichweite sowie der Tatsache, dass die Concorde aufgrund ihres hohen Geräuschpegels auf vielen Flughäfen keine Landegenehmigung erhielt."
Also den wirklich genauen Grund kann dir wohl nur jemand aus den Bereich der "Erbsenzähler" sagen von den beiden Airlines...
Auch hast du übersehen, dass nach den Absturz, Wiedererteilung der Typenzulassung und den letzten kommerziellen Flug noch 2 Jahre lagen, wo sie im Flugbetrieb war.
Quelle ?
Das einzige zu den Themenkomplex was ich finde, ist dass es nur gebremst wird, weil Brüssel auch bei solchen "Staatsprämien" über die Europäischen Kommission etwas mitzubestimmen hat.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es damit keine Prämie nach "Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt" und damit wird auch ein Autokäufer nicht ...
Ein Staat darf grundsätzlich gesehen auch solche Prämien "ausloben", aber muss trotzdem auch bei/wegen Brüssel gewisse Punkte beachten - sprachliche und rechtliche Feinheiten und so einen Kram, damit es nicht wieder auseinander läuft, wie beim Thema "Maut"...
Hallo machine
Und deine Toleranzschwelle beim Lesen und antworten ist auch noch etwas verbesserungswürdig...
Die Grundfrage des Themas ist auch sehr kurz gehalten, eben weil Fakten fehlen ... und damit kann man den Fragensteller auch nicht so sehr helfen ...
Und was soll man dann noch schreiben ? Ein Hausflur kann verloren gehen als alleinige Nutzungsfläche ... Beim Ausbau eines Dachgeschosses jedenfalls in einer Stadt lässt sich ja auch nicht an allen Stellen der Raum für ein seperates Treppenhaus finden (wir klauen jetzt den Bürgersteig von der Stadt ?!)... also müsste da schlechthin ein Vermieter sein alleiniges Nutzungsrecht des Hausflures aufgeben ...
Also die Grundfrage ist damit beantwortet: "was darf mein Vermieter?" - einen Mieter den bisherigen Mietvertrag kündigen, um ihn einen neuen direkt anzubieten -> Änderungskündigung.
Wenn der Mieter diesen nicht akzeptiert, dann hat der Vermieter keine "Planungssicherheit" für seinen Ausbau udn müsste erstmal den Mieter auf normalen Wege kündigen.
Also ist es in der Sache des Fragenstellers, was für ihn besser ist ... vom Baulärm mal ganz abgesehen ...
Wobei die Anfangsfrage auch noch offen lässt, ob das ganze nur eine Voranfrage war oder auch schon der nötige Papierkram begonnen wurde. Die grundsätzliche Anfrage für solche Umbauten stehen schliesslich jeden Vermieter offen.
Was die beiden Parteien dann draus machen ist der nächste Schritt ...
Natürlich darfst du dir noch Gedanken machen.
Aber "Was soll noch alles reglementiert werden?" ist dabei etwas, was dir hier wohl keiner beantworten kann.
Von daher, Fragen stellen ist eine Kunst, man muss auch hinarbeiten, dass der beteiligte Personenkreis eine Chance hat, sich dran zu beteiligen.
Auch kommt es drauf an, dass das Thema einen etwas bedeutet...
Das ganze läuft dann wohl unter in Motto:
Änderungskündigung des Mietvertrages. Also ein Abschluss unter der neuen, gekürzten Nutzungsfläche - weil ja dein gemieteter Raum sich verkleinert.
Und da gibt es ein kleines Problem: weitere Rechtsberatung ist hier nicht gestattet...
Dein Vermieter ist ja trotz allen noch der Besitzer über sein Eigentum und hat damit auch noch solche Rechte, über sein Eigentum zu verfügen. Auch wenn er bestimmte Flächen erst jemand anderen zur Verfügung stellt.
Zielkonflikt einer Schule: Wissen vermitteln.
Wenn das tauschen zu viel Unruhe rein bringt, dann liegt es auch im Verantwortungsbereich der Lehrer, da wieder Ruhe rein zu bringen.
http://www.stern.de/familie/kinder/panini-bilder---schulen-verbieten-tausch-6886876.html
Zitate:
"50 Euro war eine Erstklässlerin aus Baden-Württemberg bereit, für drei Panini-Bilder zu zahlen."
"entwickelten die Kinder eine Vorliebe für eine Art Glücksspiel: Sie warfen die Bilder in die Luft und abhängig davon, auf welcher Seite sie landeten, wechselten sie den Besitzer"
Davon ab, Zeiten ändern sich nunmal. Früher gab es keine Handys im Unterricht bei den Schülern, heute aber schon ... Regelungen wie "Wer es umbedingt eingeschaltet haben muss, dann nur ohne Ton - 20 verschiedene Alarmtöne wären doch etwas arg viel ...) machen dann schon Sinn.
Auch ist bei dieser Frage es eher so, dass man als nicht Betroffener nicht so richtig mitreden kann.