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magadi

was darf mein Vermieter?

Mein Vermieter will wegen Ausbau des Dachgeschosses (über meiner Erdgeschoss-Whg) den bisher an mich vermieteten Eingangsflur von meiner Wohnung abtrennen und als Zugang zum OG und für den Bau einer Treppe ins OG nutzen.Außerdem soll mir ca 1/5 meines im Mietvertrag stehenden Gartens weggenommen werden.
Frage beantworten Frage Nummer 3000051416 Frage melden

Antworten (13)
Gast
geht in Ordnung.
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machine
Würde ich auch so sehen. Frage: Kann Dein Vermieter schreiben?
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Amdosh
Das ganze läuft dann wohl unter in Motto:
Änderungskündigung des Mietvertrages. Also ein Abschluss unter der neuen, gekürzten Nutzungsfläche - weil ja dein gemieteter Raum sich verkleinert.
Und da gibt es ein kleines Problem: weitere Rechtsberatung ist hier nicht gestattet...
Dein Vermieter ist ja trotz allen noch der Besitzer über sein Eigentum und hat damit auch noch solche Rechte, über sein Eigentum zu verfügen. Auch wenn er bestimmte Flächen erst jemand anderen zur Verfügung stellt.
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machine
Amdosh, Du bist dämlich. Da Du offensichtlich nicht weißt, worüber Du redest (oder schreibst), sei besser still.
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machine
Lieber magadi, Pacta sunt servanda. Dein Vermieter darf einen vorhandenen Mietvertrag nicht einseitig ändern. Näheres erläutert Dir in diesem Fall Dein Rechtsbeistand oder eine Verbraucherzentrale.
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Amdosh
Hallo machine
Und deine Toleranzschwelle beim Lesen und antworten ist auch noch etwas verbesserungswürdig...

Die Grundfrage des Themas ist auch sehr kurz gehalten, eben weil Fakten fehlen ... und damit kann man den Fragensteller auch nicht so sehr helfen ...
Und was soll man dann noch schreiben ? Ein Hausflur kann verloren gehen als alleinige Nutzungsfläche ... Beim Ausbau eines Dachgeschosses jedenfalls in einer Stadt lässt sich ja auch nicht an allen Stellen der Raum für ein seperates Treppenhaus finden (wir klauen jetzt den Bürgersteig von der Stadt ?!)... also müsste da schlechthin ein Vermieter sein alleiniges Nutzungsrecht des Hausflures aufgeben ...
Also die Grundfrage ist damit beantwortet: "was darf mein Vermieter?" - einen Mieter den bisherigen Mietvertrag kündigen, um ihn einen neuen direkt anzubieten -> Änderungskündigung.
Wenn der Mieter diesen nicht akzeptiert, dann hat der Vermieter keine "Planungssicherheit" für seinen Ausbau udn müsste erstmal den Mieter auf normalen Wege kündigen.
Also ist es in der Sache des Fragenstellers, was für ihn besser ist ... vom Baulärm mal ganz abgesehen ...

Wobei die Anfangsfrage auch noch offen lässt, ob das ganze nur eine Voranfrage war oder auch schon der nötige Papierkram begonnen wurde. Die grundsätzliche Anfrage für solche Umbauten stehen schliesslich jeden Vermieter offen.
Was die beiden Parteien dann draus machen ist der nächste Schritt ...
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machine
Polyphrasie.
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DerDoofe
Es ist - mal wieder - wie immer: Da wird bruchstückartig ein Sachverhalt geschildert. Und dann beginnt - auch wie immer - die Expertendiskussion. Mit den - wie gewöhnlich - mehr oder weniger wüsten Beschimpfungen.

Amdosh, Rechtsberatungsmissbrauch ist kein kleines , sondern ein großes Problem. Der beste Beweis ist deine Änderungskündigung. Die ist im privaten Wohnungsmietrecht schlicht verboten.

Pacta sunt servanda? - stimmt. Trotzdem kleiner Einwand: Wie sieht es aus, wenn der Vermieter seine alte Mutter ins Dachgeschoss einquartieren will? Aber das wissen wir ja nicht, weil @magadi uns im Unklaren lässt.
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machine
@DerDoofe: Hätte, könnte, würde, ... wenn ihr nicht so viel Nonsens von Euch geben würdet, würde ich mich hier besser fühlen. Das ist nicht persönlich zu betrachten.
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Cordelier
Zwei Freundinnen unterhalten sich, sagt die Eine "Mein Vermieter will das ich bis Monatsende ausgezogen bin", sagt die Andere "hast du ein Glück, meiner will das jeden Tag"
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machine
Zwei Bekloppte gehen die Straße lang. Da sacht der Eine zu den Anderen: "Lass mir auch ma inne Mitte!" Muhhahah.
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machine
Lieber ing, ich muss kurz weg. Aber kann es sein, daß der Begriff "Angst" in Deinem Vokabular nicht existent ist? ;-))
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biscuitdealer
Eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist meines Wissens nach nicht erlaubt
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