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Den Mietvertrag kündigen wegen nicht vorhandenem Kabelanschluß
Also ich sehe es ähnlich: Für eine fristlose Kündigung wird es nicht reichen, denn dafür müssen schon erhebliche Mängel an der Mietsache vorliegen - und ich bezweifle, dass du dann eingezogen wärst.
Im Zweifel: Rechtsanwalt (Mietrecht) oder in den örtlichen Mieterverein eintreten, gibt dann ebenfalls Beratung.
Was die einzelnen Sachen betrifft, solltest du den Vermieter anschreiben und auf die Mängel hinweisen:
- fehlender Kabelanschluss
- nicht durchgeführte Treppenhausreinigung
Frist zur Mängelbeseitigung setzen, Minderung in Betracht ziehen - da allerdings Anwalt fragen... .
Was mich allerdings wundert, warum hast du den Kabelanbieter nicht einfach mal zum installieren kommen lassen? Du hast ja eigentlich einen Vertrag auch mit denen und den müssen sie ja auch erfüllen... .
Wenn das Hausseits dann nicht geht, ist wieder der Vermieter in der Pflicht, da er dir den Kabelanschluss ja zugesichert hatte... .
Und die lauten Nachbarn sind auch bestenfalls ein Minderungsgrund.