Wegener Frank
Den Mietvertrag kündigen wegen nicht vorhandenem Kabelanschluß
Hallo Leute
Ich weiß das dieses Thema schon heiß diskutiert wurde, aber mein Fall liegt etwas anders. Ich bin am 16.09. umgezogen und habe eine Kündigungsmodalität, die eine Kündigung vor Ablauf des ersten Jahres ausschließt.
Ich habe im Mietvertrag stehen, das ich Kabelanschluss habe. Natürlich muss ich den separat bezahlen. Nach der Wohnungsabnahme kam dann noch ein Elektriker, der eine Klingel montierte. Bei einem Gespräch mit diesem stellte sich heraus, das die Buchse zwar in der Wand ist, jedoch keine der 24 Wohnungen hier Kabelfernsehen hat. Im Keller sind auch alle Kabel im Verteilerkasten nur lose hängend ohne jegliche Befestigungsmöglichkeit oder Anschlussmöglichkeit an das Kabelnetz. Daraufhin habe ich meinen Kabelanbieter, den ich in die Wohnung mitnehmen wollte gekündigt und muss trotzdem noch 4 Monate für meinen alten Anschluss 40,00 Euro zahlen für Fernsehen, Internet und Telefon. Dazu kommen 200,00 Euro für eine Satellitenantenne auf dem Dach und zwei mal Anschlussgebühren, für einen anderen Anbieter über die Telefonleitung in Höhe von 59,90 Euro, weil beim ersten Anschlussversuch der Keller, der eigentlich offen sein muss, abgeschlossen war. Eine Putzfrau, die den Flur reinigt, ist im Mietvertrag auch inklusiver, aber in den vier Wochen, wo ich hier wohne, war die nicht ein einziges mal da, und der Flur, na ja.............
Nun ist die Frage ob ich daraufhin die Wohnung fristlos, bzw. zum nächsten Monat hin kündigen kann. Die Situation, hier auch mit den Nachbarn, ist kaum erträglich. Es ist laut, unsauber und wie gesagt, ohne den versprochenen Kabelanschluss.
Bitte um Kommentare.
Ich weiß das dieses Thema schon heiß diskutiert wurde, aber mein Fall liegt etwas anders. Ich bin am 16.09. umgezogen und habe eine Kündigungsmodalität, die eine Kündigung vor Ablauf des ersten Jahres ausschließt.
Ich habe im Mietvertrag stehen, das ich Kabelanschluss habe. Natürlich muss ich den separat bezahlen. Nach der Wohnungsabnahme kam dann noch ein Elektriker, der eine Klingel montierte. Bei einem Gespräch mit diesem stellte sich heraus, das die Buchse zwar in der Wand ist, jedoch keine der 24 Wohnungen hier Kabelfernsehen hat. Im Keller sind auch alle Kabel im Verteilerkasten nur lose hängend ohne jegliche Befestigungsmöglichkeit oder Anschlussmöglichkeit an das Kabelnetz. Daraufhin habe ich meinen Kabelanbieter, den ich in die Wohnung mitnehmen wollte gekündigt und muss trotzdem noch 4 Monate für meinen alten Anschluss 40,00 Euro zahlen für Fernsehen, Internet und Telefon. Dazu kommen 200,00 Euro für eine Satellitenantenne auf dem Dach und zwei mal Anschlussgebühren, für einen anderen Anbieter über die Telefonleitung in Höhe von 59,90 Euro, weil beim ersten Anschlussversuch der Keller, der eigentlich offen sein muss, abgeschlossen war. Eine Putzfrau, die den Flur reinigt, ist im Mietvertrag auch inklusiver, aber in den vier Wochen, wo ich hier wohne, war die nicht ein einziges mal da, und der Flur, na ja.............
Nun ist die Frage ob ich daraufhin die Wohnung fristlos, bzw. zum nächsten Monat hin kündigen kann. Die Situation, hier auch mit den Nachbarn, ist kaum erträglich. Es ist laut, unsauber und wie gesagt, ohne den versprochenen Kabelanschluss.
Bitte um Kommentare.
Antworten (7)
Dieses "Es ist laut, unsauber..." ist sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Dass kein Kabelanschluss vorhanden ist, obwohl zugesichert, könnte eine Chance sein. Aber gefühlsmäßig denke ich, dass ein nicht vorhandener Kabelanschluss die fristlose Kündigung nicht rechtfertigt. Hast du dem Vermieter klar gemacht, dass du die Wohnung nur wegen dem vorhanden Kabelanschuss genommen hast, dir das also wichtiger war als z.B. Warmwasser?
Ich denke, dass du dem Vermieter eine Frist setzen musst zur Nachbesserung.
Aber das sind alles nur Gefühle und Gedanken. Ich würde, weil ich sie habe, meine Rechtschutzversicherung bitten, die Kosten für ein erstes Gespräch mit einem Fachanwalt zu übernehmen.
Dass kein Kabelanschluss vorhanden ist, obwohl zugesichert, könnte eine Chance sein. Aber gefühlsmäßig denke ich, dass ein nicht vorhandener Kabelanschluss die fristlose Kündigung nicht rechtfertigt. Hast du dem Vermieter klar gemacht, dass du die Wohnung nur wegen dem vorhanden Kabelanschuss genommen hast, dir das also wichtiger war als z.B. Warmwasser?
Ich denke, dass du dem Vermieter eine Frist setzen musst zur Nachbesserung.
Aber das sind alles nur Gefühle und Gedanken. Ich würde, weil ich sie habe, meine Rechtschutzversicherung bitten, die Kosten für ein erstes Gespräch mit einem Fachanwalt zu übernehmen.
Also ich sehe es ähnlich: Für eine fristlose Kündigung wird es nicht reichen, denn dafür müssen schon erhebliche Mängel an der Mietsache vorliegen - und ich bezweifle, dass du dann eingezogen wärst.
Im Zweifel: Rechtsanwalt (Mietrecht) oder in den örtlichen Mieterverein eintreten, gibt dann ebenfalls Beratung.
Was die einzelnen Sachen betrifft, solltest du den Vermieter anschreiben und auf die Mängel hinweisen:
- fehlender Kabelanschluss
- nicht durchgeführte Treppenhausreinigung
Frist zur Mängelbeseitigung setzen, Minderung in Betracht ziehen - da allerdings Anwalt fragen... .
Was mich allerdings wundert, warum hast du den Kabelanbieter nicht einfach mal zum installieren kommen lassen? Du hast ja eigentlich einen Vertrag auch mit denen und den müssen sie ja auch erfüllen... .
Wenn das Hausseits dann nicht geht, ist wieder der Vermieter in der Pflicht, da er dir den Kabelanschluss ja zugesichert hatte... .
Und die lauten Nachbarn sind auch bestenfalls ein Minderungsgrund.
Im Zweifel: Rechtsanwalt (Mietrecht) oder in den örtlichen Mieterverein eintreten, gibt dann ebenfalls Beratung.
Was die einzelnen Sachen betrifft, solltest du den Vermieter anschreiben und auf die Mängel hinweisen:
- fehlender Kabelanschluss
- nicht durchgeführte Treppenhausreinigung
Frist zur Mängelbeseitigung setzen, Minderung in Betracht ziehen - da allerdings Anwalt fragen... .
Was mich allerdings wundert, warum hast du den Kabelanbieter nicht einfach mal zum installieren kommen lassen? Du hast ja eigentlich einen Vertrag auch mit denen und den müssen sie ja auch erfüllen... .
Wenn das Hausseits dann nicht geht, ist wieder der Vermieter in der Pflicht, da er dir den Kabelanschluss ja zugesichert hatte... .
Und die lauten Nachbarn sind auch bestenfalls ein Minderungsgrund.
Mal wieder ein konfuser Sachverhalt, der nach präzisen Kommentaren fragt. Wegener_Frank, das ist so nicht möglich.
Zitat: Ich bin am 16.09. umgezogen ... Und jetzt beginnen wir mit dem Ratespiel. Ist der 16.09.2015 gemeint, gerät die Sache zu Pillepalle. Dann ist der Vertrag – wenn du ihn fristgerecht gekündigt hast (falls er überhaupt gekündigt werden musste) ((oder so ...)) – am 15.09.2016 um 00.00 Uhr Geschichte. Beginnt der Vertrag dagegen am 16.09.2016, dann erlaube ich mir, dich auf das heutige Datum hinzuweisen (um es kurz zu machen).
Ein unbefristeter Mietvertrag mit vorgeschalteter Kündigungseinschränkung ist rechtlich eine sehr spezielle Angelegenheit. Hier stellt sich die Frage nach der Vertragsform: Handelt es sich um einen sog. Formularmietvertrag? Geht daraus eine Begründung für die eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit hervor?
Hast du eine Mietrechtschutzversicherung? Dann lass’ dich anwaltlich beraten. Aber nur dann. Die Angelegenheit wird so schon teuer genug.
Zitat: Ich bin am 16.09. umgezogen ... Und jetzt beginnen wir mit dem Ratespiel. Ist der 16.09.2015 gemeint, gerät die Sache zu Pillepalle. Dann ist der Vertrag – wenn du ihn fristgerecht gekündigt hast (falls er überhaupt gekündigt werden musste) ((oder so ...)) – am 15.09.2016 um 00.00 Uhr Geschichte. Beginnt der Vertrag dagegen am 16.09.2016, dann erlaube ich mir, dich auf das heutige Datum hinzuweisen (um es kurz zu machen).
Ein unbefristeter Mietvertrag mit vorgeschalteter Kündigungseinschränkung ist rechtlich eine sehr spezielle Angelegenheit. Hier stellt sich die Frage nach der Vertragsform: Handelt es sich um einen sog. Formularmietvertrag? Geht daraus eine Begründung für die eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit hervor?
Hast du eine Mietrechtschutzversicherung? Dann lass’ dich anwaltlich beraten. Aber nur dann. Die Angelegenheit wird so schon teuer genug.
Ich bin hier am 16.08.2016 eingezogen, ich habe mich verschrieben, sorry. Also wohne ich gerade mal drei-einhalb Wochen hier. Im Mietvertrag steht, das die vorhandene Hausantenne, der HDTV-Anschluss oder die Kabelbuchse zu nutzen seien. Eigene Antennen oder Satellitenschüsseln seien grundsätzlich verboten. Es gibt aber weder eine eingerichtete Kabelverbindung, noch eine Hausantenne oder einen HDTV-Anschluss im ganzen Haus. So wie ich das sehe ist ein Kabelanschluss, der laut Mietvertrag vereinbart wurde, jedoch nicht vorhanden ist, eine Arglistige Täuschung (vortäuschen falscher Tatsachen) und somit ein Grund für eine fristlose Kündigung. Stellt euch vor ihr kauft ein Auto mit Gasanlage und fahrt nach hause. Auf halber streck stellt ihr fest, das die fehlt! Das ist arglistige Täuschung und ihr bringt das Auto sofort zurück, oder etwa nicht??? Wenn ich mich nach dem Mietvertrag richten würde, hätte ich kein Fernsehen. Eine Mängelbeseitigung ist nicht möglich. Laut des für das Haus zuständigen Elektrikers würde eine Instandsetzung, neue Verkabelung und Verlegung des Kabelanschlusses 50.000,00 Euro kosten und er Vermieter hat das abgelehnt. Eine Fristsetzung ist also sinnlos, da es so oder so nicht gemacht werden würde. Würdet Ihr in einer Wohnung bleiben, wo kein Fernsehen möglich ist, es sei denn man verstößt gegen den Mietvertrag und riskiert angedrohte Strafzahlungen? Ich glaube nicht. Ob ich Internet und Telefon über die Telefonleitung bekommen kann, weiß ich auch noch nicht, da im Kellen die Telefondrähte teilweise aus der Wand gerissen sind. Mein Nachbar hat seit vier Wochen weder Telefon noch Internet. Das Haus ist eine einzige Katastrophe, was die Elektrik, also Telefon und Kabel betrifft. Wenn ich Pech habe geht der Telefontechniker am Donnerstag in den Keller, flippt aus und sagt, das die komplette Telefonanlage erst neu verkabelt werden muss.
Und zur Unsauberkeit noch eins, die Nachbarn sitzen auch draußen vor meinem Balkon bis um halb eins und saufen und labern und verdrecken den Parkplatz, das kommt noch dazu. Versucht mal zu schlafen, bei dem Krach! Wer stimmt mir zu, das das alles Kündigungsgründe sind?
Und zur Unsauberkeit noch eins, die Nachbarn sitzen auch draußen vor meinem Balkon bis um halb eins und saufen und labern und verdrecken den Parkplatz, das kommt noch dazu. Versucht mal zu schlafen, bei dem Krach! Wer stimmt mir zu, das das alles Kündigungsgründe sind?
Rein gefühlsmäßig magst Du ja recht haben, aber:
Wie Rotes_Laub schon beschrieben hat, hilft da nur ein kühler Kopf und eine vernünftige Beratung; entweder über einen Mieterverein oder durch einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Die anfallenden Beratungskosten werden sicher entweder durch die entsprechende Mietminderung oder durch die Möglichkeit, den "Ort des Schreckens" möglichst schnell verlassen zu können, aufgewogen.
Wie Rotes_Laub schon beschrieben hat, hilft da nur ein kühler Kopf und eine vernünftige Beratung; entweder über einen Mieterverein oder durch einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Die anfallenden Beratungskosten werden sicher entweder durch die entsprechende Mietminderung oder durch die Möglichkeit, den "Ort des Schreckens" möglichst schnell verlassen zu können, aufgewogen.
Während die nicht vorhandene Gasanlage einen wesentlichen Mangel darstellt, der die Rückgabe des Fahrzeugs ermöglichen würde, wage ich zu behaupten, dass der fehlende Kabelanschluss diesen wesentlichen Mangel nicht darstellt.
Wie ich schon schrieb, würde ich das von einem Anwalt klären lassen, den meine Versicherung bezahlt.
Wie ich schon schrieb, würde ich das von einem Anwalt klären lassen, den meine Versicherung bezahlt.
Hast du mal den Vermieter/ die Hausverwaltung angerufen und nachgefragt, was da los ist?
Wenn nicht, dann mach das doch mal. Bewegen die sich nicht, dann suchst du dir einen Anwalt, falls du nicht im Mieterverein bist und lässt dich beraten.
Ggf. kannst du auch klagen etc.
Wenn nicht, dann mach das doch mal. Bewegen die sich nicht, dann suchst du dir einen Anwalt, falls du nicht im Mieterverein bist und lässt dich beraten.
Ggf. kannst du auch klagen etc.