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Die Polizei/BGS sowie die Sicherungssoldaten (früher Wachsoldaten) erhalten eine besondere Schulung bzgl. Waffengebrauch in der Öffentlichkeit.
Sie dürfen die Waffen nach eigenem Ermessen einsetzen.
Dieser Einsatz wird im nachhinein durch einen Staatsanwalt überprüft ob der Waffeneinsatz gerechtfertigt war, oder ob andere Mittel gereicht hätten (Körperliche Gewalt/Pefferspray, usw).
Darf Verkäufer Schlüssel einbehalten?
Wenn ich es richtig verstanden hab hatt der ex Besitzer also Wohnung und Garage getrennt verkauft.
Nun da wirst Du wohl einen Zähler setzen lassen müssen.
Der Schlüssel gehört zu der Wohnung.
Die Hausverwaltung wird Euch sagen können wieviele Schlüssel der ex Eigentümer hatte (ich gehe mal von einem Systemschliesszylinder aus).
Generell dürftes Du nur Schlüsselgewalt über die Garage,Haustür und/oder Zählerraum haben.
In wieweit Euch der ex Besitzer darüber informieren musste frag lieber einen Anwalt/den Notar, ggf. steht ja auch was darüber im Kaufvertrag.