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janoschbonn

Darf Verkäufer Schlüssel einbehalten?

Ich hab vor 3 Monaten eine Garage gekauft mit Strom heute wollte ich mein Garagentor mit elektrischen Antrieb öffnen ging nicht musste ein Fenster gewaltsam öffnen um die Garage von innen zu entriegeln der Strom wurde abgestellt.
Nach Telefonieren mit der Hausverwaltung bekam ich raus zu welcher Wohnung die Garage gehört die Dame hat von einen Elektriker die Leitung blind legen lassen was auch ihr recht ist. Nun steh ich da ohne Strom ( eigentlich eine Minderung der Garage da ich sie mit Strom gekauft).
Der Oberhammer kommt erst noch bei der Schlüsselübergabe im Vertrag stehen 2 bekam ich einen und der 2. war nicht mehr auffindbar komisch. Die Dame der die Wohnung gehört fehlte auch noch einen Schlüssel und nun komme ich bei ihr in die Wohnung und sie in meiner Garage und der Verkäufer müsste noch einen Schüssel haben was wir nicht wollen wie können wir das regeln was müssen wir tun. Darf er einen Schlüssel einbehalten ?
Mit freundlichen Grüßen Janosch
Frage beantworten Frage Nummer 3000065476 Frage melden

Antworten (17)
Cordelier
Du kommst mit dem Schlüssel von der Garage in die Wohnung der Oma?
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janoschbonn
Ja Garage und Wohnung wurden getrennt verkauft mit der gleichen Schließanlage aber unser Verkäufer hat noch einen Schlüssel was wir eigentlich nicht wollen
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Dorfdepp
Was spricht dagegen, in deiner Garage ein neues Schloss einzubauen?
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Cordelier
Ich denke da daß so nicht zulässig ist. Da solltet ihr mal Dampf bei der Hausverwaltung machen. Aber Zügig.

Kann ja wohl nicht sein das du mit dem Schlüssel zum einen ins Haus kommst und zum anderen in die Wohnung der Oma.
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Cordelier
Und wer zahlt das neue Schloß nebst Einbau?
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janoschbonn
Warum sollte ich eine neues schloss einbauen könnte auch die Frau mit der Wohnung machen und das ist ein Mehrfamilienhaus er könnte in 20 Kellerräume gelangen obwohl er kein Eigentum mehr hat das ist bestimmt nicht rechtens das man einen schlüssel einbehalten darf. und das 2. ist das ich Garage mit Strom gekauft habe und nach 3 Monaten wurde der strom abgeklemmt das ist ja auch vertraglich anders.
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Rentier_BV
Hallo Janosch
Du solltest dir vielleicht eine andere Garage mieten.
Ansonsten gibt es noch den Umbau des Garagenschlosses auf deine Kosten mit Ansage bei der Hausverwaltung. Wenn du ausziehst, baust du das alte Schloss wieder ein.
R:
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Cordelier
Warte mal bis ing sich dazu äußert, er ist in diesen Fragen der Fachmann.
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Rentier_BV
Sorry für den ersten Satz, du hast ja gekauft.
Dann Schloss wechseln und gut ist.
R
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janoschbonn
Sorry Leute ich glaube ihr versteht meine Frage nicht richtig mir geht es nicht um das Schloss das ist gleich gewechselt. na ja aber danke für eure mühe :-) tolle Woche euch allen.
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Dorfdepp
@ Janosch,

kannst du denn nachweisen, dass der Verkäufer noch einen Schlüssel hat? Er kann den Zweitschlüssel verloren haben, die Frau auch, sowas kommt vor. Wenn der Verkäufer vorsätzlich einen Schlüssel behalten wollte, hätte er nur einen Schlüssel in den Vertrag zu schreiben brauchen.

Mir wäre das so nicht recht. Wer sich den Kauf einer Garage leisten kann, hat die paar Euro für ein Schloss bestimmt übrig, das sollte einem die Sicherheit wert sein.

Zweitens würde ich den alten Schlüssel offiziell abgeben. Das verhindert in Verdacht zu geraten, falls irgendwo mal etwas wegkommt.
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janoschbonn
Danke das schloss hab ich getauscht das hat 20 Euro gekostet um das geht es nicht. der strom ist auch nicht wieder da dadurch nun das kaputte Fenster das mich wieder 200 Euro kostet muss ich auch ersetzen .... geht aber nicht das man im Vertrag schreiben das es 2 schlüssel gibt und man bekommt nur einen was passiert mit dem anderen ??? ich bin Eigentümer also hab ich beide was will er mit einem teil von meinem Eigentum ???
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Dorfdepp
@ Janosch,

die Frage ist wirklich schwer zu verstehen, weil darin so vieles vermischt ist.

Der Verkäufer darf den zweiten Schlüssel selbstverständlich nicht behalten, weil er ihn dir vertraglich verkauft hat. Das wäre dann Unterschlagung.
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janoschbonn
Ok Danke
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dschinn
Kann mich mal jemand erhellen bitte?

Ich lese hier immer wieder Kauf und Eigentum.
So eine Garage hat 5 qm? Denke mal sowas in dem Dreh?
Und die hängt ja nicht in der Luft, sondern steht wo rum und ist sozusagen "gebaut" gelle?
Also mehr oder weniger mit dem Grund und Boden verwachsen.
In London oder München Gold wert!

Ist hier ein Immobilienkauf gelaufen?
Mit Grundbuch und so?
Mit Vertrag und Notar?

Oder wovon reden wir hier?

Und wieso man nicht über die Notöffnung die Tür öffnet, sondern ein Fenster beschädigt ist mir schleierhaft!

Und erstreckt sich die "Schließanlage" über wieviele Einheiten? Nur die zwei? Oder noch 20 so tolle Immobilien?

Fragen nichts als Fragen...
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dschinn
Warum sollte ich DICH erhellen?
Du brennst doch schon lichterloh.
Um genau zu sein ungefähr so hell wie 5 Meter Feldweg.
Hast Du hier nun die Rolle von dem Stänkerfritzen übernommen?
Oder suchst Du nur aus Langeweile nach Unterhaltung?
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UsMarshal
Wenn ich es richtig verstanden hab hatt der ex Besitzer also Wohnung und Garage getrennt verkauft.
Nun da wirst Du wohl einen Zähler setzen lassen müssen.
Der Schlüssel gehört zu der Wohnung.

Die Hausverwaltung wird Euch sagen können wieviele Schlüssel der ex Eigentümer hatte (ich gehe mal von einem Systemschliesszylinder aus).

Generell dürftes Du nur Schlüsselgewalt über die Garage,Haustür und/oder Zählerraum haben.

In wieweit Euch der ex Besitzer darüber informieren musste frag lieber einen Anwalt/den Notar, ggf. steht ja auch was darüber im Kaufvertrag.
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