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Welche Unterlagen muss ich eigentlich bei einer Fahrzeugabmeldung vorlegen?
Autofahrer können ihr Fahrzeug in der Regel auch ohne Vorlage des Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsstelle abmelden.
Einige unserer Kunden haben ihren Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherheit bei uns hinterlegt. Bei der Abmeldung des Fahrzeugs ist es laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung §14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung nicht erforderlich, den Kfz-Brief bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Für Kunden der x-Bank bedeutet das: Der Kfz-Brief bleibt bei uns im Haus und muss nicht verschickt werden. Das spart einiges an Zeit und Aufwand für Sie und uns.