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Ganz wichtig ist natürlich der Fahrzeugschein oder eine Zulassungsbescheinigung des Autos, das abgemeldet werden soll. Dazu kommen der natürlich der Fahrzeugbrief und die Kennzeichenschilder. Ein wenig Bargeld, denn die Abmeldung kostet je nach Typ zwischen 5 und 25 €. Wenn man das Auto endgültig abmelden will, braucht man noch einen Verwertungsnachweis von einer Autoannahmestelle.
Für solche Fragen ist die Meldebox immer eine tolle Quelle, die findest Du unter http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/kfz-abmelden.php. Laut deren Angaben brauchst Du, wenn Du Dein Auto abmelden willst, folgende Unterlagen (dabei ist inzwischen egal, ob Du es temporär oder dauerhaft stilllegen möchtest): Zum einen den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung, dann natürlich die Kennzeichen sowie den Fahrzeugbrief. Willst Du Dein Auto endgültig abmelden, brauchst Du auch einen Verwertungsnachweis. Den bekommst Du bei einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
Du benötigst auf jeden Fall den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein, alternativ die Zulassungsbescheinigung (und da dann den ersten und zweiten Teil). Daneben natürlich die Kennzeichen und, falls die Abmeldung wirklich endgültig erfolgen soll, von einer zertifizierten Annahmestelle für Altautos einen entsprechenden Verwertungsnachweis. Früher hat man zwischen temporärer und dauerhafter Stilllegung unterschieden. Seit 2007 macht man dies nicht mehr. Übrigens: Beim Autoneukauf im Authaus gehört das Abmelden des alten Fahrzeuges in der Regel mit zum Service.
Autofahrer können ihr Fahrzeug in der Regel auch ohne Vorlage des Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) bei der Zulassungsstelle abmelden.
Einige unserer Kunden haben ihren Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherheit bei uns hinterlegt. Bei der Abmeldung des Fahrzeugs ist es laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung §14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung nicht erforderlich, den Kfz-Brief bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Für Kunden der x-Bank bedeutet das: Der Kfz-Brief bleibt bei uns im Haus und muss nicht verschickt werden. Das spart einiges an Zeit und Aufwand für Sie und uns.
Einige unserer Kunden haben ihren Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherheit bei uns hinterlegt. Bei der Abmeldung des Fahrzeugs ist es laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung §14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung nicht erforderlich, den Kfz-Brief bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Für Kunden der x-Bank bedeutet das: Der Kfz-Brief bleibt bei uns im Haus und muss nicht verschickt werden. Das spart einiges an Zeit und Aufwand für Sie und uns.