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nur nebenkosten und keine miete zahlen
Ich weiß die Frage ist alt und die Antworten auch, wird aber noch gut über Suchmaschinen gefunden, und die Antworten sind leider erschreckend falsch.
1. Ein Vermieter darf grundsätzlich jede beliebige Mieter verlangen, egal ob er an einen Verwandten vermietet oder nicht ("Vertragsfreiheit"). Beschränkt ist die Miete höchstens nach oben durch die Mietpreisbremse, aber niemals nach unten. Und auch 0 Euro Miete sind eine erlaubte Miete.
2. Das Finanzamt interessiert sich nur dafür, ob die Kaltmiete mindestens 66% der ortsüblichen Miete entspricht und zwar deswegen, da ein Vermieter nach aktueller Rechtslage nur dann Werbungskosten in voller Höhe geltend machen kann.
3. Auch wenn die Miete weniger als 66% beträgt können Werbungskosten geltend gemacht werden, aber dann eben nur anteilig. Also ist die Miete 50% der ortsüblichen, dann können auch nur 50% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Ist die Miete 0%, dann können gar keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
4. Lässt man jemand kostenlos wohnen, dann ist das laut Finanzamt eine "Liebhaberei", also so wie wenn jemand ein Geschäft betreibt, ohne ernsthaftes Interesse damit Gewinne zu erwirtschaften. Für eine Liebhaberei werden keinen Steuern fällig, solange sie keine Gewinne erwirtschaftet, man kann durch sie aber auch nie Steuern sparen, da sie nicht zu Abschreibungen berechtigt.
5. Was hingegen passieren kann ist, dass das Finanzamt in der kostenlosen Wohnung eine Schenkung sieht ("Der Vermieter schenkt dem Mieter die Kaltmiete"), dann könnten sie Schenkungssteuer verlangen, und zwar vom Beschenkten, also vom Mieter(!), aber nur wenn der Wert über den Freibetrag liegt (für Geschenke der Eltern hat man 400'000, bei Großeltern 200'000 und bei Fremden 20'000 € Freibetrag pro Jahr, alles darüber hinaus ist wie eine Erbschaft zu versteuern)
6. Eine fiktive Miete, wie hier mehrfach berichtet wird, gibt es nicht und hat es noch nie gegeben, zumindest nicht in der Art, wie hier behauptet wird. Ich weiß nicht woher dieser Mythos kommt, das habe ich schon mehrfach gehört und es entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Es gibt eine fiktive Miete, wenn es um die Berechnung von Geldwertvorteilen geht, z.B. bei Unterhaltsfragen oder wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Wohnung stellt (das ist dann wie ein Dienstwagen als Geldwertvorteil anzurechnen). Aber kein Mensch muss jemals Steuern auf eine fiktive Einnahme zahlen, die es nie gegen hat. Ich bin nicht verpflichtet eine Wohnung überhaupt zu vermieten und schon gar nicht dazu sie gewinnbringend zu vermieten. Aber genau dazu würde mich ja das Finanzamt nötigen, wenn sie mir eine fiktive Einnahme anrechnen, da ich ja sonst bestraft werde, nur weil ich nicht gewinnbringend vermiete.
7. Falls hier schon mal jemand eine hohe Nachzahlung vom Finanzamt bekommen hat, dann nicht wegen einer fiktiven Miete, sondern weil unter 66% der ortsüblichen Miete vermietet, aber die Werbungskosten der Wohnung normal abgerechnet hat und das hätte er nicht dürfen, denn damit hat er sich einen unfairen Steuervorteil verschafft und daher rührt dann die Nachforderung. Eine Mietwohnung renovieren zu lassen z.B. sind Werbungskosten, aber die darf ich nur dann voll geltend machen, wenn ich danach die Wohnung zu mindestens 66% der ortsübliche Miete auch vermiete. Lasse ich danach hingegen jemand kostenlos dort wohnen, dann darf ich gar nichts davon in der Steure angeben, weil dann waren das keine Werbungskosten. Werbungskosten sind Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, und welche Einnahmen sollten das bitte bei einer Wohnung sein, die ich danach kostenlos vermiete? Sind keine Einnahmen zu erwarten, dann sind die Aufwendungen davor (und auch danach) keine Werbungskosten.