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nur nebenkosten und keine miete zahlen
Zu der guten Antwort von Puppy möchte ich noch ergänzen, dass eine unentgeltliche Überlassung (in allen Städten mit Zweitwohnsteuersetzung, also fast überall) Zweitwohnsteuer auslösst. Dann kassiert Vater Staat 2 ortsübliche Monatsmieten als Zweitwohnsteuer. Die ist eine sogenannnte "Aufwandsteuer", die nur entfällt, wenn eine Zweitwohnung zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen genutzt wird.