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Discoverer

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Ich bin glaube kurz vor der abzocke von auxmoney

Kreditvertrag dort unterschrieben/bewilligt bekommen? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es dann noch ca. 6 Monate dauert, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Für eine Notlage oder einen kurzfristigen schnellen Kredit ist Auxmoney definitiv ungeeignet!

Arbeitslos nach Altersteilzeit

Ja, Sie sind verpflichtet, sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit zu bemühen. Grundlage ist das SGB III, das dritte Sozialgesetzbuch. In Paragraph 16 ist beispielsweise definiert, was Arbeitslose sind. Dort heißt es u.a.: "Arbeitslose sind Personen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen." Daraus leitet die Agentur für Arbeit ab, dass Sie sich sowohl eigenständig bewerben müssen (i.d.Regel 2 Bewerbungen pro Woche) und dass Sie sich auf Vörschläge der Agentur für Arbeit bewerben müssen. Beim Ablehnen dieser Vorschläge/Arbeitsangebote und Verweigern Ihrer Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen kann Ihnen die Agentur für Arbeit das ALG I tatsächlich kürzen bzw. sogar eine Sperrzeit verhängen, in der Sie kein Geld bekommen und auch keine Sozialleistungen (Krankenkasse, Rente usw.) gezahlt werden.

Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf?

Swan, in der kostenlosen Erstberatung, die einige Anwälte anbieten, wird über die möglichen Kosten eines kompletten Verfahrens aufgeklärt. Detaillierte Auskunft bekommt man selten, weil der Anwalt sich dazu den Fall genau ansehen muss. Die Kosten für eine Erstberatung muss man im Vorfeld beim Vereinbaren des Termins absprechen, sonst liegt möglicherweise irgendwann eine hohe Rechnung im Briefkasten. Schlauer wäre es, zum Miterschutzbund zu gehen und dort Mitglied zu werden. Die Leute dort beraten kompetent und erteilen einem gute Auskünfte. Nur kommt dieser Schritt zu spät für die Rechtsschutzversicherung, die man über den Miterschutzbund hat, diese greift erst nach 3 Monaten und der Fall ist jetzt ja bereits da.

Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf?

Ein Fachanwalt hat nicht nur das Jura-Studium absolviert, sondern auch noch zusätzlich Kurse, Arbeit und Geld investiert, um den Fachanwaltstitel zu erwerben, außerdem arbeitet er als Selbständiger und muss für die Räume, in denen er arbeitet, Miete usw. bezahlen, nicht zu vergessen natürlich die Gehälter seiner Angestellten. Wieso verlangen Sie von jemandem mit einer guten Ausbildung, dass er mal eben kostenlos arbeitet? Sie möchten doch auch eine qualifizierte Auskunft, ansonsten könnten Sie beispielsweise einfach Google fragen... Um Ihnen vernünftig weiterhelfen zu können, muss ein Anwalt Ihre Situation und die Ihres Vermieters sowie das Kündigungsschreiben prüfen, denn eine Eigenbedarfskündigung kann rechtens sein, muss es aber nicht. Wenn Sie wirklich daran interessiert sind, Ihre Situation zu klären, sollten Sie das Geld investieren, ein Umzug ist auf jeden Fall teurer. Kleiner Tipp: Besprechen Sie die Kosten für die Erstberatung bereits vorab mit dem Anwalt bzw. seinem Büro, dann wissen Sie, was auf Sie zukommt.