Arbeitslos nach Altersteilzeit
Ich habe mich für ein halbes Jahr arbeitslos gemeldet. Im Anschluss daran werde ich Altersrente beantragen. Muss ich mich um Arbeit bemühen und muss ich mich auf Stellenangebote vom Arbeitsamt bewerben? Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen?
Antworten (5)
Ja, Sie sind verpflichtet, sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit zu bemühen. Grundlage ist das SGB III, das dritte Sozialgesetzbuch. In Paragraph 16 ist beispielsweise definiert, was Arbeitslose sind. Dort heißt es u.a.:
"Arbeitslose sind Personen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen."
Daraus leitet die Agentur für Arbeit ab, dass Sie sich sowohl eigenständig bewerben müssen (i.d.Regel 2 Bewerbungen pro Woche) und dass Sie sich auf Vörschläge der Agentur für Arbeit bewerben müssen. Beim Ablehnen dieser Vorschläge/Arbeitsangebote und Verweigern Ihrer Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen kann Ihnen die Agentur für Arbeit das ALG I tatsächlich kürzen bzw. sogar eine Sperrzeit verhängen, in der Sie kein Geld bekommen und auch keine Sozialleistungen (Krankenkasse, Rente usw.) gezahlt werden.
"Arbeitslose sind Personen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen."
Daraus leitet die Agentur für Arbeit ab, dass Sie sich sowohl eigenständig bewerben müssen (i.d.Regel 2 Bewerbungen pro Woche) und dass Sie sich auf Vörschläge der Agentur für Arbeit bewerben müssen. Beim Ablehnen dieser Vorschläge/Arbeitsangebote und Verweigern Ihrer Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen kann Ihnen die Agentur für Arbeit das ALG I tatsächlich kürzen bzw. sogar eine Sperrzeit verhängen, in der Sie kein Geld bekommen und auch keine Sozialleistungen (Krankenkasse, Rente usw.) gezahlt werden.
Gast ist kurz vor dem 65. Geburtstag. Da wird schon lange nicht mehr vermittelt, sondern schon deutlich früher verrentet.
Hallo DerDoofe
Jetzt interessiert es mich doch sehr, woher du weißt, dass der Gast 65 wird.
M.M. schreibt er lediglich was von Altersrente beantragen, das kann man auch schon früher.
Mit den kargen Angaben, die er macht, kann man eigentlich gar nichts anfangen. Vielleicht ist er auch schon 73?
Jetzt interessiert es mich doch sehr, woher du weißt, dass der Gast 65 wird.
M.M. schreibt er lediglich was von Altersrente beantragen, das kann man auch schon früher.
Mit den kargen Angaben, die er macht, kann man eigentlich gar nichts anfangen. Vielleicht ist er auch schon 73?
Rentier, man soll die Rente etwa drei Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze (also 65 +) einreichen. Die Rentenhöhe wird jedoch erst berechnet, wenn dem Träger alle erforderlichen Daten bekannt sind. Auf die Spitze getriebenes Beispiel: Ein Kellner, Prozentempfänger, arbeitet am letzten Tag bis 24.00 Uhr.
Übrigens, in der Frage wird ausdrücklich von Altersrente gesprochen.
Übrigens, in der Frage wird ausdrücklich von Altersrente gesprochen.