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Alle Antworten von "goldmarie"
Jurist:
einige der bisherigen Antworten sind vollkommen korrekt:
Nachlass der Mutter am Haus = 3/4 , Kind 1/4
gesetzliche Erbfolge:
Ehemann 1/2 und Kind 1/2
bezogen auf das Haus heißt das:
Nachlass 3/4 = 6/8 , die Hälfte davon = 3/8
also der Ehemann erbt 3/8 vom Haus, das Kind ebenfalls
Damit hat das Kind insgesamt 1/4 =2/8 +3/8 = 5/8 vom Haus.
Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf?
1. Falls es schlichtweg an finanziellen Mitteln für den Anwalt fehlt: Beratungshilfeschein beim zuständigen AG beantragen, dabei Einkommen nachweisen einschließlich etwaiger finanzieller Belastungen.
Mit Beratungshilfeschein beträgt der Eigenanteil bei der Anwaltsberatung € 15,00.
2. Ist das Einkommen nicht das Problem: Erstberatung vereinbaren - Kosten sind dabei gedeckelt auf € 190,00 + Mehrwertsteuer.
Eine rechtliche kostenlose Prüfung wird in der Regel kein seriöser Anwalt übernehmen - schließlich trägt er das Haftungsrisiko für seine Auskunft.