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Gast

Erbe bei Zugewinngemeinschaft

Hallo,
ich hätte eine Frage zum Erben bei einer Zugewinngemeinschaft.

Meine Mutter und ich besitzen ein Haus zu 3/4 und 1/4 (geerbt, als mein Vater gestorben ist). Meine Mutter hat dann irgendwann nochmal geheiratet.
Nun ist meine Mutter leider verstorben. Wie sieht nun die Erbfolge des Hauses aus?
Erbt der neue Ehemann einen Teil des Hauses oder ich ?
Das Haus hat sie wie gesagt mit in die Ehe gebracht und der Mann ist nirgends eingetragen. Testament gibts nicht.
Danke für eure Antworten :)
Frage beantworten Frage Nummer 3000151521 Frage melden

Antworten (7)
Norbert1
Ich kann mich irren und deshalb kurz bei einem Anwalt nachfragen, aber so weit ich weiss, erbt bei Ableben der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten. Kinder erben als Erben 1. Ordnung die andere Hälfte und teilen diese zu gleichen Teilen unter sich auf.
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Horstilein
Der neue Ehemann erbt 1/2 und - falls du das einzige Kind bist - dann bekommst du die 2. Hälfte.
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stockpickerl
Du und dein Stiefvater erben je die Hälfte, also jeder 3/8.
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dschinn
Die Erbfolge bestimmt wer wie viel erbt.
Aber als Ehemann würde ich mich nicht mit weniger als ein viertel von dem 3/4 Haus zufrieden geben.
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thh
Laienmeinung:
So weit ich das recherchieren konnte, gilt die gesetzliche Erbfolge bei Fehlen eines Testaments in Zugewinngemeinschaft: Ehepartner erhält 1/2 Erbteil, Kind die andere Hälfte. Hausrat etc. geht voll an den Ehepartner. Nicht klar ist mir geworden, ob sich der Erbteil des Ehepartners nur auf den Zugewinn bezieht.
Der (für mich) wesentlichere Aspekt ist der menschliche: Wie wickelt man so eine Erbveranstaltung ab, ohne daß jemand auf die Straße gesetzt wird oder unüberbrückbare Härten geschaffen werden?
Ich wünsche ihnen viel Glück bei den anstehenden Entscheidungen.
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Xaverlott
Wenn Ihre Mutter mit dem 2.Mann ohne Ehevertrag verheiratet war, erben Sie 5/8 des Hausanteils Oher Mutter, der 2. Mann aber auch 3/8.
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goldmarie
Jurist:
einige der bisherigen Antworten sind vollkommen korrekt:
Nachlass der Mutter am Haus = 3/4 , Kind 1/4
gesetzliche Erbfolge:
Ehemann 1/2 und Kind 1/2
bezogen auf das Haus heißt das:
Nachlass 3/4 = 6/8 , die Hälfte davon = 3/8
also der Ehemann erbt 3/8 vom Haus, das Kind ebenfalls
Damit hat das Kind insgesamt 1/4 =2/8 +3/8 = 5/8 vom Haus.
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