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Bulldog91!

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Kann ich mich gegen willkürliche Taschenkontrollen der Polizei z.b. am Bahnhof wehren und diese komplett verweigern?

Moin! Ok, man lernt nie aus! Ich habe halt nur das wiedergeben, bzw versucht, was ich gelesen habe. Will mich auch nicht streiten. Das mit dem, wo man hin will etc....gut, gegessen. Ich habe es halt oft mitbekommen, das gewisse Sachen, wie Taschenkontrollen, bei einer allgemeinen Kontrolle usw gemacht werden. Und da finde ich es halt ziemlich dreist, das die Unwissenheit, eines z.B. Jungen verunsicherten Bürgers ausgenutzt wird. Wenn es heißt Gefahr in Verzug, dann ist der Drops eh gelutscht. Aber wie ich finde, wissen halt zu wenig, was sie dürfen und was nicht. Aber dafür gibt es ja solche Chats, oder auch Foren, da kann man sich dann auch beraten. Und ich kann nur sagen, wollte keinem aufn Schlips treten, habe lediglich was dann halt falsch wiedergegeben Mit besten Grüßen Bulldog91.

Kann ich mich gegen willkürliche Taschenkontrollen der Polizei z.b. am Bahnhof wehren und diese komplett verweigern?

Bei einer rein präventiven Personenkontrolle dürfen die Beamten zunächst einmal nur die Identität des Befragten feststellen. Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. „Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beant­worten“, sagt Rechts­anwalt Robert Hotstegs vom Deutsche Anwalt­verein (DAV). Natürlich versuchen Polizei­beamte häufig, mit betont beiläufigen Fragen weitere Infor­ma­tionen einzu­holen. „Na, wo kommen wir denn her“, oder: „Und, wo geht’s jetzt noch hin?“, sind dafür typische Beispiele. Auf eine Antwort bestehen dürfen die Polizisten nicht. Wer als Befragter hier freiwillig zu auskunfts­freudig ist, kann sich selbst schaden und möglicher­weise sogar einen konkreten Verdacht begründen. „Ich empfehle, auf die Befragung möglichst knapp und höflich zu antworten. Das wirkt deeska­lierend und hilft, die unange­nehme Situation möglichst schnell zu beenden“, sagt Rechts­anwalt Hotstegs. WWW. Anwaltsauskunft.de

Kann ich mich gegen willkürliche Taschenkontrollen der Polizei z.b. am Bahnhof wehren und diese komplett verweigern?

Die Polizei darf dich lediglich nach deinen Personalien befragen und diese überprüfen. Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst. Ebenso dürfen sie dich nicht einfach durchsuchen. Es muss ein Tatverdacht vorliegen, oder Gefahr in Verzug. Selbst dann kann man die Durchsuchung verweigern, aber man wird dann mitgenommen und spätestens beim richterlichen Beschluss, muss man einwilligen. Deswegen, wenn man in eine Kontrolle kommt, explizit darauf achten, oder nochmal nachfragen, was das für eine Kontrolle ist! Höflich bleiben und sachlich. Sobald es heißt eine allgemeine Kontrolle, dürfen die Polizisten nur die Personalien kontrollieren. Wichtig ist, wie gesagt, sachlich zu bleiben um eine Aktion, wie „Gefahr in Verzug“ zu vermeiden. Ich habe auch schon durch den Hinweis, das ich mit meinem Kumpel telefoniere, ihn am Telefon gelassen, als externer Zeuge. Ich würde immer die Kontrolle mithören lassen, durch Video aufzeichnen. Aber nur, nachdem die Polizisten vor der Kontrolle darauf hingewiesen wurden, das man die Kontrolle gerne aufnehmen wollen möchte.