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Lieselotte S.O.S.

Kann ich mich gegen willkürliche Taschenkontrollen der Polizei z.b. am Bahnhof wehren und diese komplett verweigern?

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Antworten (12)
Udo Möller
Komplett verweigern, kann man sich einer Taschenkontrolle durch die Polizei nicht. Man kann sich weigern, dass das an Ort und Stelle, in der Öffentlichkeit, durchgeführt wird. Dann wird man in einen Raum geleitet und die Tasche wird dann durchsucht. Die Polizei braucht dafür auch keinen bestimmten Beschluss, wenn der Verdacht der Gefahr im Verzug begründet ist.
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Carl_Black
Die Durchsuchung der Tasche stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Polizei kann demzufolge nur bei einem Tatverdacht die Taschenkontrolle vornehmen. Da die Polizei in der Regel nicht willkürlich handelt wäre eine Verweigerung die Erfüllung des Straftatbestandes der Widersetzung gegen Vollzugsbeamte. Wer also nichts zu verbergen hat kann den kurzen Blick in die Tasche gewähren. Anders verhält es sich im Supermarkt, dort kann man sich verweigern und auf die Kontrolle durch die Polizei bestehen. Bei Konzerten ist es meist in den Hausordnungen der Hallen geregelt das man der Kontrolle zustimmen muß.
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KlassenClown
Selbstverständlich kann man sich erst einmal einer Taschenkontrolle durch die Polizei verweigern. Diese Verweigerung wird allerdings nur von kurzer Dauer sein, denn die Polizei ist berechtigt, im Verdachtsfall eine Durchsuchung durchzuführen. Das gleiche gilt für den Zoll. Stimmt man der Durchsuchung in der Öffentlichkeit nicht zu, was sowieso nur in ganz seltenen Fällen an Ort und Stelle ausgeführt werden würde, wird man in einem abgeschirmten Bereich geführt und dann wird dort die Durchsuchung durchgeführt. Eine Weigerung ist demnach nur von kurzer Dauer.
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Bulldog91!
Die Polizei darf dich lediglich nach deinen Personalien befragen und diese überprüfen.
Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst.
Ebenso dürfen sie dich nicht einfach durchsuchen.
Es muss ein Tatverdacht vorliegen, oder Gefahr in Verzug.
Selbst dann kann man die Durchsuchung verweigern, aber man wird dann mitgenommen und spätestens beim richterlichen Beschluss, muss man einwilligen.
Deswegen, wenn man in eine Kontrolle kommt, explizit darauf achten, oder nochmal nachfragen, was das für eine Kontrolle ist! Höflich bleiben und sachlich.
Sobald es heißt eine allgemeine Kontrolle, dürfen die Polizisten nur die Personalien kontrollieren. Wichtig ist, wie gesagt, sachlich zu bleiben um eine Aktion, wie „Gefahr in Verzug“ zu vermeiden. Ich habe auch schon durch den Hinweis, das ich mit meinem Kumpel telefoniere, ihn am Telefon gelassen, als externer Zeuge. Ich würde immer die Kontrolle mithören lassen, durch Video aufzeichnen. Aber nur, nachdem die Polizisten vor der Kontrolle darauf hingewiesen wurden, das man die Kontrolle gerne aufnehmen wollen möchte.
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bh_roth
Zitat: "Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst."
Blödsinn! Zeig mir mal, wo es steht, dass diese Frage verboten ist. Sie verstößt weder gegen das StGB, noch gegen Polizeigesetze.
Richtig ist, dass man auf eine solche Frage nicht antworten muss, wenn sie gestellt wird.
Und jeder normale Bürger, der nicht auf Krawall gebürstet ist, weiß, dass Gefahr im Verzuge, die dann eine Taschenkontrolle rechtfertigen würde, schnell konstruiert ist, und schwer zu entkräften.
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Bulldog91!
Bei einer rein präventiven Personenkontrolle dürfen die Beamten zunächst einmal nur die Identität des Befragten feststellen. Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht.

„Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beant­worten“, sagt Rechts­anwalt Robert Hotstegs vom Deutsche Anwalt­verein (DAV). Natürlich versuchen Polizei­beamte häufig, mit betont beiläufigen Fragen weitere Infor­ma­tionen einzu­holen. „Na, wo kommen wir denn her“, oder: „Und, wo geht’s jetzt noch hin?“, sind dafür typische Beispiele. Auf eine Antwort bestehen dürfen die Polizisten nicht. Wer als Befragter hier freiwillig zu auskunfts­freudig ist, kann sich selbst schaden und möglicher­weise sogar einen konkreten Verdacht begründen.

„Ich empfehle, auf die Befragung möglichst knapp und höflich zu antworten. Das wirkt deeska­lierend und hilft, die unange­nehme Situation möglichst schnell zu beenden“, sagt Rechts­anwalt Hotstegs.

WWW. Anwaltsauskunft.de
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Swan
Bulldog,
bh_roth geht mit seiner Aussage »… dass Gefahr im Verzuge, die dann eine Taschenkontrolle rechtfertigen würde, schnell konstruiert ist …« davon aus, dass alle Polizisten ihr Amt missbrauchen und Tatbestände konstruieren.

Immer ein Paar Gramm Dope in der Tasche, die man dann am Körper des Kontrollierten gefunden haben will.

Oder immer zwei Pistolen mit sich herumtragen. Die eine, um eine Person zu erschießen, und die andere, um ein Loch in seinen eigenen Hemdsärmel zu schießen, und danach die Waffe dem Toten in die Hand zu drücken.
Notwehr.

So sind sie, die Polizisten und die Ex-Bundeswehrsoldaten.
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bh_roth
Richtig, Bulldog. Du hast aber behauptet, der Polizist darf diese Frage nicht stellen. Richtig ist: Er darf fragen, was immer er will, und wenn er nach der Telefonnummer der Freundin fragt, nichts davon ist verboten. Und weiter richtig ist: Man muss diese Fragen nicht beantworten. Der Polizist hat kein Recht auf eine Antwort. Da hättest du keinen Anwalt zitieren müssen, das habe ich nicht in Zweifel gezogen, sondern das Gegenteil.
Übrigens sind mir Aussagen von Anwälten ziemlich wurscht, denn im Zweifel kommt es nicht darauf an, was irgend ein Anwalt sagt oder meint, sondern wie das ein Richter sieht. Und vor einem Richter sind sich regelmäßig schon mal 2 Anwälte nicht einig (Der Verteidiger und der Staatsanwalt).
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Bulldog91!
Moin!
Ok, man lernt nie aus!
Ich habe halt nur das wiedergeben, bzw versucht, was ich gelesen habe. Will mich auch nicht streiten.
Das mit dem, wo man hin will etc....gut, gegessen.
Ich habe es halt oft mitbekommen, das gewisse Sachen, wie Taschenkontrollen, bei einer allgemeinen Kontrolle usw gemacht werden. Und da finde ich es halt ziemlich dreist, das die Unwissenheit, eines z.B. Jungen verunsicherten Bürgers ausgenutzt wird.
Wenn es heißt Gefahr in Verzug, dann ist der Drops eh gelutscht. Aber wie ich finde, wissen halt zu wenig, was sie dürfen und was nicht.
Aber dafür gibt es ja solche Chats, oder auch Foren, da kann man sich dann auch beraten.
Und ich kann nur sagen, wollte keinem aufn Schlips treten, habe lediglich was dann halt falsch wiedergegeben
Mit besten Grüßen
Bulldog91.
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Swan
Und damit hast du, Bulldog, bh_roth wieder einmal die Platform gegeben, Menschen, die sich unglücklich ausdrücken wie z.B. »Kann ich meine Heizungstür rot anstreichen?« mit »Ich weiß nicht, ob du das kannst, ich könnte das« zu beantworten.

Und er fühlt sich so klug dabei.

Du hattest geschrieben, dass Polizisten diese Fragen nicht stellen dürfen weil man nicht darauf antworten muss. Da saß der Geier doch schon auf dem Zaun und kam runter wie ein plumper Sack Kartoffeln: [Zitat] »Er darf fragen, was immer er will, und wenn er nach der Telefonnummer der Freundin fragt, nichts davon ist verboten.«
Merke: Polizisten dürfen nach der Telefonnummer deiner Freundin fragen! Ebenfalls, ob du nun deine Kellertür rot angestrichen hast.

Aber er impliziert, dass der Polizist alle Fragen stellen darf, und du sie besser beantwortest, denn sonst: [Zitat] »… dass Gefahr im Verzuge [ist], die dann eine Taschenkontrolle rechtfertigen würde, schnell konstruiert ist …«
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bh_roth
Paaast, bulldog. Wir streiten uns nicht. Wir vertragen uns wieder.
Gerade in Foren, die diese Art Fragen zum Gegenstand machen, wird so viel Blödsinn geschrieben. Und da halten sich hartnäckig falsche Aussagen, gerade in rechtlichen Dingen.
Ein paar als Beispiel:
* Einer Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter muss man nachkommen
* Eltern haften für ihre Kinder
* Einen Joint rauchen ist strafbar, wenn ich ihn selbst halte, weil dann bin ich im Besitz von Gras.
* Nach dem Verkehrsunfall mit Personenschaden, ohne Führerschein (mit einem versicherten Fahrzeug des Papas) zahlst du bis an dein Lebensende
* Ich bin noch keine 14 Jahre, mir kann nichts passieren
* Ladendiebstahl ist kein Ladendiebstahl, wenn ich den Laden noch nicht verlassen habe
* Ist das Rufmord, wenn.....?

Das könnte ich fast unendlich weiterführen.
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