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Gorrus

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Bildrechte von Bilder in einer Auktion

Hier greifen zweierlei Bildrechte. Die des Künstlers und die des Fotografen des Kunstwerkes. In einem (Online)-Auktionskatalog sind Abbildungen von Kunstwerken frei von Lizenzgebühren (Schranke im Urheberrecht). Zweck ist der Verkauf des Kunstwerkes. Bei einem Ausstellungskatalog ist das ebenso. Zweck ist die Bewerbung der Ausstellung. Bei einem Kunstband der allgemein über den Handel verkauft wird, ist die Abbildung des Kunstwerkes lizenzpflichtig. Zweck ist die (verkaufsfördernde) Abbildung selbst. Das gilt ebenso für (fast) jede andere Publikation in der die Abbildung erscheint. Handelt es sich aber um eine wissenschaftliche Arbeit, bei der die Abbildung einer Veranschaulichung oder eines Vergleichs dient, greifen auch wieder gewisse Schranken (Zitatrecht), die die Abbildung, unter Ausschluss einer anderen kommerzieller Nutzung, lizenzfrei machen können. Das Urheberrecht am Kunstwerk hat der Künstler bzw. dessen Rechtsnachfolger bis 70 Jahre nach Tod des Künstlers. Danach gilt die Abbildung des Werkes als gemeinfrei. Das Urheberrecht an der Fotografie des Kunstwerkes hat der Fotograf bzw. dessen Arbeitgeber. (z. B. ein Auktionshaus). Ansonsten ist die Fotografie einem Kunstwerk gleich, wie oben genannt, geschützt. Der Eigentümer eines Kunstwerkes hat nicht automatisch auch die Urheberrechte an seinem Werk. Er ist sogar verpflichtet unter Umständen dem Inhaber der Rechte, in der Regel ist das der Künstler bzw. dessen Rechtsnachfolger, Zugang zu seinem Kunstwerk zu gewähren, zum Beispiel., um es zur Erfassung eines Werkverzeichnisses fotografieren, auszumessen und begutachten zu können. (Kommentar bitte gendergerecht lesen)

Mein Personalausweis ist seit 3 Jahren abgelaufen mit wie viel Bußgeld muss ich rechnen?

Meinen ersten Personalausweis habe ich mit 16 Jahren erhalten. Als dieser abgelaufen war, habe ich "vergessen", ihn verlängern zu lassen. Jetzt bin ich 58 und habe nie mehr einen gültigen Personalausweis besessen. Bei Kontrollen habe ich der Polizei immer gesagt, dass ich einen Personalausweis nicht besitze; ich konnte mich aber mit meinem gültigen Pass und einer Meldebestätigung ausweisen. Das ist auch ausreichend, wie es mir die Polizei auch immer bestätigen musste. Es gibt nämlich nur eine Ausweispflicht und die Pflicht nachzuweisen, wo man wohnhaft gemeldet ist. Es gibt aber keine Verpflichtung explizit einen Personalausweis zu besitzen.