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Wann am besten kündigen und kann mich der Chef auch zusätzlich früher kündigen?
Die Antwort von ing ist leider komplett falsch. Man kann eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer von zwei Wochen in den Vertrag schreiben, da dies zum Vorteil für den Arbeitnehmer ist, ist das völlig legitim.
Wenn du zwei Wochen Kündigungsfrist hast, ist der letzte mögliche Termin für die Kündigung der 17. Mai.
Dein Resturlaub würde allerdings bedeuten, dass du am 18. Mai deinen letzten Tag hättest (21. ist Feiertag, 31. ist Feiertag).
Das wäre dann extrem kurzfristig und vermutlich wird dein Chef dann deinen Urlaub ausbezahlen wollen weil er dich nicht binnen zweier Tage ersetzen kann. Du hast dann einfach keinen Anspruch darauf, diesen Urlaub zu nhemen.
Am besten kündigst du sofort zum 31.5. und besprichst die nächsten 6 Wochen mit ihm bezüglich Übergabe und Resturlaub.
Und nein, er kann dir nicht vorher kündigen, nur weil du gekündigt hast. Jedes Arbeitsgericht würde ihm das um die Ohren hauen. Außer du bist tatsächlich in der Probezeit, das hättest du ja aber sicher in den Beitrag geschrieben.