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HamburgerDeern

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Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit - wie hoch?

Hallo Gast! Ihr Mann ist hauptberuflich angestellt, und möchte neben- beruflich ca. 7200,- verdienen. Er sollte bei dieser Größenordnung ein Nebengewerbe anmelden, insofern die Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe darstellt. Es gibt Einkunftsarten, die keine Gewerbe darstellen, sondern rein als freiberufliche Einkünfte einzustufen sind. Wenn das geklärt ist, geht es um die Einkunftssumme. Bei 7200,- lohnt es sich, sich als Kleinunternehmer nach § 19 UstG anzumelden. D.h. Einkünfte bis 17.500 jährlich wären umsatzsteuerfrei, wenn Rechnungen ebenfalls ohne Mehrwertsteuerberechnungen geschrieben werden. Außerdem sind Einkünfte bis zu 9000 komplett steuerfrei. Ihr Mann hätte, insofern diese Nebentätigkeit weder mehr Stunden Aufwand bedeutet als die hauptberufliche Tätigkeit, noch 9000,- Umsatz übersteigen würde, überhaupt Steuern zu entrichten, da jeder Bürger einen Steuergrundfreibetrag hat. Das Finanzamt teilt zwar immer mit, dass der Grundfreibetrag automatisch in jeden Steuerbescheid einfließt, doch ist es nicht immer so. Entsprechend würde ich mit der ersten Steuererklärung, diesen Grundfreibetrag beantragen. Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden als Ehepartner, könnte der Grundfreibetrag sogar etwas höher sein. Da möchte ich ohne konkretes Wissen, jedoch noch keine Summen nennen, sondern Sie einfach nur bitten, sich bei Ihrem Finanzamt zu erkundigen, ob Ihr Mann bei einem nebenberuflichen Einkommen mit Ihnen gemeinsam veranlagt wird und der Grundfreibetrag dadurch höher wäre als 9000,-. Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie jedenfalls alle Steuerarten. Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas helfen konnte. Mit freundlichen Grüßen HamburgerDeern