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Gast

Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit - wie hoch?

Hallo,
habe folgende Frage:
Mein Mann hat ein Jahreseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 30.000,00 €. Jetzt möchte er sich nebenher selbständig machen. Kann mir bitte jemand sagen, mit wie viel Prozent das Einkommen aus selbständiger Arbeit versteuert wird? Oder verstehe ich es so richtig:
Beispiel:
monatlich ca. 600,00
Im Jahr ca. 7.200,00 €
abzüglich ca. 40 % für Steuern (Einkommenssteuer, Soli, Pflege) 2.880,00 €
also würden bei der Rechnung ca. 4.320,00 € als "Gewinn" übrig bleiben.
Würde das so stimmen?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe.
Frage beantworten Frage Nummer 3000096349 Frage melden

Antworten (2)
mantrid
So pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Entscheidend ist der persönliche Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen, und da spielen Steuerklasse und Freibeträge, z.B. für Kinder, entscheidende Rollen. Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei einer selbständigen Tätigkeit dann nicht an, wenn es sich -wie in dem Beispiel- bei der Nebentätigkeit um einen relativ geringen Zuverdienst handelt. Und nur die die betrieblichen Ausgaben übersteigenden betrieblichen Einnahmen werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Es ist etwas komlexer. Brauchbare Steuerrechner gibt es im Internet und im Zweifel ist die Investition in eine Steuerberatung gut angelegtes Geld.
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HamburgerDeern
Hallo Gast!
Ihr Mann ist hauptberuflich angestellt, und möchte neben-
beruflich ca. 7200,- verdienen. Er sollte bei dieser Größenordnung ein Nebengewerbe anmelden, insofern die
Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe darstellt. Es gibt Einkunftsarten, die keine Gewerbe darstellen, sondern rein
als freiberufliche Einkünfte einzustufen sind. Wenn das geklärt ist, geht es um die Einkunftssumme. Bei 7200,-
lohnt es sich, sich als Kleinunternehmer nach § 19 UstG
anzumelden. D.h. Einkünfte bis 17.500 jährlich wären
umsatzsteuerfrei, wenn Rechnungen ebenfalls ohne
Mehrwertsteuerberechnungen geschrieben werden. Außerdem sind Einkünfte bis zu 9000 komplett steuerfrei. Ihr Mann hätte, insofern diese Nebentätigkeit
weder mehr Stunden Aufwand bedeutet als die hauptberufliche Tätigkeit, noch 9000,- Umsatz übersteigen würde, überhaupt Steuern zu entrichten, da
jeder Bürger einen Steuergrundfreibetrag hat. Das Finanzamt teilt zwar immer mit, dass der Grundfreibetrag automatisch in jeden Steuerbescheid einfließt, doch ist es nicht immer so. Entsprechend würde
ich mit der ersten Steuererklärung, diesen Grundfreibetrag beantragen. Wenn Sie gemeinsam veranlagt werden als Ehepartner, könnte der Grundfreibetrag sogar etwas höher sein. Da möchte ich
ohne konkretes Wissen, jedoch noch keine Summen nennen, sondern Sie einfach nur bitten, sich bei Ihrem
Finanzamt zu erkundigen, ob Ihr Mann bei einem nebenberuflichen Einkommen mit Ihnen gemeinsam
veranlagt wird und der Grundfreibetrag dadurch höher
wäre als 9000,-. Mit der Kleinunternehmerregelung sparen Sie jedenfalls alle Steuerarten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
HamburgerDeern
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