Alle Fragen von "Jobcoach"
Alle Antworten von "Jobcoach"
Die Frage ist, beziehst Du Leistungen nach dem SGB III (ALG I), oder Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)....
Sofern es sich um ALG I handelt, besteht der Anspruch auf diese Leistungen lediglich, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dazu gehört auch eine Maßnahme....
Sollte dies nicht der Fall sein, aufgrund Pflegetätigkeiten im häuslichen Umfeld, verfällt der Anspruch auf ALG I, und es besteht lediglich die Möglichkeit Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, falls die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind,wie z. B. das monatliche Gesamteinkommen der vorliegenden Bedarfsgemeinschaft....
Im § 10 SGB II ist die Zumutbarkeit geregelt....
Ab Pflege eines nahen Familienangehörigen mit Pflegegrad 4 und höher, wird der pflegende aus der Vermittlung genommen und steht der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung...
Bei den unteren Pflegegraden kann es eine Einzelfallentscheidung sein, wenn die Pflegezeiten unregelmäßig über den Tag verteilt stattfinden....