Pflegegeld
Mein Mann macht drei mal die Woche Dialyse. Ich bekomme Pflegegeld für ihn bin seine Ehefrau. Jetzt will das Arbeitsamt mich in ein Seminar stecken das sechs monate gehen soll. Allerdings weiß ich die Zeiten noch nicht genau. Ich habe dem Amt mitgeteiltdas ich nach der Dialyse auf jeden Fall da sein muss da es ihm meistens schlecht geht und manchmal auch noch einen Tag später. Die haben aber kein einsehen. Über eine Antwort oder Rat wäre ich dankbar. L. G
Antworten (13)
Wahrscheinlich sind sie beim Arbeitsamt "arbeitslos" oder "arbeitssuchend" gemeldet und bekommen Unterstützung einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Wenn Sie aber ihren Mann pflegen und somit gar nicht die Zeit aufbringen können um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, dann sollten Sie dieses dem Amt auch mitteilen.
Dann werden Sie auch nicht mehr mit Qualifikationsmaßnahmen von der Pflege ihres Mannes abgehalten.
Wenn Sie aber ihren Mann pflegen und somit gar nicht die Zeit aufbringen können um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, dann sollten Sie dieses dem Amt auch mitteilen.
Dann werden Sie auch nicht mehr mit Qualifikationsmaßnahmen von der Pflege ihres Mannes abgehalten.
Du schreibst, das Arbeitsamt hätte kein Einsehen. Ich nehme an, dass es sich hierbei zunächst um eine mündliche Erklärung/beabsichtigte Entscheidung. handelt. Warte den schriftlichen Bescheid ab und lege dagegen Widerspruch ein, über den dann eine Entscheidung ergeht. Dann hättest du bis dahin nichts verkehrt gemacht und könntest dir dann ggfs. anwaltlichen Beistand holen.
blog2011,
wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, sollte man sich auch nicht auf das Trittbrett Arbeitslosengeld stellen.
Die Arbeitslosenversicherung ist keine Sparkasse sondern eine Solidarkasse um die Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu fördern, evtl. mit Bildungsmaßnahmen.
wenn man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, sollte man sich auch nicht auf das Trittbrett Arbeitslosengeld stellen.
Die Arbeitslosenversicherung ist keine Sparkasse sondern eine Solidarkasse um die Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu fördern, evtl. mit Bildungsmaßnahmen.
Und das Pflegegeld ist für die Pflege vorgesehen. Das kann auch eine professionelle Pflegekraft sein.
@pale-rider: Das ist natürlich ein Argument, über das wir uns hier nicht die Köpfe zerbrechen können, weil uns der vollständige Sachverhalt nicht bekannt ist.
@elfigy: Mit dem Pflegegeld dürfte wohl eine Fachkraft kaum bezahlbar sein. Auch hier wissen wir nichts Näheres.
@elfigy: Mit dem Pflegegeld dürfte wohl eine Fachkraft kaum bezahlbar sein. Auch hier wissen wir nichts Näheres.
blog2011,
ok schaun wir mal.
3 Tage die Woche geht nicht wegen Dialyse.
Einige Tage danach gehen auch nicht weil dem Mann schlecht ist.
Ich stimme zu, alleine Frau Gast weiß ob sie mit der verfügbaren Zeit für den Arbeitsmarkt interessant ist und ob Ihre derzeitige Qualifikation attraktive ist.
Somit ändere ich meine Aussage:
Frau Gast, falls Sie wirklich an einer Beschäftigung interessiert sind sollen Sie das Angebot vom Arbeitsamt unterstützen.
Falls Sie nicht an einer Beschäftigung interessiert sind dann schauen Sie die Beiträge oben von Ing, hb_hubsi und elfigy und meinen nochmal an.
Mir tut Ihre Situation leid und wenn ich könnte würde ich es ändern.
ok schaun wir mal.
3 Tage die Woche geht nicht wegen Dialyse.
Einige Tage danach gehen auch nicht weil dem Mann schlecht ist.
Ich stimme zu, alleine Frau Gast weiß ob sie mit der verfügbaren Zeit für den Arbeitsmarkt interessant ist und ob Ihre derzeitige Qualifikation attraktive ist.
Somit ändere ich meine Aussage:
Frau Gast, falls Sie wirklich an einer Beschäftigung interessiert sind sollen Sie das Angebot vom Arbeitsamt unterstützen.
Falls Sie nicht an einer Beschäftigung interessiert sind dann schauen Sie die Beiträge oben von Ing, hb_hubsi und elfigy und meinen nochmal an.
Mir tut Ihre Situation leid und wenn ich könnte würde ich es ändern.
Dass es seit 2005 keine Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe mehr gibt, ist bei vielen noch nicht im Kopf angekommen. Damals war Hartz IV nur ein anderes Wort und alles lief weiter seinen geregelten Gang.
Inzwischen haben sich die Jobcenter aber umorganisiert und eingeschossen.
Eingeschossen auf Eingliederungsvereinbarungen und sogen. Erwerbsfähigkeit.
Da wird alles über einen Kamm geschert (schreibt man das so?) und es zählen nur noch Fallzahlen und monitäre Ziele der Beschäftigten der Jobcenter.
Alles iwie machbar und möglich... solange nicht so eine Konstellation wie geschildert auftritt....
Mann hat Dialyse und das Einkommen besteht aus Pflegegeld und Hartz4.
Da kann man nur verlieren.
Inzwischen haben sich die Jobcenter aber umorganisiert und eingeschossen.
Eingeschossen auf Eingliederungsvereinbarungen und sogen. Erwerbsfähigkeit.
Da wird alles über einen Kamm geschert (schreibt man das so?) und es zählen nur noch Fallzahlen und monitäre Ziele der Beschäftigten der Jobcenter.
Alles iwie machbar und möglich... solange nicht so eine Konstellation wie geschildert auftritt....
Mann hat Dialyse und das Einkommen besteht aus Pflegegeld und Hartz4.
Da kann man nur verlieren.
dschinn,
auf die Gefahr das ich den A**lochpreis bekomme.
Ich verstehe deine Aussage und die Situation der Frau.
Aber, ich und du zahlen (?) und zahlen in die Solidarkasse.
Wir zahlen immer mehr und bekommen immer weniger.
Ich habe viel Verständnis für die Lage der Familie Gast aber dieser Topf ist nicht passend und gemacht für für ihre Lage und Situation (vorausgesetzt Sie ist nicht interessiert an einer Jobvermittlung und möchte nur das Arbeitslosengeld).
Wenn die Frau in den Klingelbeutel greifen würde, könnte man auch nur Verständnis und mildernde Umstände vorbringen aber Recht ist das nicht.
auf die Gefahr das ich den A**lochpreis bekomme.
Ich verstehe deine Aussage und die Situation der Frau.
Aber, ich und du zahlen (?) und zahlen in die Solidarkasse.
Wir zahlen immer mehr und bekommen immer weniger.
Ich habe viel Verständnis für die Lage der Familie Gast aber dieser Topf ist nicht passend und gemacht für für ihre Lage und Situation (vorausgesetzt Sie ist nicht interessiert an einer Jobvermittlung und möchte nur das Arbeitslosengeld).
Wenn die Frau in den Klingelbeutel greifen würde, könnte man auch nur Verständnis und mildernde Umstände vorbringen aber Recht ist das nicht.
Diese Frau sagt eigentlich nix. Ohne Nachweise und Gutachten zu der Situation von ihrem Mann und ihrer Pflegetätigkeit geht das erbarmungslose und zum Kosteneinsparen verurteilte Jobcenter erstmal davon aus das diese Frau Zeit hat und in das Arbeitsleben integrierbar ist.
Vllt. ist auch ein ambulanter Pflegedienst kostengünstiger?
Vllt. ist auch ein ambulanter Pflegedienst kostengünstiger?
Die Frage ist, beziehst Du Leistungen nach dem SGB III (ALG I), oder Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)....
Sofern es sich um ALG I handelt, besteht der Anspruch auf diese Leistungen lediglich, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dazu gehört auch eine Maßnahme....
Sollte dies nicht der Fall sein, aufgrund Pflegetätigkeiten im häuslichen Umfeld, verfällt der Anspruch auf ALG I, und es besteht lediglich die Möglichkeit Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, falls die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind,wie z. B. das monatliche Gesamteinkommen der vorliegenden Bedarfsgemeinschaft....
Im § 10 SGB II ist die Zumutbarkeit geregelt....
Ab Pflege eines nahen Familienangehörigen mit Pflegegrad 4 und höher, wird der pflegende aus der Vermittlung genommen und steht der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung...
Bei den unteren Pflegegraden kann es eine Einzelfallentscheidung sein, wenn die Pflegezeiten unregelmäßig über den Tag verteilt stattfinden....
Sofern es sich um ALG I handelt, besteht der Anspruch auf diese Leistungen lediglich, wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dazu gehört auch eine Maßnahme....
Sollte dies nicht der Fall sein, aufgrund Pflegetätigkeiten im häuslichen Umfeld, verfällt der Anspruch auf ALG I, und es besteht lediglich die Möglichkeit Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, falls die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind,wie z. B. das monatliche Gesamteinkommen der vorliegenden Bedarfsgemeinschaft....
Im § 10 SGB II ist die Zumutbarkeit geregelt....
Ab Pflege eines nahen Familienangehörigen mit Pflegegrad 4 und höher, wird der pflegende aus der Vermittlung genommen und steht der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung...
Bei den unteren Pflegegraden kann es eine Einzelfallentscheidung sein, wenn die Pflegezeiten unregelmäßig über den Tag verteilt stattfinden....