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Wurststurm

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befristeter Arbeitsvertrag

Der schriftliche Nachweis über einen relevanten Zeitrahmen (mindestens 6 Monate, je länger desto besser) ist die Basis für die arbeitsrechtliche Klage. Ohne dem geht der Mobbingvorwurf ins Leere, zumindest vor Gericht. Zu den im Einzelfall natürlich immer beklagenswerten Fällen kommt leider eben auch eine gewisse Anzahl von Scheinklagen und Schutzbehauptungen. Das Arbeitsgericht muss dann mit Beweisen oder adäquaten Belegen der Vorwurf belegt werden. Und Nein, man muss nicht jahrelang gemobbt werden, man kann etwas dafür tun, z.B. künden.

befristeter Arbeitsvertrag

1. Bei einem befristeten Vertrag muss keine Kündigung erfolgen. 2. Der Urlaub erfolgt immer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Du musst diesen also fragen. Dass zum Ende des Arbeitsverhältnis noch freie Tage zugute stehen ist ja nicht der Fehler des Arbeitgebers. 3. Überzähliger Urlaub wie auch Überstunden werden grundsätzlich nicht ausbezahlt. In fast allen Arbeitsverträgen wird vermerkt, dass Überstunden kompensiert werden müssen. Das steht sicher auch bei dir. 4. "Mobbing bei der Zeit - Arbeit" klingt ziemlich frech. Um Mobbing nachzuweisen braucht es eine jahrelange schriftlich festgehaltene Historie, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis praktisch nicht vorkommt. Als Arbeitgeber würde ich mir überlegen, das Salär zumindest teilweise zurückzubehalten. Dass bei solch einer Lage der Arbeitnehmer auch noch zusätzliche Auszahlungen geltend machen will ist dreist.