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mabelle

befristeter Arbeitsvertrag

hallo
mein befristäter Arbeitvertrag endet am 30.09.2018 bin seit 2 Wochen krank geschrieben wegen Mobbing am Arbeitsplatz.Meine frag jetzt mein Urlaub beginnt am 27.08. bis 16.09.18 kann ich mein reslichen 15 Tage Urlaub verlange plus meine 100 Überstunden nehmen und das was übrig bleibt auzahlen lassen.Da ich in dieser Firma nicht mehr zurück gehn möchte.Brauch ich da eine kündigung oder reicht es das ich mein restlichen Urlaub verlang und damit mein Vertrag dann endet .
Frage beantworten Frage Nummer 3000102580 Frage melden

Antworten (7)
StechusKaktus
Um diese Frage fachgerecht beantworten zu können wäre es wichtig zu wissen, wie lange du krankgeschrieben sein wirst. Üblicherweise findest du einen Arzt, der die Krankschreibung bis Ende September ausstellt. Mache also folgendes:
1. Suche einen Arzt, der dich bis Ende September krankschreibt, damit brauchst du nicht zu kündigen.

2. Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Denn deine Firma wird deine Ansprüche zunächst einmal ablehnen. Und im Arbeitsrecht ist es wichtig Fristen einzuhalten. Der Anwalt kann dich auch hinsichtlich deines Verhaltens beraten und kennt auch Ärzte, die du wegen Punkt 1. ansprechen kannst. das Geld ist in deinem Fall dort ausgezeichnet angelegt.
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binkeinwicht
Hallo,
die Info, die ich aus eigener Erfahrung geben kann, ist folgende:
1. Einen befristeten Arbeitsvertrag muss man nicht kündigen. So lange zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Einvernehmen besteht, dass man nicht mehr will, endet das Arbeitsverhältnis einfach.
2. Wenn Du so fix und alle bist, dann solltest Du versuchen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus krankgeschrieben zu bleiben. Krankengeld ist einfach mehr als Arbeitslosengeld. Und bei Mobbing muss man erst mal wieder auf die Füße kommen, bevor man dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung kommt.
3. Waren die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet? Oder, falls zu in der Zeitarbeit hängst, hat der Arbeitgeber sich die Stunden vom Kundenbetrieb bezahlen lassen? Dann hast Du den Anspruch auf Auszahlung.
Wenn Du aber einfach länger für die Arbeit gebraucht hast und die Überstunden ohne Anordnung aufgelaufen sind, dann kann man die Auszahlung zwar mal anfordern, aber da wird dann häufig nichts draus.
4. Nicht genommener Urlaub wird in aller Regel ausbezahlt. Das macht dann auch die Urlaubsbestätigung, die die zusteht recht kurz. Und ein neuer Arbeitgeber muss dir dann nicht auch noch den Urlaub aus dem alten Job gewähren. Das schreckt ab.
5. Nur weil der Job endet hat man kein Anrecht darauf, den Resturlaub zum Ende zu nehmen. Auch diese Urlaubstage müssen beantragt und genehmigt werden. Die können aber auch abglehnt werden, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Bei mir war das damals die Übergabe meiner Aufgaben und die Einarbeitung des Nachfolgers.
Einfach mal wegbleiben geht gar nicht. Dann kann der Arbeitgeber nämlich fristlos kündigen und dein Arbeitsvertrag endet noch ein paar Tage früher. Und wenn man derart (verhaltensbedingt) rausfliegt, dann zickt hinterher auch gerne mal das Jobcenter rum. Sei da um Himmels Willen vorsichtig.
Wenn du mit den Leuten nicht mehr reden kannst oder willst, dann geh lieber den Weg über die Krankschreibung. Lass dich vom Hausarzt an einen Facharzt überweisen und frag mal bei der Krankenkasse nach, ob die ggfs. eine Kur oder so unterstützen. Eigentlich haben die mehr Interesse an dir als Beitragszahler. Meine hat mir damals tatsächlich geholfen und auch die Gesprächstherapie (hab gute Erfahrungen damit gemacht) war innerhalb von drei Tagen genehmigt.
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mabelle
allso mindestens noch 2 Wochen würde ich noch Krankgeschrieben werden.Da nach bzw 27.8 hätte ich dann Urlaub.
Die 100 Überstunden sind dadurch weil ich Sa.So. Dienste hatte.
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Wurststurm
1. Bei einem befristeten Vertrag muss keine Kündigung erfolgen. 2. Der Urlaub erfolgt immer nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Du musst diesen also fragen. Dass zum Ende des Arbeitsverhältnis noch freie Tage zugute stehen ist ja nicht der Fehler des Arbeitgebers. 3. Überzähliger Urlaub wie auch Überstunden werden grundsätzlich nicht ausbezahlt. In fast allen Arbeitsverträgen wird vermerkt, dass Überstunden kompensiert werden müssen. Das steht sicher auch bei dir. 4. "Mobbing bei der Zeit - Arbeit" klingt ziemlich frech. Um Mobbing nachzuweisen braucht es eine jahrelange schriftlich festgehaltene Historie, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis praktisch nicht vorkommt. Als Arbeitgeber würde ich mir überlegen, das Salär zumindest teilweise zurückzubehalten. Dass bei solch einer Lage der Arbeitnehmer auch noch zusätzliche Auszahlungen geltend machen will ist dreist.
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Zombijaeger
Das heisst, man muss sich erst jahrelang mobben lassen, bevor man dagegen vorgehen kann? So einen unsinn habe ich selten gehört. Habe ich mich vielleicht ausversehen beim märchenforum eingeloggt?
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mabelle
ja das ist mir schon klar, das bei befristeten Vertrag keine Kündigung erfolgt.Das ich fragen muss ist mir auch klar wegen dem rest Urlaub aber dass vermerkt sein soll das Überstunden kompensiert werden müssen steht nicht drin.
Ich hab auch nicht geschrieben es ist eine Zeit arbeit.Ich mach diesen Beruf schon seit 10 Jahren nur das ich die Firma gewechselt habe.Sowas hab ich noch nie erlebt und wenn sie meinen ,das es nur geht wenn man lange in einer Firma arbeitet dann muss ich sie Enttäuschen. Ich muss nicht Buch führen ich weiß was richtig ist und was nicht und so behandelt man niemand.Ich bilde mir das auch nicht ein.
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Wurststurm
Der schriftliche Nachweis über einen relevanten Zeitrahmen (mindestens 6 Monate, je länger desto besser) ist die Basis für die arbeitsrechtliche Klage. Ohne dem geht der Mobbingvorwurf ins Leere, zumindest vor Gericht. Zu den im Einzelfall natürlich immer beklagenswerten Fällen kommt leider eben auch eine gewisse Anzahl von Scheinklagen und Schutzbehauptungen. Das Arbeitsgericht muss dann mit Beweisen oder adäquaten Belegen der Vorwurf belegt werden.
Und Nein, man muss nicht jahrelang gemobbt werden, man kann etwas dafür tun, z.B. künden.
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