Alle Fragen von "Mondsichel"
Alle Antworten von "Mondsichel"
Oho, ein Plenum, in dem Männer (?) Männer (?) abkanzeln, auf Zäunen sitzen und grinsen? Holla die Waldfee...
Egal, Gast kann sich online schlau machen, oder sich raussuchen, was ihm hier passend erscheint.
Einvernehmlich ist immer am besten. Auch hier.
und Ing muss nicht zwingend Ingenieur bedeuten, kann auch Ingolf, Ingwer, Inge, Ingmar und das Geburtsdatum im Juli 98 bedeuten, also ein junger Hüpfer. Nicht allzu ernst zu nehmen.
Schönes Wochenende!
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Da der Fragesteller (oder ist es eine Frau) sich bisher nicht in das Gespräch hier eingeklinkt hat, hat sich für alle Beteiligten das Problem wohl gelöst.
Da er/sie inzwischen schnell eine andere Bleibe gefunden hat, wird die verbliebene Vermieterin auch schnell jemand andern finden, da sie ja offensichtlich einfach das Zimmer vermietet hat, wenn die betroffene Person hier kurzfristig, innerhalb von 3 Mon., ausziehen soll. Wenn sie also schon unfreundlich handelt, darf der/die UntermieterIn doch auch in ihrem ureigensten Interesse handeln. Und das ist meiner Meinung nach problemlos möglich, weil ich sicher bin, dass die Studentin nicht zum Anwalt gehen wird - das hat nichts mit Faulheit zu tun, wie Du so liebenswürdig unterstellst, sondern schlicht mit dem Gedanken, dass sich das nicht wirklich lohnt, zu tun.
Es handelt sich auch sicher nicht um ein Paar, sondern eine Zweckgemeinschaft, soweit ich das beurteilen kann - aber Dur wirst mich sicher wieder eines besseren belehren - nur zu...
Klar habe ich Ahnung, ich vermiete seit über 15 Jahren ein Zimmer in meiner Wohnung. Du kannst ohne Probleme ausziehen, denn was soll die Studentin machen? Glaubst Du wirklich, sie geht zum Anwalt? Sie wird sofort jemanden finden, der/die einzieht, evtl. via Airbnb. Das ist gar kein Ding.
Du hast nix unterschrieben, also kann sie auch nichts vorweisen. Und Du kannst ihr ja freundlich mitteilen, dass Du jetzt ausziehst und sie Dein Zimmer ganz schnell weiter vermieten kann. Das schafft sie auch ganz bestimmt!