Mieter ohne Mietvertrag
Ich habe mich mit einer mit Studentin zusammen geschlossen und mieten zusammen eine Wohnung über ihren Namen. Ich habe keinen Vertrag unterschrieben aber mündlich waren 3 Jahre mietzeit abgesprochen. Sie möchte jetzt das ich ausziehe und gibt mir 3 Monate Kündigungsfrist. Ich habe jetzt etwas neues gefunden, könnte also schon vorher raus. Jetzt möchte Sie mir aber nen Strich durch die Rechnung machen und sagt ich muss bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen.
Kann ich jetzt einfach raus und aufhören Miete zu zahlen oder kann die das so durchziehen?
Kann ich jetzt einfach raus und aufhören Miete zu zahlen oder kann die das so durchziehen?
Antworten (29)
Da du keinen Mietvertrag unterschrieben hast, musst du auch keine Kündigungsfristen einhalten, so einfach ist das. Wenn ihr kein gutes Vertrauensverhältnis hattet, muss deine Mitmieterin sich damit abfinden.
Das ist eine knifflige Frage. Eigentlich bist du dann von der Abwicklung her ein Untermieter. Da gelten 2 Wochen für möblierte Zimmer und 3 Monate für leere Zimmer. In letzterem Fall hätte sie recht.
Die Frage ist, ob du ein Untermieter bist, wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet hattet und sie lediglich auf einen Namen läuft. Das alles gilt auch für mündliche Verträge. Es ist nicht relevant, ob du etwas unterschrieben hast oder nicht.
Vielleicht solltest du dich rechtskundig beraten lassen.
Die Frage ist, ob du ein Untermieter bist, wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet hattet und sie lediglich auf einen Namen läuft. Das alles gilt auch für mündliche Verträge. Es ist nicht relevant, ob du etwas unterschrieben hast oder nicht.
Vielleicht solltest du dich rechtskundig beraten lassen.
Es wird dann zwar langsam bösartig, aber frage deine Hauptmieterin mal, ob sie das Spiel bis zur Räumungsklage durchziehen möchte?
Dann könnte es insgesamt länger als 3 Jahre dauern.
Dann könnte es insgesamt länger als 3 Jahre dauern.
Ausgehend davon, dass der mündliche Untermietvertrag unstreitig ist, kann dieser nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden. Er läuft 3 Jahre und endet ohne Kündigung. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund, also fristlos möglich. Wenn der Vertrag vorzeitig enden soll, gibt es allein den Weg eines Auflösungsvertrages. Das setzt Einigkeit voraus.
Nebenabreden zu einem Vertrag teilen das Formschicksal des Hauptvertrages. Ein mündlicher Vertrag kann deshalb auch mündlich gekündigt werden.
Nebenabreden zu einem Vertrag teilen das Formschicksal des Hauptvertrages. Ein mündlicher Vertrag kann deshalb auch mündlich gekündigt werden.
Klar habe ich Ahnung, ich vermiete seit über 15 Jahren ein Zimmer in meiner Wohnung. Du kannst ohne Probleme ausziehen, denn was soll die Studentin machen? Glaubst Du wirklich, sie geht zum Anwalt? Sie wird sofort jemanden finden, der/die einzieht, evtl. via Airbnb. Das ist gar kein Ding.
Du hast nix unterschrieben, also kann sie auch nichts vorweisen. Und Du kannst ihr ja freundlich mitteilen, dass Du jetzt ausziehst und sie Dein Zimmer ganz schnell weiter vermieten kann. Das schafft sie auch ganz bestimmt!
Du hast nix unterschrieben, also kann sie auch nichts vorweisen. Und Du kannst ihr ja freundlich mitteilen, dass Du jetzt ausziehst und sie Dein Zimmer ganz schnell weiter vermieten kann. Das schafft sie auch ganz bestimmt!
ing, du behauptest auch, dass Arbeitgeber gesetzliche Feiertage in ihrem Betrieb einfach abschaffen können. Die gleiche Qualität hat dein vorstehender Beitrag.
Was für ein freundliches Wesen sich hier doch tummelt - danke für die warmen Worte.
Ich hoffe, Dir wird es irgendwann mal besser gehen, damit Du auch mit anderen besser umgehen kannst.
Ich hoffe, Dir wird es irgendwann mal besser gehen, damit Du auch mit anderen besser umgehen kannst.
Diese Forum dient der Beantwortung von Fragen und nicht von persönlicher Anmache. Wenn ich Deine Meinung nach die Frage falsch beantwortet habe, dann teile das bitte sachlich mit.
Da der Fragesteller (oder ist es eine Frau) sich bisher nicht in das Gespräch hier eingeklinkt hat, hat sich für alle Beteiligten das Problem wohl gelöst.
Da er/sie inzwischen schnell eine andere Bleibe gefunden hat, wird die verbliebene Vermieterin auch schnell jemand andern finden, da sie ja offensichtlich einfach das Zimmer vermietet hat, wenn die betroffene Person hier kurzfristig, innerhalb von 3 Mon., ausziehen soll. Wenn sie also schon unfreundlich handelt, darf der/die UntermieterIn doch auch in ihrem ureigensten Interesse handeln. Und das ist meiner Meinung nach problemlos möglich, weil ich sicher bin, dass die Studentin nicht zum Anwalt gehen wird - das hat nichts mit Faulheit zu tun, wie Du so liebenswürdig unterstellst, sondern schlicht mit dem Gedanken, dass sich das nicht wirklich lohnt, zu tun.
Es handelt sich auch sicher nicht um ein Paar, sondern eine Zweckgemeinschaft, soweit ich das beurteilen kann - aber Dur wirst mich sicher wieder eines besseren belehren - nur zu...
Da der Fragesteller (oder ist es eine Frau) sich bisher nicht in das Gespräch hier eingeklinkt hat, hat sich für alle Beteiligten das Problem wohl gelöst.
Da er/sie inzwischen schnell eine andere Bleibe gefunden hat, wird die verbliebene Vermieterin auch schnell jemand andern finden, da sie ja offensichtlich einfach das Zimmer vermietet hat, wenn die betroffene Person hier kurzfristig, innerhalb von 3 Mon., ausziehen soll. Wenn sie also schon unfreundlich handelt, darf der/die UntermieterIn doch auch in ihrem ureigensten Interesse handeln. Und das ist meiner Meinung nach problemlos möglich, weil ich sicher bin, dass die Studentin nicht zum Anwalt gehen wird - das hat nichts mit Faulheit zu tun, wie Du so liebenswürdig unterstellst, sondern schlicht mit dem Gedanken, dass sich das nicht wirklich lohnt, zu tun.
Es handelt sich auch sicher nicht um ein Paar, sondern eine Zweckgemeinschaft, soweit ich das beurteilen kann - aber Dur wirst mich sicher wieder eines besseren belehren - nur zu...
Mondsichel, zunächst eine Klarstellung: Alle Fragen unter ‚Gast’ sind getürkt, dienen allein dem Sammeln von Klicks. Gast hat sich bislang noch nie zu Antworten auf seine Fragen geäußert.
Zum Thema ing793 muss man nicht viele Worte verlieren. Er versucht krampfhaft den Anschein zu erwecken, er sei Einserabiturient und habe mehrere Studiengänge summa cum laude absolviert. Beides existiert nur in seiner Fantasie. Er begreift nicht, dass man Bildung nicht vortäuschen kann. Kritisiert man ihn, läuft er Amok. Die feine Ironie, intelligenten Sarkasmus beherrscht er mangels Bildung nicht. Stattdessen beleidigt er auf herablassende Weise. Er will seine Kritiker entwürdigen, in den Dreck ziehen. Im wirklichen Leben übt er einen „Beruf“ aus, der im öffentlichen Ansehen irgendwo in der Nähe von Trickbetrügern und Kanalratten rangiert. Also soll er sich doch hier austoben. Mein Verständnis hat er.
Er behauptet, dass in § 568 steht, ein Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Das ist falsch. Tatsächlich heißt es an dieser Stelle, die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese Art der Manipulation, diese Halbwahrheiten als unverrückbare Tatsache hinzustellen, ist sein täglich Brot. Er kann nicht anders. Wie auch? Es fehlt ihm an Fachwissen, um juristische Formulierungen Ziel gerichtet zu definieren bzw. interpretieren zu können.
Zum Thema ing793 muss man nicht viele Worte verlieren. Er versucht krampfhaft den Anschein zu erwecken, er sei Einserabiturient und habe mehrere Studiengänge summa cum laude absolviert. Beides existiert nur in seiner Fantasie. Er begreift nicht, dass man Bildung nicht vortäuschen kann. Kritisiert man ihn, läuft er Amok. Die feine Ironie, intelligenten Sarkasmus beherrscht er mangels Bildung nicht. Stattdessen beleidigt er auf herablassende Weise. Er will seine Kritiker entwürdigen, in den Dreck ziehen. Im wirklichen Leben übt er einen „Beruf“ aus, der im öffentlichen Ansehen irgendwo in der Nähe von Trickbetrügern und Kanalratten rangiert. Also soll er sich doch hier austoben. Mein Verständnis hat er.
Er behauptet, dass in § 568 steht, ein Mietvertrag muss schriftlich gekündigt werden. Das ist falsch. Tatsächlich heißt es an dieser Stelle, die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese Art der Manipulation, diese Halbwahrheiten als unverrückbare Tatsache hinzustellen, ist sein täglich Brot. Er kann nicht anders. Wie auch? Es fehlt ihm an Fachwissen, um juristische Formulierungen Ziel gerichtet zu definieren bzw. interpretieren zu können.
Ich komme nochmal auf das Thema zurück und subsummiere als Nichtjurist folgendes:
§ 568 BGB verlangt die Schriftform der Kündigung des Mietvertrags.
Der Mietvertrag ist aber befristet und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Außerordentlich kündigen wollen/können wir nicht.
Zur Beendigung des Vertrags brauchen wir daher einen Aufhebungsvertrag und der kann wie der Mietvertrag müdlich geschlossen werden.
Richtig verstanden? Und alle einverstanden?
§ 568 BGB verlangt die Schriftform der Kündigung des Mietvertrags.
Der Mietvertrag ist aber befristet und kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Außerordentlich kündigen wollen/können wir nicht.
Zur Beendigung des Vertrags brauchen wir daher einen Aufhebungsvertrag und der kann wie der Mietvertrag müdlich geschlossen werden.
Richtig verstanden? Und alle einverstanden?
Der Doofe hat recht. Meiner Meinung nach ist ing ausschliesslich hier, um andere runterzuputzen, weil das seinem Ego hilft. An sachlicher Diskussion ist er null interessiert. Am besten dieses Obera.... ignorieren.
1. bei Untermiete gibt es erleichterte kündigungsmöglichkeiten. Man muss nicht drei Jahre beisammen bleiben.
2. Schriftform bedeutet schriftlich. Es muss IMMER schriftlich gekündigt werden, auch wenn der Mietvertrag mündlich geschlossen wurde.
3. die Kündigungsfristen sind so, wie von Elfigy beschrieben.
4. dieses Forum hat keinen Moderator. Der Nick ist eine Frechheit, wahrscheinlich eine Sockenpuppe von DerDoofe.
5. DerDoofe ist der einzige User mit einem ehrlichen Nick. Schlimm ist, dass er das nicht merkt.
6. Gastfragen sind definitiv nicht getürkt, aber Gäste können nicht antworten.
7. Man kann alles einvernehmlich anders regeln als es das Gesetz vorsieht, wenn sich beide Partner einig sind. Wie es Sichel offenbar handhabt.
8. ich glaube auch, dass die Studentin nicht klagen wird und würde es riskieren, es darauf ankommen zu lassen.
9. die Sachlage kann man ganz einfach im Internet recherchieren.
2. Schriftform bedeutet schriftlich. Es muss IMMER schriftlich gekündigt werden, auch wenn der Mietvertrag mündlich geschlossen wurde.
3. die Kündigungsfristen sind so, wie von Elfigy beschrieben.
4. dieses Forum hat keinen Moderator. Der Nick ist eine Frechheit, wahrscheinlich eine Sockenpuppe von DerDoofe.
5. DerDoofe ist der einzige User mit einem ehrlichen Nick. Schlimm ist, dass er das nicht merkt.
6. Gastfragen sind definitiv nicht getürkt, aber Gäste können nicht antworten.
7. Man kann alles einvernehmlich anders regeln als es das Gesetz vorsieht, wenn sich beide Partner einig sind. Wie es Sichel offenbar handhabt.
8. ich glaube auch, dass die Studentin nicht klagen wird und würde es riskieren, es darauf ankommen zu lassen.
9. die Sachlage kann man ganz einfach im Internet recherchieren.
@primus
<< Der Nick ist eine Frechheit,
Das sagt der, der seinen Nick von jemand anders geklaut hat. Ymmd.
Ob du es glaubst oder nicht. Ich bin keine Sockenpuppe von derDoofe. Aber diesen ing-Wichtigtuer dürften wohl die meisten hier unausstehlich finden.
<< Der Nick ist eine Frechheit,
Das sagt der, der seinen Nick von jemand anders geklaut hat. Ymmd.
Ob du es glaubst oder nicht. Ich bin keine Sockenpuppe von derDoofe. Aber diesen ing-Wichtigtuer dürften wohl die meisten hier unausstehlich finden.
Mein Nick ist nicht geklaut, er war verfügbar.
Cheru, siehe Punkt eins
Moderator ist deshalb eine Frechheit, weil unbedarfte Leser denken könnten, dieser Nick gibt die Meinung des Stern wieder.
Dass dieser Nick verfügbar war, liegt daran, dass alle anderen User respektieren, dass man so etwas nicht macht.
Cheru, siehe Punkt eins
Moderator ist deshalb eine Frechheit, weil unbedarfte Leser denken könnten, dieser Nick gibt die Meinung des Stern wieder.
Dass dieser Nick verfügbar war, liegt daran, dass alle anderen User respektieren, dass man so etwas nicht macht.
primusinterpares, das ist richtig. Den Nickname hast Du nicht geklaut, Du hast dich nur wie das Arschloch, welches Du bist, verhalten.
Glück auf!
Glück auf!
"bei Untermiete gibt es erleichterte kündigungsmöglichkeiten."
Ich (als Amateurjurist) habe eben nachgelesen, dass das nur bei a) möblierten Buden zutrifft, die b) ohne zeitliche Befristung vermietet werden.
Da der Untermietvertrag (wenn es denn ein solcher sein sollte) zeitlich befristet wurde, kann er überhaupt nicht ordentlich gekündigt werden.
Dann wären wir doch wieder beim Aufhebungsvertrag, der nach doofer Logik (Sorry!) auch mündlich vereinbart werden kann, oder?
Ich (als Amateurjurist) habe eben nachgelesen, dass das nur bei a) möblierten Buden zutrifft, die b) ohne zeitliche Befristung vermietet werden.
Da der Untermietvertrag (wenn es denn ein solcher sein sollte) zeitlich befristet wurde, kann er überhaupt nicht ordentlich gekündigt werden.
Dann wären wir doch wieder beim Aufhebungsvertrag, der nach doofer Logik (Sorry!) auch mündlich vereinbart werden kann, oder?
BTW, Du Null, Neid gehört nicht zu den schätzenswerten Tugenden.
Intelligenz ist nicht trainierbar. Die Einen, so wie ich, besitzen sie, die Anderen, so wie Du, machen ein, dummes Gesicht, verstellen kannst Du dich ja nicht.
Intelligenz ist nicht trainierbar. Die Einen, so wie ich, besitzen sie, die Anderen, so wie Du, machen ein, dummes Gesicht, verstellen kannst Du dich ja nicht.
Grundsätzlich kann mit Ausnahme außerordentlicher Kündigungsgründe keine Seite einen befristeten MietVertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit kündigen.
Bei Untermiete schützt der Gesetzgeber die Mietparteien davor, lange in unzumutbar zerrütteten Verhältnissen zusammenleben zu müssen.
Diese gelten vor Gericht als außerordentlicher Kündigungsgrund bei befristeten Untermietverträgen.
Sucht euch die Urteile selber raus.
Ich habe fertig
Bei Untermiete schützt der Gesetzgeber die Mietparteien davor, lange in unzumutbar zerrütteten Verhältnissen zusammenleben zu müssen.
Diese gelten vor Gericht als außerordentlicher Kündigungsgrund bei befristeten Untermietverträgen.
Sucht euch die Urteile selber raus.
Ich habe fertig
Ing793 hat hier schon viele gute Beiträge abgeliefert. Du stänkerst eigentlich immer nur. Wenn das für dich ein Zeichen von besonderer Intelligenz ist ...
Lieber Gast,
neben umfassenden Informationen über Amok laufende Wichtigtuer, die weder Bildung noch Ahnung haben, aber die Frechheit besitzen, andere Arschlöcher mit ihren Halbwahrheiten runterputzen, wissen wir Nullen nunmehr folgendes:
1. Der (Unter-)Mietvertrag ist befristet und kann deswegen nicht ordentlich gekündigt werden. Er kann aber mit einem mutmaßlich auch mündlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.
2. Wegen des zerrütteten Verhältnisses könnte eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Eine Kündigung bedarf aber der Schriftform. Das wurde oben bereits nachdrücklich erwähnt.
Mir scheint, als hätten alle, die rechtlich argumentiert haben, gemeinsam recht. Aber ich frage jetzt besser nicht mehr, ob alle einverstanden sind ...
neben umfassenden Informationen über Amok laufende Wichtigtuer, die weder Bildung noch Ahnung haben, aber die Frechheit besitzen, andere Arschlöcher mit ihren Halbwahrheiten runterputzen, wissen wir Nullen nunmehr folgendes:
1. Der (Unter-)Mietvertrag ist befristet und kann deswegen nicht ordentlich gekündigt werden. Er kann aber mit einem mutmaßlich auch mündlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.
2. Wegen des zerrütteten Verhältnisses könnte eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Eine Kündigung bedarf aber der Schriftform. Das wurde oben bereits nachdrücklich erwähnt.
Mir scheint, als hätten alle, die rechtlich argumentiert haben, gemeinsam recht. Aber ich frage jetzt besser nicht mehr, ob alle einverstanden sind ...
ing, ich erhelle dich: Ich will deiner Logik folgen. Wenn es in einem Gesetz heißt, die Kündigung soll schriftlich erfolgen, handelt es sich um eine Empfehlung. Aber ‚schriftlich’ kommt auch in diesem Satz vor. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass alle Mietverträge schriftlich gekündigt werden müssen, dann hätte er müssen geschrieben. Wenn es in einer Norm ‚bedarf’ heißt, gibt es immer Ausnahmen. Neben dem hier bereits erwähnten Untermietvertrag kennt das Mietrecht noch weitere. Herr Palandt kennt sie alle.
Der Hauptgrund ist jedoch ein ganz anderer. In Deutschland werden jeden Tag Mietverträge mündlich geschlossen und auch mündlich gekündigt. Allen voran sind es die Mieter, die häufig mit der Formstrenge überfordert sind. Um diese Verträge denn doch noch mit Ach und ohne Krach zu legalisieren, hat man statt müssen bedarf in das Gesetz geschrieben.
Der Hauptgrund ist jedoch ein ganz anderer. In Deutschland werden jeden Tag Mietverträge mündlich geschlossen und auch mündlich gekündigt. Allen voran sind es die Mieter, die häufig mit der Formstrenge überfordert sind. Um diese Verträge denn doch noch mit Ach und ohne Krach zu legalisieren, hat man statt müssen bedarf in das Gesetz geschrieben.
Stechus,
ich schätze dich, weil du in dieser Community herausragst mit Kopf und Schultern.
Daher möchte ich dich bitten deinen Satz [Zitat] »Ing793 hat hier schon viele gute Beiträge abgeliefert«
zu erläutern. »Viele Beiträge« beträgt bei dir wie viele Beiträge? Zwei oder drei? Das mag sein.
Du magst ja auch einen Beitrag, der falsch ist, als gut bezeichnen. »Das war ein guter Beitrag, nur leider beweisen die Fakten, dass dein Beitrag wertlos ist«. Guter Beitrag.
Wenn es um deutsches Recht geht, bläst er sich auf wie ein fetter Pfau, dem die Federn ausgegangen sind. Da sitze ich nur auf dem Zaun und lächele, wie er hier abgekanzelt wird.
Besonders von DerDoofe. Der macht sich doch einen Spaß daraus, diesen ing793, der sich in der U-Bahn mit gespreizten Beinen hinsetzt mit einer Hasenpfote in der Unterhose, um zu zeigen, dass er ein Mann ist, hier vorzuführen wie einen dummen Tanzbär.
Die letzte Frage, die ing793 als Beitrag hier eingestellt hat, ist 1 Jahr und 4 Monate alt. Alle anderen Beiträge sind unqualifizierte Antworten.
Ich erinnere nur an das meistverkaufte Motorrad der Welt, Honda CT110 (in anderen Ländern hat es einen anderen Namen), von dem er annimmt, es würde bei jedem Gaswegnehmen in den Leerlauf schalten.
Und das will ein Ingenieur sein?
Da schüttel ich doch nicht einmal meinen Kopf. Wie kann so einer ein deutscher Ingenieur sein, wo sie doch die besten in der Welt sind?
ich schätze dich, weil du in dieser Community herausragst mit Kopf und Schultern.
Daher möchte ich dich bitten deinen Satz [Zitat] »Ing793 hat hier schon viele gute Beiträge abgeliefert«
zu erläutern. »Viele Beiträge« beträgt bei dir wie viele Beiträge? Zwei oder drei? Das mag sein.
Du magst ja auch einen Beitrag, der falsch ist, als gut bezeichnen. »Das war ein guter Beitrag, nur leider beweisen die Fakten, dass dein Beitrag wertlos ist«. Guter Beitrag.
Wenn es um deutsches Recht geht, bläst er sich auf wie ein fetter Pfau, dem die Federn ausgegangen sind. Da sitze ich nur auf dem Zaun und lächele, wie er hier abgekanzelt wird.
Besonders von DerDoofe. Der macht sich doch einen Spaß daraus, diesen ing793, der sich in der U-Bahn mit gespreizten Beinen hinsetzt mit einer Hasenpfote in der Unterhose, um zu zeigen, dass er ein Mann ist, hier vorzuführen wie einen dummen Tanzbär.
Die letzte Frage, die ing793 als Beitrag hier eingestellt hat, ist 1 Jahr und 4 Monate alt. Alle anderen Beiträge sind unqualifizierte Antworten.
Ich erinnere nur an das meistverkaufte Motorrad der Welt, Honda CT110 (in anderen Ländern hat es einen anderen Namen), von dem er annimmt, es würde bei jedem Gaswegnehmen in den Leerlauf schalten.
Und das will ein Ingenieur sein?
Da schüttel ich doch nicht einmal meinen Kopf. Wie kann so einer ein deutscher Ingenieur sein, wo sie doch die besten in der Welt sind?
Oho, ein Plenum, in dem Männer (?) Männer (?) abkanzeln, auf Zäunen sitzen und grinsen? Holla die Waldfee...
Egal, Gast kann sich online schlau machen, oder sich raussuchen, was ihm hier passend erscheint.
Einvernehmlich ist immer am besten. Auch hier.
und Ing muss nicht zwingend Ingenieur bedeuten, kann auch Ingolf, Ingwer, Inge, Ingmar und das Geburtsdatum im Juli 98 bedeuten, also ein junger Hüpfer. Nicht allzu ernst zu nehmen.
Schönes Wochenende!
Egal, Gast kann sich online schlau machen, oder sich raussuchen, was ihm hier passend erscheint.
Einvernehmlich ist immer am besten. Auch hier.
und Ing muss nicht zwingend Ingenieur bedeuten, kann auch Ingolf, Ingwer, Inge, Ingmar und das Geburtsdatum im Juli 98 bedeuten, also ein junger Hüpfer. Nicht allzu ernst zu nehmen.
Schönes Wochenende!
Ich bin halt nicht so streng und sehe das hier auch als ein Unterhaltungsforum. Wie oft muss ich hier lachen! Und wenn man ings Beiträge ins Verhältnis zum Durchschnitt setzt, hält er nahezu jeden Vergleich stand. Die Beiträge hier sind nun einmal selten perfekt, zeigen aber häufig auf, in welche Richtung man sich informieren muss und wo die Knackpunkte liegen können.
Schlimmer finde ich solche Typen wie Solitude, die wirklich nur stänkern.
Und hier hat er nun einmal Recht. Wenn es im Gestz heisst " ...es bedarf der Schriftform..." dann bedeutet es, dass nur eine schriftliche Form Bestand hat.
Schlimmer finde ich solche Typen wie Solitude, die wirklich nur stänkern.
Und hier hat er nun einmal Recht. Wenn es im Gestz heisst " ...es bedarf der Schriftform..." dann bedeutet es, dass nur eine schriftliche Form Bestand hat.
Liebe Stechus,
»… es bedarf der Schriftform …« (beachte bitte die Wortzwischenräume zwischen den drei Pünktchen und den Wörtern)
mag ebenfalls andeuten, dass z.B. die Schriftart »Times New Roman« nicht akzeptiert wird, dafür aber Paul Renners »Futura«.
»… es bedarf der Schriftform …« (beachte bitte die Wortzwischenräume zwischen den drei Pünktchen und den Wörtern)
mag ebenfalls andeuten, dass z.B. die Schriftart »Times New Roman« nicht akzeptiert wird, dafür aber Paul Renners »Futura«.