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Ja stimmt - also nochmal zurückspulen ;p.
Sofern der Arbeitnehmer noch Urlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber hat, würde das Konstrukt funktionieren.
Offensichtlich kann jedoch auch vor dem Dienstantritt kann mit der genannten 14 tägigen Kündigungsfrist der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden, glaubt man dieser Quelle: https://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2015-12/arbeitsvertrag-unterschrieben-zurueckziehen-kuendigen
Im Zweifelsfall Anwalt konsultieren, Fristen einhalten.
Der normale Ruhepuls ist zwischen 60 und 80. Sport würde in dem Fall helfen. Ständig den Puls zu spüren bedeutet, dass er ständig zu hoch ist und das ist auf Dauer schädlich. Also ab zum Doc und die Sporttauglichkeit feststellen und dann ins Fitness Center. Die guten Ketten haben Trainer, die einen individuellen Plan erstellen, um Übergewicht zu reduzieren (wie sieht es damit aus?) und allgemeine Fitness zu verbessern.
Bei welchem Arbeitgeber hat man denn in der Probezeit Anspruch auf Urlaub? Kündigung in der Probezeit ist beidseitig möglich, gesetzlich auf 14 Tage festgeschrieben, d.h. wenn Sie die Stelle nicht antreten möchten sofort kündigen. Ansonsten hilft nur - Vertrag vollständig durchlesen, bevor man unterschreibt. Gehaltsverhandlung dann erst nach einem Jahr, wenn man sich tatsächlich im neuen Beruf beweisen konnte.