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Gast

Arbeitsvertrag

Ich habe vorige Woche einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun bin ich mit der Gehaltszahlung nicht ganz einverstanden, und ja ich weiß, das hätte ich in dem Moment sagen müssen.was kann ich tun? Das AV beginnt am 15. Februar.
Frage beantworten Frage Nummer 3000110205 Frage melden

Antworten (12)
dschinn
Ich bin mit meiner Gehaltszahlung auch nicht ganz einverstanden...
Warum nur stehe ich jeden Tag auf und gehe trotzdem?
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neufmaisons
Pacta sunt servanda, an einen unterschriebenen Vertrag muss man sich halten. Wenn - wie ich vermute - das Gehalt höher ausfallen sollte, dann können Sie sich gleich mal unbeliebt machen, wenn Sie da nachfragen. Ansonsten: Kündigen und was anderes suchen. Oder durchhalten und den Beweis antreten, dass Sie mehr als das vereinbarte Gehalt wert sind.
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Sandmann2605
Ich glaube kaum, dass der zukünftige Arbeitgeber auf eine Nachverhandlung eingehen wird. Da bleibt dann nur noch eine Kündigung. In Zukunft würde ich mir dann den Arbeitsvertrag durchlesen, bevor man unterschreibt. Ich habe schon öfters nein danke gesagt. Letztens erst, weil Rufbereitschaft, Überstunden und Wochenendarbeit nicht bezahlt werden sollten. Bei einem Gehalt unter 2000 Euro.
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Motorraucher
Servus. Wenn Sie die Stelle jetzt nicht mehr antreten wollen, gäbe es noch eine gesetzeskonforme - wenn auch unschöne - Lösung, vorausgesetzt, Sie haben eine Probezeit vereinbart:
Sie kündigen Ihre aktuelle Stelle nicht, sondern nehmen sich 2 Wochen frei. Dann treten Sie Ihre neue Stelle an und kündigen gleich am ersten Tag. normalerweise ist die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen, so dass Sie also nach Ihrem "Urlaub" ganz normal zu Ihren jetzigen Arbeitgeber zurückkehren.
Ist nicht die feine Methode, funktioniert aber
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Lars71
Bei welchem Arbeitgeber hat man denn in der Probezeit Anspruch auf Urlaub? Kündigung in der Probezeit ist beidseitig möglich, gesetzlich auf 14 Tage festgeschrieben, d.h. wenn Sie die Stelle nicht antreten möchten sofort kündigen. Ansonsten hilft nur - Vertrag vollständig durchlesen, bevor man unterschreibt. Gehaltsverhandlung dann erst nach einem Jahr, wenn man sich tatsächlich im neuen Beruf beweisen konnte.
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StechusKaktus
Dumm ist nur, dass du eine zweite Lohnsteuerkarte beschaffen und abgeben musst. Mit einer "6" als Steuerklasse drauf.
Und da würde ich mir jetzt schon mal eine gute Antwort ausdenken, wenn ich darauf angesprochen werde ...
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dschinn
wie? es gibt wieder Lohnsteuerkarten?
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Puzzone
Und der Lars hat die Antwort vom Motorraucher nicht verstanden
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Lars71
Ja stimmt - also nochmal zurückspulen ;p.

Sofern der Arbeitnehmer noch Urlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber hat, würde das Konstrukt funktionieren.

Offensichtlich kann jedoch auch vor dem Dienstantritt kann mit der genannten 14 tägigen Kündigungsfrist der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden, glaubt man dieser Quelle: https://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2015-12/arbeitsvertrag-unterschrieben-zurueckziehen-kuendigen

Im Zweifelsfall Anwalt konsultieren, Fristen einhalten.
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GutGedacht
Hatte vor Jahren einen Anstellungsvertrag bei einem großen Kaufhauskonzern unterschrieben. Doch dann habe ich es mir anders überlegt und die Stelle nicht angetreten.
Habe der Firma mitgeteilt, daß ich auf keinen Fall erscheinen werde, selbst wenn sie darauf bestehen und mich verklagen werden. Habe niemehr was von denen gehört. Denn welche Firma will jemanden beschäftigen der da garnicht arbeiten möchte?
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Yannic2311
Der Arbeitgeber wird deine Arbeit irgendwann zu schätzen wissen und dann kannst du ihn mal um ein Gespräch bitten. Wenn es wirklich schlimm ist solltest du dich um einen neuen Arbeitgeber umsuchen. Mfg Yannic
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Laschi
Sprich mit dem AG und kläre das Problem. Im Zweifel die Kündigung aussprechen. Wenn Du dann immer noch zum Antrittstermin erscheinen sollst, ist das eben vertraglich vereinbart.
Und, wo gibt es denn noch LOHNSTEUERKARTEN????
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