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Kindesunterhalt für volljähriges Kind ohne Zielstrebigkeit
Das ständige Wechseln im Bildungslebensweg ist beim Unterhalt nicht vorgesehen ("zahlen, bis die Kinder die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben."). Ohne "inhaltsbezogenen" Wechsel ist der erste Bildungsweg zuende und somit auch die Zahlung von Ihrer Seite. Allerdings: die beschriebene Schulausbildung werden Sie wohl dranrücken müssen, auch wenns unmotiviert aussieht....
Recht gut beschrieben hier:
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
oder bei der Beratung beim Anwalt Ihres Vertrauens. By the way: Die zum Kind dazugehörige Frau muss ihren Teil am Unterhalt auch zahlen... Vielleicht hat sie das selbe Thema?