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Gast

Kindesunterhalt für volljähriges Kind ohne Zielstrebigkeit

Mein Kind ist 19 Jahre alt und lebt im Haushalt der Mutter.
Es hat im Juli 2017 seine Schule nach der 10. Klasse dann mit Hauptschulabschluss verlassen.
Danach wollte es auf einer Berfsfachschule Einzelhandel seinen Realschulabschluss nachholen (2 Jahre).
Es besuchte die Schule im ersten Halbjahr nicht wirklich regelmäßig und im zweiten Halbjahr dann so gut wie gar nicht mehr. (zum Ende hin, ist es gar nicht mehr zur Schule gegangen)
Das notwendige zweite Jahr ging es dann gar nicht mehr an.
Stattdessen hat es sich für ein freiwilliges Soziales Jahr beworben und geht hier mehr oder weniger regelmäßig hin.
Nun möchte es das FSJ abbrechen und wieder seinen Realschulabschluss nachholen.
Dies soll in Vollzeit an der Volkshochschule geschehen.
Zwischendurch ist immer wieder die Rede von verschiedenen Ausbildungen.
Ein wirkliches Konzept, oder Interesse ist aber auch hier nicht erkennbar.
Mal kommt es mit dem Berufswunsch Tierarzthelfer/In, mal mit Immobilienkaufmann/-Frau, oder Ähnlichem.
Informationen über freie Stellen, oder Inhalte des Berufs und der Ausbildung können nicht genannt werden.
Bei laufenden Bewerbungen am Ball zu bleiben liegt ihm auch nicht wirklich.
Hab die Bewerbung ja hingeschickt, damit soll es dann auch gut sein.
Langsam drängt sich mir der Verdacht auf, es sucht sich den bequemsten Weg heraus und verlässt sich auf meine nicht unerheblichen Unterhaltszahlungen.
Frei nach dem Motto: Was soll ich mich kümmern, Väterchen muss ja zahlen, solange ich Schule oder Ausbildung mache.
Um meinem Kind Anreize zu geben, endlich Zielstrebigkeit zu entwickeln, habe ich schon über die Kürzung bzw. Einstellung des Unterhals nachgedacht.
Wie verhält sich das rechtlich, bzw. was kann ich tun?
Frage beantworten Frage Nummer 3000113076 Frage melden

Antworten (4)
elfigy
Rechtlich ist es so, dass Kinder ab Volljährigkeit selbst für ihren Unterhalt sorgen müssen. Ausnahme, der Volljährige wird daran von Schul- oder Berufsausbildung gehindert.
Der Fall hier ist schwierig, weil das Kind so oft zwischen Unterhaltsberechtigung und Selbstznterhaltspflicht hin und her wechselt.
Ich denke, hier sollten unbedingt beide Elternteile an einem Strang ziehen und Ziele einfordern und Konsequenzen in Aussicht stellen.
Evtl. auch mal Drogenkonsum in Erwägung ziehen.
Vielleicht suchen Sie sich auch Hilfe. Das ist ein Problem, dessen Lösung gut überlegt sein will.
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Musca
Ich hatte es schon öfter mit FSJ-lern zu tun, meine überwiegende Erfahrung ist eine sehr gute, jedoch hatte ich eine Ausnahme, und die gleicht deinen Schilderungen.
Völlig Motivationslos, ständig nur am Smartphone daddeln,bei Kritik oder auch nur der schlichten Aufforderung zur Arbeit völlig zusammenbrechend.
Wie wäre es, ein Anderkonto (Treuhandkonto) zu errichten, d.h. den Unterhalt auf ein Sperrkonto zu zahlen,
Auszahlung wäre mit gewissen Bedingungen verknüpft.
Ob sowas rechtlich durchsetzbar ist, weiß ich nicht.
Ein Versuch wäre es wert.
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Petr
Sie schreiben: "mein Kind " und bleiben auch durchgehend bei "es" anstatt über "meinen Sohn" und "er" zu schreiben, so wie es sich bei einem 19 jährigen gehört. Es wundert mich nicht, das er dann auch sein Leben nicht selbstständig im Griff hat. Mein Rat ist, bevor sie über die rechtlichen Grundlagen sich informieren, denken Sie doch mal nach ob und wie sie ihre Beziehung zu ihm ändern können.
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Ich von Dort
Das ständige Wechseln im Bildungslebensweg ist beim Unterhalt nicht vorgesehen ("zahlen, bis die Kinder die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben."). Ohne "inhaltsbezogenen" Wechsel ist der erste Bildungsweg zuende und somit auch die Zahlung von Ihrer Seite. Allerdings: die beschriebene Schulausbildung werden Sie wohl dranrücken müssen, auch wenns unmotiviert aussieht....
Recht gut beschrieben hier:

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

oder bei der Beratung beim Anwalt Ihres Vertrauens. By the way: Die zum Kind dazugehörige Frau muss ihren Teil am Unterhalt auch zahlen... Vielleicht hat sie das selbe Thema?
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