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Wenn sich beide Parteien einig sind und niemand verletzt wurde reicht es dir Personalien und Versicherungsdaten auszutauschen.
Besteht bei einem Sachschadenunfall eine Partei auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei so muss diese in einigen Bundesländern kommen.(Dienstinterne Vorschrift)
Vorteil. Polizeibeamte gelten bei Unfällen als Sachverständige Zeugen, Ergo hat deren Aussage mehr Gewicht.
Aber dies ist beidem meisten Unfällen nicht erforderlich weil dir Schuldfrage meistens eindeutig ist