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Charly44

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Darf man Rasern eine Mordabsicht unterstellen?

@ DerDoofe: das wäre dann ja "Unterlassene Hilfeleistung", allerdings kein Mord. Ganz schön verzwickt ;-) Vielleicht sollte man einmal ganz menschlich mit normalem Verstand an die Sache dran gehen. Mit 170 durch die Stadt zu fahren ist genauso verwerflich wie die hilfsbedürftige Oma allein zu lassen. Beides muss hart bestraft werden, egal ob man das "Mord" nennt oder "Billige Inkaufnahme eines Todes". 10 Jahre+ müßten in beiden Fällen auf jeden Fall drin sein. Solch abscheuliche Taten müssen einfach gesühnt werden. Es gibt natürlich Grenzfälle, wo man abwägen muss, ob es sich um Heimtücke oder einfach nur um Fahrlässigkeit handelt. Weiter oben wird über solch einen Fall berichtet: Aus Übermut und vollkommen unüberlegt einen grossen Stein den Abhang hinunterwerfen. Das ist keine Heimtücke sondern absolute Blödheit. Anders liegt der Fall wenn ich den grossen Stein von einer Autobahnbrücke hinunter werfe. Das macht man nicht aus Übermut, da denkt man sich etwas dabei. Ich möchte kein Richter sein.

Darf man Rasern eine Mordabsicht unterstellen?

@ Klee Geb Dir vollkommen recht. Ich wollte nur verdeutlichen, dass es im gegebenen Fall (170 km/h) keine Ausrede geben kann und darf, bei diesem Tempo gibt es zu 100% Tote.

Darf man Rasern eine Mordabsicht unterstellen?

Also ich sehe das so: Wenn einer mit 50 durch die Stadt fährt und alle roten Ampeln missachtet, so wird es voraussichtlich zu einem Unfall kommen, was der Täter in Kauf nimmt. Dass es dabei zu einem tödlichen Unfall kommen kann, ist eher unwahrscheinlich auf Grund der geringen Geschwindigkeit. Sollte es doch dazu kommen, so könnte man davon ausgehen dass der Täter mit solch einem Ausgang nicht unbedingt rechnen musste. Anders verhält es sich, wenn die Geschwindigkeit 170 beträgt. Da muss ein jeder, dessen IQ höher als 25 ist, damit rechnen, dass es zu einem tödlichen Unfall kommt. Insofern kann man schon Absicht unterstellen. Wenn z.B. irgendein Spinner eine andere Person einen Abgrund hinunter schubst und der dabei ums Leben kommt, so kann der Täter hinterher ja auch nicht sagen "Ich wollte ihn nicht töten". Oder wenn einer einem anderen ein Messer in den Leib rammt und hinterher sagt: "Also töten wollte ich ihn nicht". So einfach kann sich keiner der Verantwortung entziehen. Da darf es keinerlei Toleranz geben, das ist ganz klar Mord, zumindest moralisch, rein juristisch mag das anders aussehen. Lebenslänglich gibt es übrigens nicht. Bei guter Führung werden daraus 15 Jahre und die wären aber auch angebracht.