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Steuern zur Verhinderungspflege
Hallo, wenn die Person im betreffenden Steuerjahr nur eine Person per Verhinderungspflege betreut kann das Einkommen auch als Nachbarschaftshilfe im Bereich Pflege gewertet werden (auch ohne Träger der das Ehrenamt Leiter) und unter der steuerfreien Übungsleiterpauschale verbucht werden. Aber nur bis 2400 Euro in Jahr . Alles was darüber hinaus geht gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Vorsicht auch bei der Stundenanzahl pro Tag, damit durch die Verhinderungspflege der Person nicht das Pflegegeld gekürzt wird . Lg