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Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Hallo. Natürlich können Sie Ihrem Mieter nicht kündigen wegen des Vorfalls. Denn dieser steht in keinem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Selbst wenn er eine Bank überfallen hat, können Sie nicht kündigen. Nur dann, wenn er sich in Sachen Wohnung etwas zu Schulden hat kommen lassen. Aber selbst dann wird er der Kündigung erstmal nicht entsprechen. Ihre Nachbarin soll das zivil- oder strafrechtlich klären!