Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Guten Tag,
ich habe meine kleine Eigentumswohnung (8 Parteienhaus) seit Mai 2019 an einem alleinstehenden Herren vermietet. Er zahlt die Miete mehr oder weniger pünktlich (höchstens 1 Woche Verzögerung). Nun ist eine Bewohnerin (Nachbarin meines Mieters) an mich herangetreten, mit der Aufforderung meinem Mieter fristlos zu kündigen, da er in exibitionistischer Weise an sie herangetreten ist. Sie hat sofort Anzeige erstattet und von der Polzei erfahren, dass mein Mieter diesbezüglich schon Aktenkundig ist.
Die Handlung passierte nicht im Haus sondern auf dem Weg zum einkaufen. Die Bewohnerin ist sehr erbost zumal sie noch ein kleines Baby hat und traut sich nun nicht mehr aus der Wohnung.
Meine Frage an Sie, Kann ich meinen Mieter aufgrund der exibitionistischer Tat fristlos kündigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
ich habe meine kleine Eigentumswohnung (8 Parteienhaus) seit Mai 2019 an einem alleinstehenden Herren vermietet. Er zahlt die Miete mehr oder weniger pünktlich (höchstens 1 Woche Verzögerung). Nun ist eine Bewohnerin (Nachbarin meines Mieters) an mich herangetreten, mit der Aufforderung meinem Mieter fristlos zu kündigen, da er in exibitionistischer Weise an sie herangetreten ist. Sie hat sofort Anzeige erstattet und von der Polzei erfahren, dass mein Mieter diesbezüglich schon Aktenkundig ist.
Die Handlung passierte nicht im Haus sondern auf dem Weg zum einkaufen. Die Bewohnerin ist sehr erbost zumal sie noch ein kleines Baby hat und traut sich nun nicht mehr aus der Wohnung.
Meine Frage an Sie, Kann ich meinen Mieter aufgrund der exibitionistischer Tat fristlos kündigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Antworten (72)
Eine fristlose Kündigung kannst du natürlich aussprechen. Ich glaube aber nicht, dass du damit vor Gericht Erfolg haben wirst, wenn dein Mieter der fristlosen Kündigung widersprechen sollte.
>und von der Polzei erfahren, dass mein Mieter diesbezüglich schon Aktenkundig ist.
Wie jetzt?
Im Zeitalter von DSVGO bekommt Mutter Beimer aus der Lindenstraße SOLCHE Info?
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Wie jetzt?
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Hier ist eine gute Fundstelle:
https://www.juraforum.de/lexikon/mietvertrag-fristlose-kuendigung
Mein Eindruck ist, dass eine Entfernung des Mieters eine lange Zeit brauchen würde, wenn dieser nicht kooperiert.
Ich würde mit dem Mieter sprechen und
1. ihm einen sofortigen Auszug empfehlen (ohne die Gerichte zu bemühen). Er steht ja nun auch unmöglich da und kann sich nicht mehr sehen lassen.
2. Wenn er nicht ausziehen will, ihn abmahnen und seine Zusage einholen, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt bzw. bei Wiederholung eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
3. Die getroffene Regelung mit der geschädigten Nachbarin kommunizieren.
https://www.juraforum.de/lexikon/mietvertrag-fristlose-kuendigung
Mein Eindruck ist, dass eine Entfernung des Mieters eine lange Zeit brauchen würde, wenn dieser nicht kooperiert.
Ich würde mit dem Mieter sprechen und
1. ihm einen sofortigen Auszug empfehlen (ohne die Gerichte zu bemühen). Er steht ja nun auch unmöglich da und kann sich nicht mehr sehen lassen.
2. Wenn er nicht ausziehen will, ihn abmahnen und seine Zusage einholen, dass sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt bzw. bei Wiederholung eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
3. Die getroffene Regelung mit der geschädigten Nachbarin kommunizieren.
Natürlich kann man versuchen, den Mieter dazu zu bewegen, sich fristlos (ggf. hilfsweise fristgerecht?) kündigen zu lassen, aber formal-juristisch sehe ich das auch eher schwierig. Auch ein Straftäter, so er denn nicht ins Gefängnis muss, muss eine Wohnung mieten dürfen, auch wenn das der betroffenen Mieterin und wahrscheinlich auch den anderen Mietern nicht gefällt. Und mich wundert genau wie dschinn, dass die Polizei der Mieterin solche Infos gegeben hat, die es auch gleich der/dem Vermieter*in weiter erzählt hat.
Der Mieter ist angezeigt, wahrscheinlich mit dem Text "in exibitionistischer Weise an Frau X herangetreten", das Ergebnis der Anzeige muss doch auch erst einmal abgewartet werden.
Der Mieter ist angezeigt, wahrscheinlich mit dem Text "in exibitionistischer Weise an Frau X herangetreten", das Ergebnis der Anzeige muss doch auch erst einmal abgewartet werden.
@Stechus: Deine Quelle juraforum ergeht sich, wie viele andere auch, in höchstrichterlich ausgeurteilten Beispielfällen. Keiner davon greift hier allerdings.
Ich nehme mal Stellung zu den drei von Dir angesprochenen Punkten:
1. Die Empfehlung an den Straftäter (ja, ein solcher ist er schon jetzt!), doch bitte auszuziehen, dürfte auf der Gegenseite bestenfalls ein im notdürftig verknoteten Bademantel offeriertes, mildes Grinsen hervorrufen. (Hier wäre evtl. eine Info des Vor-Vermieters angebracht, ob dieser über die perversen 'Tätigkeiten' in Bilde war).
2. Du möchtest also in der Tat per Abmahnung die verbindliche Zusage eines Exhibitionisten erwirken, dass er -dududu!- sein abartiges sexuelles Verhalten künftig unterlässt? Sonst aber jetzt wirklich fristlose Kündigung?
Hut ab, Du bist echt ein(e) Gutmensch(In)!
3. Die geschädigte Nachbarin dürfte -m.E. bestenfalls- darüber erleichtert sein, dass überhaupt irgend eine Maßnahme ergriffen wurde. Ihre Ängste würden dadurch sicherlich nur marginal gemindert.
Auch ich habe Zweifel, ob angesichts der Faktenlage eine sofortige fristlose Kündigung Erfolg hätte.
Allerdings hätte ich -genau aufgrund dieser Faktenlage (Nachbarschaftsverhältnis, nicht irgend jemand!) keine Hemmungen, eine solche umgehend auszusprechen!
Sollte sich dieses kranke Subjekt glauben, sich gerichtlich dagegen zur Wehr setzen zu können: Bitteschön, er kann (leider)!
Ich habe damit aber zum eine der WEG-Gemeinschaft damit die Ernsthaftigkeit meines Vorgehens nachgewiesen (Teilungsvertrag bestimmt evtl. Folgen), zum anderen
mich u.a. von evtl. sogar begründeten Klagen der Mieterin gegen mich frei gemacht.
So, und jetzt dürft ihr mich zerreissen, ihr Zauderer!
Ich nehme mal Stellung zu den drei von Dir angesprochenen Punkten:
1. Die Empfehlung an den Straftäter (ja, ein solcher ist er schon jetzt!), doch bitte auszuziehen, dürfte auf der Gegenseite bestenfalls ein im notdürftig verknoteten Bademantel offeriertes, mildes Grinsen hervorrufen. (Hier wäre evtl. eine Info des Vor-Vermieters angebracht, ob dieser über die perversen 'Tätigkeiten' in Bilde war).
2. Du möchtest also in der Tat per Abmahnung die verbindliche Zusage eines Exhibitionisten erwirken, dass er -dududu!- sein abartiges sexuelles Verhalten künftig unterlässt? Sonst aber jetzt wirklich fristlose Kündigung?
Hut ab, Du bist echt ein(e) Gutmensch(In)!
3. Die geschädigte Nachbarin dürfte -m.E. bestenfalls- darüber erleichtert sein, dass überhaupt irgend eine Maßnahme ergriffen wurde. Ihre Ängste würden dadurch sicherlich nur marginal gemindert.
Auch ich habe Zweifel, ob angesichts der Faktenlage eine sofortige fristlose Kündigung Erfolg hätte.
Allerdings hätte ich -genau aufgrund dieser Faktenlage (Nachbarschaftsverhältnis, nicht irgend jemand!) keine Hemmungen, eine solche umgehend auszusprechen!
Sollte sich dieses kranke Subjekt glauben, sich gerichtlich dagegen zur Wehr setzen zu können: Bitteschön, er kann (leider)!
Ich habe damit aber zum eine der WEG-Gemeinschaft damit die Ernsthaftigkeit meines Vorgehens nachgewiesen (Teilungsvertrag bestimmt evtl. Folgen), zum anderen
mich u.a. von evtl. sogar begründeten Klagen der Mieterin gegen mich frei gemacht.
So, und jetzt dürft ihr mich zerreissen, ihr Zauderer!
Wieso zerreissen? Mit vielem hast du ja Recht.
Eine Abmahnung ist ein solides Fundament für eine fristlose Kündigung im Wiederholungsfall.
Wenn du jetzt schon fristlos kündigst erreichst du am Ende gar nichts. Der erste Weg hilft der Nachbarin wahrscheinlich später, der zweite Weg gar nicht.
Deswesgen gefällt mir der erste Weg. Wohlwissend, dass auch dies kein Königsweg ist.
Eine Abmahnung ist ein solides Fundament für eine fristlose Kündigung im Wiederholungsfall.
Wenn du jetzt schon fristlos kündigst erreichst du am Ende gar nichts. Der erste Weg hilft der Nachbarin wahrscheinlich später, der zweite Weg gar nicht.
Deswesgen gefällt mir der erste Weg. Wohlwissend, dass auch dies kein Königsweg ist.
Ja, so sind sie. Die Miesepeter, Bedenkenträger und Besserwisser.
Die einen machen sich Gedanken über Lösungen, die anderen fallen über diese Lösungen her. Ohne eigene Ideen zu haben, die helfen können.
Es sind häufig diejenigen, die schon früher die Sandburgen der anderen zertrampelt haben, weil ihnen ihre nicht gelang.
Kenne ich aus meinem Berufsleben. Arme Häute.
Die einen machen sich Gedanken über Lösungen, die anderen fallen über diese Lösungen her. Ohne eigene Ideen zu haben, die helfen können.
Es sind häufig diejenigen, die schon früher die Sandburgen der anderen zertrampelt haben, weil ihnen ihre nicht gelang.
Kenne ich aus meinem Berufsleben. Arme Häute.
Schweres Geschütz, was Du da auffährst, rayer!
Lächerliche Schritte, Vorverurteilung, fehlender Verstand?
Du würdest als Vermieter also tatenlos abwarten, bis ein Gericht -u.U. erst in dritter Instanz- in 3-4 Jahren ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat?
Was ist an einer fristlosen Kündigung, hilfsweise einer ordentlichen Kündigung (vorliegend mit 3 Monaten Frist) wegen Unzumutbarkeit diktatorisch, vorverurteilend?
Mag ja sein, dass all das nicht zum gewünschten Erfolg führt. Jedenfalls setzte ich mich nicht mehr dem Verdacht aus, den doch recht stringenten Verdacht einer Straftat meines Mieters tolerierend hinzunehmen.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob mich nicht ohnehin die Eigentümerversammlung der WEG zu rechtlichen Schritten auffordern würde.
Lächerliche Schritte, Vorverurteilung, fehlender Verstand?
Du würdest als Vermieter also tatenlos abwarten, bis ein Gericht -u.U. erst in dritter Instanz- in 3-4 Jahren ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat?
Was ist an einer fristlosen Kündigung, hilfsweise einer ordentlichen Kündigung (vorliegend mit 3 Monaten Frist) wegen Unzumutbarkeit diktatorisch, vorverurteilend?
Mag ja sein, dass all das nicht zum gewünschten Erfolg führt. Jedenfalls setzte ich mich nicht mehr dem Verdacht aus, den doch recht stringenten Verdacht einer Straftat meines Mieters tolerierend hinzunehmen.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob mich nicht ohnehin die Eigentümerversammlung der WEG zu rechtlichen Schritten auffordern würde.
so wie ich das sehe, gilt die unschuldsvermutung nur im strafrecht. eine kûndigungsklage ist aber zivilrecht.
Ich erinnere nur mal an Schadensersatzprozesse wegen illegaler Downloads, wo sich Unternehmen die IP-Nummern von angeblichen Downloadern teilweise ausgedacht haben. Von Beweisbarkeit konnte hier keine Rede sein.
Sollte der Mieter nachweislich an eine andere Bewohnerin (Nachbarin des Mieters) in exibitionistischer Weise herangetreten sein, kann dies als erhebliche Störung des Hausfriedens betrachtet werden und einen Kündigungsgrund nach BGB § 534 darstellen.
Ganz schön harte Geschütze fahrt ihr da auf.
Wenn der Mieter gegen eine fristlose Kündigung klagt, was soll der Richter denn dann machen?
Eine Kündigung aufgrund einer unbewiesenen Behauptung einer Nachbarin zulassen?
Tür und Tor dafür öffnen, unbeliebte Nachbarn durch Diffamierung und falsche Unterstellungen loszuwerden?
Selbst die Behauptung der Mieterin, der Nachbar wäre schon diesbezüglich schon aktenkundig, dies habe sie von der Polizei erfahren:
1. muss nicht stimmen (beide Punkte nicht)
2. stimmt vielleicht, sie hat es aber woanders erfahren, und darum die Geschichte erfunden.
3. Ist so geschildert korrekt.
Das sind immerhin 2 Möglichkeiten, bei denen eine Kündigung nicht angebracht wäre.
Wenn der Mieter gegen eine fristlose Kündigung klagt, was soll der Richter denn dann machen?
Eine Kündigung aufgrund einer unbewiesenen Behauptung einer Nachbarin zulassen?
Tür und Tor dafür öffnen, unbeliebte Nachbarn durch Diffamierung und falsche Unterstellungen loszuwerden?
Selbst die Behauptung der Mieterin, der Nachbar wäre schon diesbezüglich schon aktenkundig, dies habe sie von der Polizei erfahren:
1. muss nicht stimmen (beide Punkte nicht)
2. stimmt vielleicht, sie hat es aber woanders erfahren, und darum die Geschichte erfunden.
3. Ist so geschildert korrekt.
Das sind immerhin 2 Möglichkeiten, bei denen eine Kündigung nicht angebracht wäre.
Genau um die Nachweislichkeit geht es hier aber offensichtlich, miele.
rayer sagt: Nachweis Straftat erst mit rechtskräftigem Urteil, vorher kein Kündigungsgrund.
Ich sage: Traumatisierte Nachbarin und bereits einschlägig aktenkundiger Mieter reichen aus, um als erhebliche Störung des Hausfriedens gelten zu können.
Übrigens meinst Du wohl eher §543 BGB ;-)
rayer sagt: Nachweis Straftat erst mit rechtskräftigem Urteil, vorher kein Kündigungsgrund.
Ich sage: Traumatisierte Nachbarin und bereits einschlägig aktenkundiger Mieter reichen aus, um als erhebliche Störung des Hausfriedens gelten zu können.
Übrigens meinst Du wohl eher §543 BGB ;-)
Aber rayer hat auch was in den falschen Hals bekommen.
"wegen einer Straftat außerhalb der Wohnanlage in irgendeinerweise belangen kann"
Naja, ich gehe mal davon aus, das der Mieter der Nachbarin nicht zufällig im 3 km entfernten Stadtpark begegnet ist, sondern dass die Tat, sofern sie überhaupt stattgefunden hat, in Haus oder Hof stattfand.
"wegen einer Straftat außerhalb der Wohnanlage in irgendeinerweise belangen kann"
Naja, ich gehe mal davon aus, das der Mieter der Nachbarin nicht zufällig im 3 km entfernten Stadtpark begegnet ist, sondern dass die Tat, sofern sie überhaupt stattgefunden hat, in Haus oder Hof stattfand.
Skorti, der Richter wird sicher nicht ausschließlich auf Grundlage einer Kündigungsschutzklage urteilen (so eine solche denn überhaupt angestrengt würde!), sondern sich durch Einvernahme von Zeugen (Nachbarin), sowie amtlicher Anfrage bei Polizei/Staatsanwaltschaft/Bundeszentralregister ein umfassendes eigenes Bild machen.
Diffamierungen und falsche Unterstellungen haben hier keinen Raum!
Und die Frage, wo sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, spielt für die Frage einer Störung des Hausfriedens sicherlich keine Rolle.
Diffamierungen und falsche Unterstellungen haben hier keinen Raum!
Und die Frage, wo sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, spielt für die Frage einer Störung des Hausfriedens sicherlich keine Rolle.
@umjo
Woher weißt du, dass es sich nicht nur um eine mutwillige Unterstellung handelt?
Woher soll der Richter das wissen?
Was bringt die Einvernahme der Polizisten, wenn die Anzeige ebenso falsch sein kann?
Ich zweifle an einem Richterspruch, der die Kündigung zulässt, ohne Beweise, dass der Hausfrieden wirklich gestört ist.
Und die Frage, ob sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, spielt für die Frage einer Störung des Hausfriedens sicherlich eine Rolle.
Woher weißt du, dass es sich nicht nur um eine mutwillige Unterstellung handelt?
Woher soll der Richter das wissen?
Was bringt die Einvernahme der Polizisten, wenn die Anzeige ebenso falsch sein kann?
Ich zweifle an einem Richterspruch, der die Kündigung zulässt, ohne Beweise, dass der Hausfrieden wirklich gestört ist.
Und die Frage, ob sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, spielt für die Frage einer Störung des Hausfriedens sicherlich eine Rolle.
Skorti, ich weiß es nicht, Richter weiß es nicht, Du weißt es nicht. Keiner weiß es.
Ich hatte 10:25 -offenbar vergeblich- versucht, das Vorgehen eines Richters zu skizzieren. Zeugeneinvernahme (müsste allerdings vom Beklagten beantragt werden), von Amts wegen: Zentralregisterauszug, Handakten der Staatsanwaltschaft, etc.
Wenn, und nur wenn sich hieraus Erkenntnisse ergeben, die zur Überzeugung des Gerichts geeignet sind den Hausfrieden in einer Weise zu stören, wird er die Klage abweisen.
Ich hatte übrigens nicht geschrieben, es spiele keine Rolle, ob sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, sondern wo.
Natürlich ist das 'ob' entscheidend, hier allerdings abhängig von der freien richterlichen Beweiswürdigung (s.o.)
Ich hatte 10:25 -offenbar vergeblich- versucht, das Vorgehen eines Richters zu skizzieren. Zeugeneinvernahme (müsste allerdings vom Beklagten beantragt werden), von Amts wegen: Zentralregisterauszug, Handakten der Staatsanwaltschaft, etc.
Wenn, und nur wenn sich hieraus Erkenntnisse ergeben, die zur Überzeugung des Gerichts geeignet sind den Hausfrieden in einer Weise zu stören, wird er die Klage abweisen.
Ich hatte übrigens nicht geschrieben, es spiele keine Rolle, ob sich das inkriminierte Geschehen zugetragen hat, sondern wo.
Natürlich ist das 'ob' entscheidend, hier allerdings abhängig von der freien richterlichen Beweiswürdigung (s.o.)
rayer, ich hatte mich wirklich und ernsthaft bemüht, mich an Beweisbarkeit (m.E. nicht zwingend erforderlich) und richterliche Beweiswürdigung im Hinblick auf § 543 BGB abzuarbeiten.
Und jetzt bin ich raus.
Und jetzt bin ich raus.
Ach rayer, habe ich 10:14 und 12:12 doch bereits getan! Stichwort 'erhebliche Störung des Hausfriedens'. Siehe hierzu auch miele, 10:04!
Liest sich in §543, Abs. 1, Satz 2 BGB so: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Die Auflistung in Abs. 2 ist nicht abschließend!
Und noch einmal: Ich hatte 09:02 bereits auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung mit 3-Monats-Frist ins Spiel gebracht.
So, das war's aber jetzt endgültig für mich. Allseits einen schönen Tag noch!
Liest sich in §543, Abs. 1, Satz 2 BGB so: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Die Auflistung in Abs. 2 ist nicht abschließend!
Und noch einmal: Ich hatte 09:02 bereits auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung mit 3-Monats-Frist ins Spiel gebracht.
So, das war's aber jetzt endgültig für mich. Allseits einen schönen Tag noch!
1. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizeibeamten, der die Frau unter Bruch des Dienstgeheimnisses mit Angaben aus dem Zentralregister versorgt hat.
2. Der Dame nahe legen, sich eine neue Bleibe zu suchen.
3. Ihr weiterhin empfehlen, sich fachliche Hilfe zu suchen (… traut sich nicht mehr aus dem Haus. Der Typ wohnt doch in dem Haus. Also sucht sie seine Nähe.)
Fazit: Die üblich bescheuerte Frage auf stern-niveau.
2. Der Dame nahe legen, sich eine neue Bleibe zu suchen.
3. Ihr weiterhin empfehlen, sich fachliche Hilfe zu suchen (… traut sich nicht mehr aus dem Haus. Der Typ wohnt doch in dem Haus. Also sucht sie seine Nähe.)
Fazit: Die üblich bescheuerte Frage auf stern-niveau.
@derDoofe: Was ist das denn für eine hirnrissige Antwort? Es ist durchaus eine nützliche Information von der Polizei, mit der der Mieter besser eingeordnet werden kann.
Weswegen sollte der Fragesteller denjenigen, die ihm geholfen haben, Schwierigkeiten bereiten?
Ansonsten argumentierst du mit der klassischen Täter/Opfer-Umkehr. Du findest sicherlich auch, dass Vergewaltigungsopfer selbst schuld sind, wenn sie enge Jeans tragen.
Voll daneben!
Weswegen sollte der Fragesteller denjenigen, die ihm geholfen haben, Schwierigkeiten bereiten?
Ansonsten argumentierst du mit der klassischen Täter/Opfer-Umkehr. Du findest sicherlich auch, dass Vergewaltigungsopfer selbst schuld sind, wenn sie enge Jeans tragen.
Voll daneben!
Stechus ergänzend (ich kann einfach nicht anders, bei derart bescheuerten, menschenverachtenden Postings!):
@ DerDoofe (nomen est...):
ad 1.: Begründe -mit Quellennachweis, bitte- uns allen mal, warum der Polizist/die Polizei (Du bleibst da unklar!) Angaben ausgerechnet aus dem (Bundes-)zentralregister unter Bruch seines Dienstgeheimnisses verraten haben soll.
ad 2.: Bist Du eigentlich noch ganz...?
Ich weigere mich an dieser Stelle, zwecks Meidung rechtlicher Konsequenzen, weitere Ausführungen hierzu zu machen!
ad 3: Wie quer denkst Du eigentlich?
Das -vermeintliche, man muss ja vorsichtig sein- Opfer einer Straftat soll sich 'fachliche Hilfe' suchen, weil es '...die Nähe zum Täter sucht...'?
Fazit (nicht Deines, das ist jenseits): Du bist nicht 'DerDoofe', Du bist DerUnerträgliche!
Sehr schade, dass es keine Möglichkeit gibt, Dich mit dem Fragesteller persönlich zu konfrontieren!
@ DerDoofe (nomen est...):
ad 1.: Begründe -mit Quellennachweis, bitte- uns allen mal, warum der Polizist/die Polizei (Du bleibst da unklar!) Angaben ausgerechnet aus dem (Bundes-)zentralregister unter Bruch seines Dienstgeheimnisses verraten haben soll.
ad 2.: Bist Du eigentlich noch ganz...?
Ich weigere mich an dieser Stelle, zwecks Meidung rechtlicher Konsequenzen, weitere Ausführungen hierzu zu machen!
ad 3: Wie quer denkst Du eigentlich?
Das -vermeintliche, man muss ja vorsichtig sein- Opfer einer Straftat soll sich 'fachliche Hilfe' suchen, weil es '...die Nähe zum Täter sucht...'?
Fazit (nicht Deines, das ist jenseits): Du bist nicht 'DerDoofe', Du bist DerUnerträgliche!
Sehr schade, dass es keine Möglichkeit gibt, Dich mit dem Fragesteller persönlich zu konfrontieren!
Wo der Vorfall passiert sein soll ist egal. Ebenso, ob die Nachbarin ein Kleinkind hat.
Aber die beiden kennen sich, und der Hausfrieden ist gestört.
Im Einzelfall könnte das IMHO schon einen Grund liefern,
falls die Aussagen der Mieterin zutreffen. Zuerst den muss geklärt sein, ob die Aussagen der Mieterin stimmen (hat man ihr zuliebe wirklich den Datenschutz ausgesetzt?), oder ob man hier jemandem etwas anhängen will (siehe auch Unschuldsvermutung).
Aber die beiden kennen sich, und der Hausfrieden ist gestört.
Im Einzelfall könnte das IMHO schon einen Grund liefern,
falls die Aussagen der Mieterin zutreffen. Zuerst den muss geklärt sein, ob die Aussagen der Mieterin stimmen (hat man ihr zuliebe wirklich den Datenschutz ausgesetzt?), oder ob man hier jemandem etwas anhängen will (siehe auch Unschuldsvermutung).
@Umja (Ich bin zwar nicht der Doofe):
zu ad. 1:
" und von der Polzei [sic] erfahren, dass mein Mieter diesbezüglich schon Aktenkundig ist."
Wenn dies stimmt, kann der Polizist dies nur aus vertraulichen Daten erfahren haben. Ob diese nun aus dem Zentralregister stammten oder aus Ermittlungsakten seiner Dienststelle.
Da der Mieter erst seit 4 Monaten dort wohnt liegt die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um die Akten aus dem Zentralregister handelt. Es sei denn der Mieter wäre recht schnell am neuen Wohnsitz aktenkundig geworden.
Unklare Angaben sind nicht durch durch den Doofen verschuldet, sondern dadurch, dass die Mieterin dem Gast nicht die Dienstnummer von "Polzei" mitgeteilt hat.
zu ad. 1:
" und von der Polzei [sic] erfahren, dass mein Mieter diesbezüglich schon Aktenkundig ist."
Wenn dies stimmt, kann der Polizist dies nur aus vertraulichen Daten erfahren haben. Ob diese nun aus dem Zentralregister stammten oder aus Ermittlungsakten seiner Dienststelle.
Da der Mieter erst seit 4 Monaten dort wohnt liegt die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um die Akten aus dem Zentralregister handelt. Es sei denn der Mieter wäre recht schnell am neuen Wohnsitz aktenkundig geworden.
Unklare Angaben sind nicht durch durch den Doofen verschuldet, sondern dadurch, dass die Mieterin dem Gast nicht die Dienstnummer von "Polzei" mitgeteilt hat.
Du könntest erstmal bei deinem Mieter anrufen, seine Version der Geschichte anhören.
Zudem: Wenn die Frau Anzeige erstattet hat, abwarten bis ein Urteil gefällt wurde. Bei Bedarf auch schon vorher mal beim zuständigen Polizeirevier anklopfen.
Falls der Mieter gekündigt werden soll, mit dem Anwalt des Vertrauens sprechen (einem der nicht nur als Notar tätig ist). Einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht sollte man schon kennen, wenn man Mietverträge aufsetzt.
Zudem: Wenn die Frau Anzeige erstattet hat, abwarten bis ein Urteil gefällt wurde. Bei Bedarf auch schon vorher mal beim zuständigen Polizeirevier anklopfen.
Falls der Mieter gekündigt werden soll, mit dem Anwalt des Vertrauens sprechen (einem der nicht nur als Notar tätig ist). Einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht sollte man schon kennen, wenn man Mietverträge aufsetzt.
>Bei Bedarf auch schon vorher mal beim zuständigen Polizeirevier anklopfen.
Was soll das bringen?
Da wird niemand zu laufende Verfahren etwas sagen dürfen. 🔇
Ihr schaut echt zu viel Tatort.
Was soll das bringen?
Da wird niemand zu laufende Verfahren etwas sagen dürfen. 🔇
Ihr schaut echt zu viel Tatort.
Nein, aber die Polizei kann dir sagen, welche Schritte zu tun sind. Genau das habe ich nämlich in einer Rechtssache vor einigen Wochen getan. Natürlich verweist die Polizei dich nur weiter. So hast du aber wenigstens Gewissheit über die nächsten Schritte. Und wenn das in Berlin klappt, sollte es wohl auch überall anders möglich sein...
BTW: Ich schaue kein Tatort und allgemein kein Rundfunk- oder Kabelfernsehen. Aber danke für die Unterstellung!
BTW: Ich schaue kein Tatort und allgemein kein Rundfunk- oder Kabelfernsehen. Aber danke für die Unterstellung!
StechusKaktus, Hirnrissigkeit deutet immerhin auf das Vorhandensein von Hirn hin. Eine Schlussfolgerung, die sich bezüglich der Besiedelung deines Oberstübchens als nicht so selbstverständlich darstellt. Zitat: Was ist das denn für eine hirnrissige Antwort? Es ist durchaus eine nützliche Information von der Polizei, mit der der Mieter besser eingeordnet werden kann.
Weswegen sollte der Fragesteller denjenigen, die ihm geholfen haben, Schwierigkeiten bereiten?
Zitat Ende. Das geht auch ohne Hirn. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist zentraler Mittelpunkt des Diensteides der Polizei.
Zitat: Ansonsten argumentierst du mit der klassischen Täter/Opfer-Umkehr. Du findest sicherlich auch, dass Vergewaltigungsopfer selbst schuld sind, wenn sie enge Jeans tragen. Zitat Ende. Ein Text, der auch ohne Beteiligung von Hirnzellen zustande gekommen ist.
Es ist Fakt, dass der Vermieter in dem einleitenden Sachverhalt keine rechtlich haltbare Möglichkeit einer wie auch immer gearteten Kündigung besitzt. In der Praxis wird den Beschwerde führenden Mietern eine Veränderung ihrer Wohnsituation empfohlen. Isso!
Wenn ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Führerschein und Fahrzeugpapieren zum Streifenwagen geht, passiert Folgendes: Anfrage an das BKA in Flensburg wegen Führerschein (Entzug?) und Kraftfahrzeug (nicht versichert, gestohlen etc.).
Und Anfrage an das Bundeszentralregister in Berlin. Es gibt drei grundsätzliche Antwortmöglichkeiten: Keine Eintragung = nicht vorbestraft. Keine Suchmeldung = vorbestraft, aber keine Fahndung. Und 3.: Haftbefehl der StA Irgendwo mit Aktenzeichen Sowieso. Das BZR ist keine geheimnisvolle Behörde. Es gibt aber im BZR-Gesetz geregelte Auskunftsgrenzen. Auch die Polizei erfährt nicht alle Einzelheiten. Ist ein Polizist mit Ermittlungen beauftragt, erfährt er für die Ermittlungen wichtige Einzelheiten aus dem BZR über die Staatsanwaltschaft, die über einen erweiterten Zugriffsrahmen verfügt. Für die unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten existiert ein simpler Grund: Auch das BZR unterliegt dem Datenschutz.
umjo, du schreibst: Sehr schade, dass es keine Möglichkeit gibt, Dich mit dem Fragesteller persönlich zu konfrontieren! In der „Frage“ steht: …und traut sich nun nicht mehr aus der Wohnung. Folgt man dem Kontext, ist diese Aussage lebensfremd. StechusKaktus hätte schreiben müssen: … und traut sich nicht mehr in die Wohnung. Dann wäre es logisch!
Weswegen sollte der Fragesteller denjenigen, die ihm geholfen haben, Schwierigkeiten bereiten?
Zitat Ende. Das geht auch ohne Hirn. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist zentraler Mittelpunkt des Diensteides der Polizei.
Zitat: Ansonsten argumentierst du mit der klassischen Täter/Opfer-Umkehr. Du findest sicherlich auch, dass Vergewaltigungsopfer selbst schuld sind, wenn sie enge Jeans tragen. Zitat Ende. Ein Text, der auch ohne Beteiligung von Hirnzellen zustande gekommen ist.
Es ist Fakt, dass der Vermieter in dem einleitenden Sachverhalt keine rechtlich haltbare Möglichkeit einer wie auch immer gearteten Kündigung besitzt. In der Praxis wird den Beschwerde führenden Mietern eine Veränderung ihrer Wohnsituation empfohlen. Isso!
Wenn ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Führerschein und Fahrzeugpapieren zum Streifenwagen geht, passiert Folgendes: Anfrage an das BKA in Flensburg wegen Führerschein (Entzug?) und Kraftfahrzeug (nicht versichert, gestohlen etc.).
Und Anfrage an das Bundeszentralregister in Berlin. Es gibt drei grundsätzliche Antwortmöglichkeiten: Keine Eintragung = nicht vorbestraft. Keine Suchmeldung = vorbestraft, aber keine Fahndung. Und 3.: Haftbefehl der StA Irgendwo mit Aktenzeichen Sowieso. Das BZR ist keine geheimnisvolle Behörde. Es gibt aber im BZR-Gesetz geregelte Auskunftsgrenzen. Auch die Polizei erfährt nicht alle Einzelheiten. Ist ein Polizist mit Ermittlungen beauftragt, erfährt er für die Ermittlungen wichtige Einzelheiten aus dem BZR über die Staatsanwaltschaft, die über einen erweiterten Zugriffsrahmen verfügt. Für die unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten existiert ein simpler Grund: Auch das BZR unterliegt dem Datenschutz.
umjo, du schreibst: Sehr schade, dass es keine Möglichkeit gibt, Dich mit dem Fragesteller persönlich zu konfrontieren! In der „Frage“ steht: …und traut sich nun nicht mehr aus der Wohnung. Folgt man dem Kontext, ist diese Aussage lebensfremd. StechusKaktus hätte schreiben müssen: … und traut sich nicht mehr in die Wohnung. Dann wäre es logisch!
Tja, Stechus, da hat DerDoofe mit dir gemacht, was ich ständig mit einigen Mitgliedern hier mache: Er hat dich an die Wand geknallt. Und du bist *gähn* umgefallen.
@Zebra: Es freut mich, dass du die Nähe zu anderen Mitgliedern dieser Community suchst und hoffe, dass deine Zuneigung nicht unerwidert bleibt.
In der Sache haben wir allerdings eine unterschiedliche Wahrnehmung.
In der Sache haben wir allerdings eine unterschiedliche Wahrnehmung.
Stechus,
du glaubst, ich suche die Nähe zu Deutschen?
Ich kann gar nicht weit genug von euch entfernt sein.
du glaubst, ich suche die Nähe zu Deutschen?
Ich kann gar nicht weit genug von euch entfernt sein.
@Zebraoderwatauchimmerisnichwichtig
Deshalb auch deine Antworten auf deutsch (meist schlecht) auf einer deutschen Website mit deutschen Usern :)
Deshalb auch deine Antworten auf deutsch (meist schlecht) auf einer deutschen Website mit deutschen Usern :)
Harleyquincey,
ich schreibe hier um euch Deutschen eure eigene Sprache um die Ohren zu kloppen.
Wir dir z.B. jetzt. »… Antworten auf deutsch …« schreibt man richtig mit einem Versal = Deutsch.
ich schreibe hier um euch Deutschen eure eigene Sprache um die Ohren zu kloppen.
Wir dir z.B. jetzt. »… Antworten auf deutsch …« schreibt man richtig mit einem Versal = Deutsch.
Deho,
musst du denn alles zerstören?
Es ist »immer wieder«.
In den sechs Jahren, in denen ich hier lese und schreibe, habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler.
Und jedes Mal ging ein Jubel durch diese Community, und ihr hattet ein schönes Fest, weil ich mal einen Fehler gemacht hatte.
Ich freue mich, wenn einer von euch berechtigten Grund hat, mich zu berichtigen. Ich bin nicht fehlerfrei, und im Gegensatz zu euch lerne ich noch jeden Tag.
Die deutsche Sprache habe ich vor ca 40 Jahren zusammen mit meiner deutschen Nationalität aufgegeben.
Seitdem ist sie nur noch mein Hobby.
Sie war mal mein Beruf.
Also, noch einmal vielen Dank.
musst du denn alles zerstören?
Es ist »immer wieder«.
In den sechs Jahren, in denen ich hier lese und schreibe, habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler.
Und jedes Mal ging ein Jubel durch diese Community, und ihr hattet ein schönes Fest, weil ich mal einen Fehler gemacht hatte.
Ich freue mich, wenn einer von euch berechtigten Grund hat, mich zu berichtigen. Ich bin nicht fehlerfrei, und im Gegensatz zu euch lerne ich noch jeden Tag.
Die deutsche Sprache habe ich vor ca 40 Jahren zusammen mit meiner deutschen Nationalität aufgegeben.
Seitdem ist sie nur noch mein Hobby.
Sie war mal mein Beruf.
Also, noch einmal vielen Dank.
@ Zebra
Es ist schön, dass Du jeden Tag noch dazulernst. Vielleicht kommt sogar der Tag, an dem Du lernst, Behauptungen mit Fakten zu belegen. Aber das glaube ich eher nicht.
Es ist schön, dass Du jeden Tag noch dazulernst. Vielleicht kommt sogar der Tag, an dem Du lernst, Behauptungen mit Fakten zu belegen. Aber das glaube ich eher nicht.
Deho,
du willst dich mit mir streiten, weil du ein notorischer Streithahn bist. Na gut. Dann reihe dich man ein hinter rayer, ing793 und Matthew, die ich ständig gegen die Wand klatsche und die dann jaulend wieder aufstehen, um neuen Unfug zu schreiben.
Dich habe ich bisher gar nicht so richtig bemerkt.
du willst dich mit mir streiten, weil du ein notorischer Streithahn bist. Na gut. Dann reihe dich man ein hinter rayer, ing793 und Matthew, die ich ständig gegen die Wand klatsche und die dann jaulend wieder aufstehen, um neuen Unfug zu schreiben.
Dich habe ich bisher gar nicht so richtig bemerkt.
rayer,
du hattest doch unlängst »das Trocknen« als ein Verb bezeichnet. Und als ich dich auf deinen Fehler aufmerksam machte, hattest du dich nicht etwas bedankt, sondern deine Dummheit verteidigt.
Klatsch.
du hattest doch unlängst »das Trocknen« als ein Verb bezeichnet. Und als ich dich auf deinen Fehler aufmerksam machte, hattest du dich nicht etwas bedankt, sondern deine Dummheit verteidigt.
Klatsch.
Zebra, ich mich mit Dir streiten? Da überschätzt Du Dich aber ganz gewaltig. Ich brauche Gegner, keine Opfer.
Cheru,
ja wirklich. Ich war hier schon vor 19 Jahren, als es noch ein richtiges Forum war. »stern.de Forum« mit einer richtigen Moderatorin, die sich Pumuckl nannte, und wir sie Pumi.
Und nicht so einen strafversetzten Admin, der ausländerfeindlich ist und mich deswegen gesperrt hatte.
Ich setzte mich mit der Redaktion in Verbindung. Die hat ihm eins auf die Glocke gekloppt und er musste mich wieder freischalten.
Nun löscht er einige meiner Beiträge wie z.B. über das Buch »Anatomie der menschlichen Destruktivität« von Erich Fromm, weil er sich dabei selbst erkannt hatte.
ja wirklich. Ich war hier schon vor 19 Jahren, als es noch ein richtiges Forum war. »stern.de Forum« mit einer richtigen Moderatorin, die sich Pumuckl nannte, und wir sie Pumi.
Und nicht so einen strafversetzten Admin, der ausländerfeindlich ist und mich deswegen gesperrt hatte.
Ich setzte mich mit der Redaktion in Verbindung. Die hat ihm eins auf die Glocke gekloppt und er musste mich wieder freischalten.
Nun löscht er einige meiner Beiträge wie z.B. über das Buch »Anatomie der menschlichen Destruktivität« von Erich Fromm, weil er sich dabei selbst erkannt hatte.
Deho, meine Gegner sind Opfer. So wie du.
Aber weglaufen ist in Ordnung.
Amos ist weg, Moonlady weg, Dorfdepp weg, elfigy weg. Weg mit Schaden, und du wirst bald dazu gehören.
bh_roth sitzt ja immer noch in seiner Schmollecke, und das bedaure ich. Er war einer derjenigen, die sinnvolle Beiträge leisteten.
Aber weglaufen ist in Ordnung.
Amos ist weg, Moonlady weg, Dorfdepp weg, elfigy weg. Weg mit Schaden, und du wirst bald dazu gehören.
bh_roth sitzt ja immer noch in seiner Schmollecke, und das bedaure ich. Er war einer derjenigen, die sinnvolle Beiträge leisteten.
Amos und Moonlady sind gestorben. Von daher ist dein Beitrag nicht nur geschmacklos, sondern widerwärtig.
Sorry, ich habe ein Mißständnis verursacht. Ich wollte nichts zum Inhalt beitragen, sondern nur zur Zeichensetzung:
Die ursprüngliche Kommasetzung ist richtig:
"In den sechs Jahren, in denen ich hier lese und schreibe, habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler."
Die vermeintliche Korrektur ist falsch:
"In den sechs Jahren in denen ich hier lese und schreibe habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler".
Die ursprüngliche Kommasetzung ist richtig:
"In den sechs Jahren, in denen ich hier lese und schreibe, habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler."
Die vermeintliche Korrektur ist falsch:
"In den sechs Jahren in denen ich hier lese und schreibe habe ich vier Fehler gemacht, davon zwei Kommafehler".
rayer,
ich wünsche dir viel Glück bei deiner reise auf der suche nach Kommas. Denn du kennst den Unterschied zwischen Substantiv und Verb nicht.
Macht nichts, du weißt ja sonst auch nichts.
ich wünsche dir viel Glück bei deiner reise auf der suche nach Kommas. Denn du kennst den Unterschied zwischen Substantiv und Verb nicht.
Macht nichts, du weißt ja sonst auch nichts.
Rayer, Du bist im Unrecht:
Der Nebensatz, der mit Komma abgetrennt ist, ist richtig geschrieben.
Die Zeichensetzung, in der ich auflebe, wird immer schwieriger.
Das Alter, in dem ich jetzt bin, lässt mich viel Schulwissen vergessen.
Meine Ansprache, die ich hier anderen gegenüber an den Tag lege, werde ich überdenken.
Die Zeichensetzung, von der ich zu wenig verstehe, werde ich künftig besser nicht mehr kommentieren.
Der Nebensatz, der mit Komma abgetrennt ist, ist richtig geschrieben.
Die Zeichensetzung, in der ich auflebe, wird immer schwieriger.
Das Alter, in dem ich jetzt bin, lässt mich viel Schulwissen vergessen.
Meine Ansprache, die ich hier anderen gegenüber an den Tag lege, werde ich überdenken.
Die Zeichensetzung, von der ich zu wenig verstehe, werde ich künftig besser nicht mehr kommentieren.
Rayer, Du bist auch hier im Unrecht:
Substantivierte Verben beginnen im Deutschen wie Substantive mit einem Großbuchstaben. Daran hat keine Rechtschreibreform etwas geändert.
Das Labern. Sein Geifern. Mein Korrigieren. Das Protestieren. Zum Vergessen. Zum Lachen. Reines Verschwenden. Zum Nachdenken.
Substantivierte Verben beginnen im Deutschen wie Substantive mit einem Großbuchstaben. Daran hat keine Rechtschreibreform etwas geändert.
Das Labern. Sein Geifern. Mein Korrigieren. Das Protestieren. Zum Vergessen. Zum Lachen. Reines Verschwenden. Zum Nachdenken.
Ich schmeiße jetzt mal meine Kenntnisse als studierte Germanistin in den Ring. Ich tue das aber nur ausnahmsweise, es drängt mich sonst nicht, mich dazu auch noch einzumischen. Aber in dem Fall hat Cheru recht. Rayer, du hast schon oft genug richtig gelegen, aber hier nicht.
So, und jetzt lasst uns doch lieber wieder andere Themen finden, oder?
So, und jetzt lasst uns doch lieber wieder andere Themen finden, oder?
Meine Antwort hat sich mit der von Cheru überschnitten. Er hat 2 x recht und rayer 2 x unrecht, ist halt so.
Cheru, deinen Kommentar zum Schluss kann ich nur unterschreiben.
Cheru, deinen Kommentar zum Schluss kann ich nur unterschreiben.
Ich meine auch, dass wir damit aufhören sollten.
Mein Antrieb war hier allein das mehrfache und eindringliche Betonen von Fehlern als vermeintlich richtige Lösung. Ein böser Zwang überfiel mich, ließ mich nicht mehr los und trieb mich zu einer Richtigstellung. Sorry.
Mein Antrieb war hier allein das mehrfache und eindringliche Betonen von Fehlern als vermeintlich richtige Lösung. Ein böser Zwang überfiel mich, ließ mich nicht mehr los und trieb mich zu einer Richtigstellung. Sorry.
Lieber Rayer
Der Ausdruck um den es ging war: "nach dem Trocknen" mit dem Artikel "dem" vor dem substantivierten Verb. Bitte nichts dazuerfinden. Das hast du doch nicht nötig oder? Der Link ist: https://www.stern.de/noch-fragen/gibt-es-heute-die-buehenden-landschaften-im-osten-3000128008.html
Da kannst du es auch nochmal nachlesen.
Der Ausdruck um den es ging war: "nach dem Trocknen" mit dem Artikel "dem" vor dem substantivierten Verb. Bitte nichts dazuerfinden. Das hast du doch nicht nötig oder? Der Link ist: https://www.stern.de/noch-fragen/gibt-es-heute-die-buehenden-landschaften-im-osten-3000128008.html
Da kannst du es auch nochmal nachlesen.
Wo sich die Rechtschreibexperten tatsächlich uneins sind,
ist wie nach "am" geschrieben wird.
Heisst es: "Er ist am lachen oder am Lachen".
ist wie nach "am" geschrieben wird.
Heisst es: "Er ist am lachen oder am Lachen".
Tom, lass es, warum hast du jetzt auch noch angefangen. Es heißt weder "am lachen" noch "am Lachen", weil das noch nicht einmal anständiges Deutsch ist. Er ist wahrscheinlich auch die Kuh am Schwanz am Stall am raus am ziehen :-))
Die Kuh am schwanz am rausziehen, die dem Kalle seiner Tochter gehört und weniger schnell ist als die vom Gerd. ;)
Und Rayer, schon mal probiert, was passiert, wenn du den Satz so eingibst? "Man hat vergessen, dass früher das Laub und die Pflanzen grau waren und die Weißwäsche nach dem Trocknen auch." Dann findet er nämlich ebenfalls keinen Fehler. Übrigens, ist es nicht so, dass diese Programme perfekt sind. Den gehen immer noch viele Grammatikfehler durch die Lappen wie in deinem Fall eben.
"Den Besten fehlt jede Überzeugungskraft, während die Schlimmsten voll leidenschaftlicher Eindringlichkeit sind." (Sherlock Holmes in der Serie Elementary)
[Wikipedia]
Substantivierung
Die Substantivierung (zugehöriges Verb substantivieren), auch Nominalisierung oder Hauptwortbildung genannt, ist die Bildung eines Substantivs aus einer anderen Wortart, vor allem aus Verben und Adjektiven.
Nix da mit »vor 1996«.
Substantivierung
Die Substantivierung (zugehöriges Verb substantivieren), auch Nominalisierung oder Hauptwortbildung genannt, ist die Bildung eines Substantivs aus einer anderen Wortart, vor allem aus Verben und Adjektiven.
Nix da mit »vor 1996«.
[Duden]
Trockner, der
Substantiv, maskulin
Bedeutungen (2) INFO
(meist in öffentlichen Toiletten u. Ä.) Gerät zum Trocknen der Hände mit Heißluft.
Trockner, der
Substantiv, maskulin
Bedeutungen (2) INFO
(meist in öffentlichen Toiletten u. Ä.) Gerät zum Trocknen der Hände mit Heißluft.
[Duden]
Wissenscommunity, die
Substantiv, feminin
Bedeutung
Internetforum zum Austauschen (groß!) von heißer Luft, Trivialitäten und Platitüden, aber auch akzentuierten, profunden Meinungen und Erkenntnissen unter Zuhilfenahme individueller Rechtschreibung und flexibler Zeichensetzung, in der Regel garniert mit einer prägnanten persönlichen Ansprache.
Wissenscommunity, die
Substantiv, feminin
Bedeutung
Internetforum zum Austauschen (groß!) von heißer Luft, Trivialitäten und Platitüden, aber auch akzentuierten, profunden Meinungen und Erkenntnissen unter Zuhilfenahme individueller Rechtschreibung und flexibler Zeichensetzung, in der Regel garniert mit einer prägnanten persönlichen Ansprache.
Hallo. Natürlich können Sie Ihrem Mieter nicht kündigen wegen des Vorfalls. Denn dieser steht in keinem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Selbst wenn er eine Bank überfallen hat, können Sie nicht kündigen. Nur dann, wenn er sich in Sachen Wohnung etwas zu Schulden hat kommen lassen. Aber selbst dann wird er der Kündigung erstmal nicht entsprechen. Ihre Nachbarin soll das zivil- oder strafrechtlich klären!
Nein, Leroy2906, nein! Was ist denn das jetzt -Wochen später- für ein weiterer Schwachsinn?
1. Ein Kündigungsrecht des Vermieters muss nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen!
Hierzu wurde oben bereits einiges gesagt; vielleicht mal lesen und ggf. vertiefen. Ergänzender Tipp zur Vertiefung: Beispiel 'Rufschädigungen des Hauses und seiner Bewohner'
2. Du schreibst selbst: "...Ihre Nachbarin soll das zivil- oder strafrechtlich klären!"
Und was soll das Ergebnis solcher 'Klärungen' dann bringen?
Deinen eigenen Ausführungen nach steht es doch so oder so '...in keinem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis...', und kann keine fristlose Kündigung begründen!?
Würde Dich übrigens gerne mal erleben, wenn Du in einem Mehrparteien-Mietshaus in der unmittelbaren Nachbarschaft eines Bankräubers wohntest!
1. Ein Kündigungsrecht des Vermieters muss nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen!
Hierzu wurde oben bereits einiges gesagt; vielleicht mal lesen und ggf. vertiefen. Ergänzender Tipp zur Vertiefung: Beispiel 'Rufschädigungen des Hauses und seiner Bewohner'
2. Du schreibst selbst: "...Ihre Nachbarin soll das zivil- oder strafrechtlich klären!"
Und was soll das Ergebnis solcher 'Klärungen' dann bringen?
Deinen eigenen Ausführungen nach steht es doch so oder so '...in keinem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis...', und kann keine fristlose Kündigung begründen!?
Würde Dich übrigens gerne mal erleben, wenn Du in einem Mehrparteien-Mietshaus in der unmittelbaren Nachbarschaft eines Bankräubers wohntest!