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Also ich kann zum größten Teil meine Vorredner anschließen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Verkehrskontrollen dürden nur ausschließlich mit hoheitlichen Rechten ausgestattete Person durchführern. Das ist unter anderem die Polizei. Aber auf keinem Fall sind Angehörigen von privaten Sicherheitsdienste dazu berechtigt, Verkehrskontrollen durchzuführen. Selbst dann nicht wenn sie dabei auf das Hausrecht berufen.
Aber die Security-Mitabreiter können die von "netter_fahrer" beschrieben Schritte einleiten, aber das Bußgeld darf nur die zuständigen Behörden verhängen, den nur der Staat darf Gesetzesverstöße sanktionieren und das hier in diesem Fall das Ordnungsamt als auch die Polizei.