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Darf mein Arbeitgeber den Krankenschein früher verlangen?
Die Mitteilung über die Erkrankung muss unverzüglich erfolgen. Unverzüglich bedeutet, sobald man weiß, dass man zu krank zum Arbeiten ist. In der Regel passiert das morgens nach dem Aufstehen, bevor man sich auf den Weg zur Arbeit macht. Damit kann man davon ausgehen, dass sie Mitteilung vor Arbeitsbeginn erfolgt.
Die Mitteilung selbst ist formlos. Kann also per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon erfolgen. Man sollte jedoch sicher gehen, dass sie erhalten wird. Also wenn man nicht anruft eine Rückbestätigung per WhatsApp, SMS, etc anfordern.
Die AU-Bescgeinigung muss am dritten Tag der Erkrankung vorliegen. Dazu reicht vorab ein Foto. Allerdings kann der AG verlangen, dass das Original nachgereicht wird. Denn nur mit dem Original bekommt man die Lohnfortzahlung. Also immer gut aufheben!
Da der Tag 24 Stunden hat, gibt es keine Uhrzeit, die der AG verlangen kann. Allerdings reicht es nicht die Bescheinigung am dritten Tag in die Post zu stecken. Sie muss dem AG am dritten Tag vorliegen!
Der AG kann ohne besonderen Grund beschließen, dass die ärztliche AU Bescheinigung schon am ersten Tag vorliegen muss. Dies kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein. Auch ist es zulässig diese Regelung nur für einzelne Mitarbeiter auszusprechen.