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ekkhaat

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verjährungsfrist bei Parken ohne Parkscheibe auf rewe parkplatz

Verjährung: beginnt am Ende des Jahres der letzten Zahlungsaufforderung - also hier 31.12.2020 Beginn u. 31.12.2023 Ende. Sie wird mit jeder neuen Zahlungsaufforderung unterbrochen und neu gesetzt. So könnte der Gläubiger am 30.12.2023 die Frist wieder neu anlaufen lassen. Die Parkfläche hat REWE an ein privates Unternehmen abgegeben (ob gegen Gebühr, ist mir nicht bekannt), die diese Fläche verwalten und darauf achten, daß mögl. keine Dauerparker dort stehen. Der Ansprechpartner ist damit nicht mehr REWE, sondern das abmahnende Unternehmen. Es muß allerdings an der Parkflächenauffahrt deutlich auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen werden. Und nun zur Abbmahnung: Die Zeit vom "Tatzeitpunkt" bis zur Aufforderung sind fast zwei Jahre. Hier sollte geprüft werden, ob es nicht gesetzlich eine max. Zeitspanne gibt vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch das Unternehmen (21.03.2018) bis zum Eingang der Aufforderung und evtl. Beweise anfordern. Im Härtefall, wenn strittig: nichts tun - abwarten bis nach mehreren Mahnungen (evtl. Inkasso) das gerichtliche Mahnschreiben kommt. Hier ankreuzen: nicht berechtigt (wichtig!!). Danach müßten die Forderung gerichtlich erstritten werden. Machen sie aber meistens nicht, wenn strittig. Dazu muß man jedoch langen Atem und Nerven haben. Viel Glück !!