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Gast

verjährungsfrist bei Parken ohne Parkscheibe auf rewe parkplatz

Ich habe heute per Post zum ersten Mal eine Zahlungserinnerung erhalten da ich anscheinend am 21.03.2018 auf dem Rewe Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt habe.

Einen Strafzettel habe ich nie erhalten.

Frage: Wie ist die Verjährungsfrist bei solchen Vergehen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000136295 Frage melden

Antworten (30)
wokk
Würdest du eventuell akzeptieren, deine Aussage noch einmal zu überdenken?
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Fiete11
Wenn Du im Januar 2020 das erste Mal zur Zahlung aufgefordert wurdest, beginnt auch erst dann die Verjährungsfrist zu laufen.
Ab 31.12. beginnt die dreijährige Frist, also verjährt die Forderung am 31.12.2023. Nicht eher.
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Sockensuppe
Das gibts ja nicht, dass ich tatsächlich ing mal Recht geben muss.
@fiete
d.h. wenn die Firma nach 20 Jahren das 1. Mal eine Rechnung wegen Falschparken schickt, ist es immer noch nicht verjährt? Das kann ja wohl nicht sein. Wenn man auf Wikipedia schaut heisst es:

"Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).“[3]"
d.h. die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres, an dem Rewe vom Falschparken Kenntnis erlangt hat.
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Sockensuppe
Sicher hat Rewe im Jahr des Vergehens von dem Falschparken Kenntnis erlangt, daher hat ing tatsächlich recht.
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Fiete11
Ich bin nicht sicher, denn der Anspruch wurde jetzt erst geltend gemacht.
Abgesehen davon, würde ich nach so langer Zeit Beweise verlangen. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass diese Abzocker erst nach fast 2 Jahren eine Forderung stellen.
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Sockensuppe
fiete
das hier ist ein Wissensforum. Wenn dein Beitrag anfängt mit: "Ich weiss nicht aber kann schon sein..."
dann schreib lieber nichts.
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Sockensuppe
fiete. wenn sie nicht kenntnis erhalten hätten in dem jahr, dann wäre es eine riesenschlamperei und damit grob fahrlässig. Dann ist der startzeitpunkt der verjährungsfrist aber ebenfalls ende des jahres vom falschparken.
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Gehtdoch
Wie rayer bereits angemerkt hat ist es doch wohl gleich, wann die Verjährung beginnt (ob in 2018 oder 2020), denn in beiden Fällen wäre sie noch nicht abgelaufen und Gast demnach zahlungspflichtig.
Aber: Das Ganze fußt auf der dreijährigen Verjährungsfrist. Bei Parkverstößen im öffentlichen Raum gilt meines Wissens bloß ein Zeitraum von sechs Monaten für die Verfolgung, ggf. unterbrochen durch hemmende Maßnahmen wie z.B. eine Adressermittlung. Es wäre doch verwunderlich, wenn den Behörden schon nach einem halben Jahr die Hände gebunden sind, private Betreiber aber noch nach Jahren tätig werden dürften.
Meines Erachtens hat Rewe seine Ansprüche verwirkt.
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Sockensuppe
das ist völlig was anderes. Falschparken im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit während Falschparken auf Privatgrundstück rein zivilrechtlich behandelt wird.
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Matthew
Bleibt allerdings die Frage, ob hier ein Betrüger versucht Kasse zu machen, indem er versucht lange zurück liegende Vorfälle zu erfinden und darauf zu spekulieren, dass das Opfer lieber zahlt, als das Ganze wegen eines vergleichsweise geringem Betrages aufzurollen.
Das würde ich mir unter diesem Aspekt mal ansehen.
Passt der Absender wirklich? Dann würde ich mir in dem Markt mal den Filialleiter kommen lassen, und mit dem klären ob er auf diese Weise einen bislang treuen Kunden verlieren möchte.
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wokk
Der Versuch, ohne böse Worte nett auf einen Umstand hinzuweisen, scheint Beachtung gefunden zu haben.
Diese Geschichte würde ich von einer ganz anderen Seite beleuchten. Wenn ich nach fast zwei Jahren eine solche Aufforderung erhalten würde, wäre mir jede Möglichkeit eines Einwandes genommen. Wie könnte ich nach solch einer langen Zeit den Filialleiter davon überzeugen, dass ich an dem fraglichen Tag wirklich in seinem Laden eingekauft habe?
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Oupa
wokk,
es geht nicht darum, ob der Gast dort eingekauft hat, sondern darum, ob er auf deren Parkplatz geparkt hatte.
Und das auch noch ohne Parkscheibe, oh Schröck!
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wokk
Nach dem Lesen dieses Artikels könnte einiges klarer werden.
Allerdings bin ich mir sicher, dass solch eine Praxis wirklich nur in Deutschland möglich ist!
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Oupa
wokk,
du machst recht haben. In unserem Land gibt es nicht einmal Parkscheiben.
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wokk
Das ist wirklich schade. Australische Autofahrer müssen eben immer bezahlen!
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Oupa
wokk,
du siehst ja, wer bezahlen muss.
Deine Spekulationen über Australien sind falsch.
Sollte ein Supermarkt hier bei uns Gebühren für das Parken einführen, wäre er nach einem Monat pleite.
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wokk
Also habt ihr jetzt Parkscheiben oder müsst ihr überall bezahlen?
Du solltest dich auf eine Linie festlegen!
Wir reden doch schon lange nicht mehr über Supermärkte, sondern über das Parken im Allgemeinen!
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Oupa
wokk,
in Australien gibt es keine Parkscheiben, und man muss nicht überall bezahlen. Schon gar nicht auf Parkplätzen eines Supermarktes.
Ich bin wahrscheinlich der einzige Australier, der eure komischen blauen Dinger kennt.

Bezahlen muss man nur, wenn dort Parkuhren stehen, und vor Geschäften stehen keine Parkuhren.

Ich verstehe ja, dass du diesen Dialog ablenken möchtest. Aber bei der Frage geht es um das Parken ohne Parkscheibe auf einem Parkplatz des Supermarktes Rewe.
Wie wäre es, wenn du dich auf diese Linie festlegen könntest?
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wokk
Nun hier in Europa muss man AUCH nicht bezahlen.
Man sollte nur vermeiden, einen Privatparkplatz als öffentlichen Parkplatz zu missbrauchen!
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Oupa
wokk,
und für diese Antwort hast du nun so lange gebraucht.
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wokk
Das hättest du schon früher erfahren können, wenn du auf den Link geklickt hättest.
Tust du anscheinend aber nicht!
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info@braininc.de
Beweise anfordern (Zeugen namentlich, korrekt datierte Fotos mit Uhrzeit-Einblendung etc.), dann das Gespräch mit dem Geschäftsführer suchen. Sollten keine gerichtsverwertbaren Beweise vorliegen –nicht zahlen! Sollten die Beweise klar auf dem Tisch liegen, zunächst nicht anerkennen – befreundeten Anwalt beim Bier konsultieren und erst dann, eventuell und wenn gar nichts anderes mehr geht, zahlen.
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ekkhaat
Verjährung: beginnt am Ende des Jahres der letzten Zahlungsaufforderung - also hier 31.12.2020 Beginn u. 31.12.2023 Ende. Sie wird mit jeder neuen Zahlungsaufforderung unterbrochen und neu gesetzt. So könnte der Gläubiger am 30.12.2023 die Frist wieder neu anlaufen lassen.
Die Parkfläche hat REWE an ein privates Unternehmen abgegeben (ob gegen Gebühr, ist mir nicht bekannt), die diese Fläche verwalten und darauf achten, daß mögl. keine Dauerparker dort stehen. Der Ansprechpartner ist damit nicht mehr REWE, sondern das abmahnende Unternehmen. Es muß allerdings an der Parkflächenauffahrt deutlich auf die Parkscheibenpflicht hingewiesen werden.
Und nun zur Abbmahnung: Die Zeit vom "Tatzeitpunkt" bis zur Aufforderung sind fast zwei Jahre. Hier sollte geprüft werden, ob es nicht gesetzlich eine max. Zeitspanne gibt vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch das Unternehmen (21.03.2018) bis zum Eingang der Aufforderung und evtl. Beweise anfordern.
Im Härtefall, wenn strittig: nichts tun - abwarten bis nach mehreren Mahnungen (evtl. Inkasso) das gerichtliche Mahnschreiben kommt. Hier ankreuzen: nicht berechtigt (wichtig!!). Danach müßten die Forderung gerichtlich erstritten werden. Machen sie aber meistens nicht, wenn strittig. Dazu muß man jedoch langen Atem und Nerven haben.
Viel Glück !!
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Fiete11
Wer nicht eimal das Wort lesen richtig schreiben kann und rechthaberisch darauf besteht, lediglich seine eigene Meinung sei zutreffend, sollte anderen nicht das Recht tzm Schreiben absprechen. Da haben wohl zu viele Socken die Suppe getrübt.
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Fiete11
Es wurde hier wenig Unsinn geschrieben. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt. Wie ich am 31.01. bereits schrieb.

Weder Rewe noch der Filialleiter haben damit etwas zu tun. Der Parkplatz wurde von Rewe an so eine Abzockerbude vermietet und ausschließlich diese ist zuständig.
Mein Rat in diesem Fall: Ab zum Anwalt und nicht zahlen.

Die Abzocker haben offenbar eine neue Variante entdeckt. Erst nach 2 Jahren mahnen. Dann kann sich niemand mehr erinnern und die meisten zahlen.
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Fiete11
@Rayer, wen Du hier als "Kollegen" bezeichnest, lässt tief blicken. Ich schrieb sachlich und die Suppe pampt rum, ich solle nichts schreiben. Im übrigen benenne bitte gemachte Schreibfehler, nicht Tippfehler.

Du könntest aber auch einfach mit Deiner ständigen Stänkerei aufhören. Troll Dich.
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Sockensuppe
wenn man sich klar ausdrückt ist das nur im sinne von gast, der seine frage hier beantwortet haben will
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Sockensuppe
ich habe niemandem hier das recht zum schreiben abgesprochen. von mir aus kann ekhhaat hier rund um die uhr schreiben. bitte nicht den mat machen und irgendwas erfinden, was nie jemand gesagt hat.
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Sandra20
Ich bin mir nicht sicher, ob du diese Zahlungserinnerung überhaupt beachten sollst. Ist die denn von einem Anwalt?
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SofiaT
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