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Wie verhält es sich mit der DSGVO und einer Online-Grab-Datenbank?
1. Der DSGVO muss niemand zustimmen. Sie ist als Europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Was Sie vermutlich meinen ist eine Einwilligung. Diese ist aber nur eine von insgesamt sechs Möglichkeiten der rechtmäßigen Datenverarbeitung. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise das "überwiegende berechtigte Interesse" oder das "öffentliche Interesse".
2. Bei diesem Thema ist die DSGVO ohnehin außen vor, da sie nur die Daten von lebenden Personen schützt, nicht aber die Daten von Toten. Sofern in der Datenbank also keine Daten der (lebenden) Angehörigen auftauchen, fällt das nicht unter den Geltungsbereich der DSGVO.
3. Möglicherweise gibt es andere Rechtsvorschriften, die sich mit diesem Thema beschäftigen, spontan fällt mir aber keine ein.