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Gast

Wie verhält es sich mit der DSGVO und einer Online-Grab-Datenbank?

Gräber online finden, eine Stadt schaltet neue Internet-Datenbank für Friedhöfe frei. Das mag zwar eine Gute Sache sein, aber haben Verstorbene keine Rechte mehr? Ich gehe davon aus das die Verstorbenen nicht zur Lebzeiten der DSGVO schriftlich zugestimmt haben. Auf welcher Grundlage dürfen die Daten im Internet zugänglich gemacht werden und darf man dem widersprechen? Es gibt ja immer wieder findige Leute, die aus den Daten Kapital schlagen, die Zukunft wird es zeigen! Nicht mehr mühsam auf den Friedhof gehen, sondern einfach im Internet die Daten runterziehen!
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Antworten (12)
Tiny
Selbst wenn Verstorbene Rechte hätten - lass es die Toten einklagen.
Friedhöfe sind in meinen Augen öffentliche Einrichtungen, öffentlich zugänglich und in endlosen Apps einsehbar.
Was gibt es da noch privates?
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Fiete11
Datenschutz gilt nicht für Tote.

Dazu gibt es ergoogelbare Urteile.
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Hefe
So lange die Namen der Angehören nicht auch im Internet veröffentlicht werden. Todesfall in der Familie. Ich musste bei Aufgabe der Todesanzeige meinen Ausweis zeigen. Wegen der Sicherheit wurde seine Adresse dort nicht veröffentlicht. Die Standesnachrichten werden in der Zeitung mit Adresse veröffentlicht, oder man verzichtet darauf. Obwohl er nie mit Adresse im Telefonbuch stand, kamen Anrufe mit merkwürdigen Telefonnummern. Diese scheuten vor dem Anrufbeantworter.
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Sandmann2605
Ich gehe mal davon aus, dass es den Verstorbenen egal ist. Wie sollte man daraus Kapital schlagen? Manchmal sollte man die Kirche im Dorf lassen.
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Tiny
@Sandmann2605

Ich denke schon, das kann dann eventuell die Hinterbliebenen nerven - billige Nachmieter, Umschuldung, Wohnungsauflösung, Job frei ....
Wenn man heute so sieht, was Firmen mit Daten machen ... dann kann man sich auch denken, das die auch Leichen fledern
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0upa
Dann hast du auch noch den Letzten vergrault, der sich noch mit dir unterhält!
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Tiny
hahahaha
Warum sollte ich dich vergraulen wollen? Ich will nur nicht, das dir die Herztropfen vor Aufregung ausrennen
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SofiaT
Willst du ein Mädchen zum Sex treffen? Dann zu dir hier - cool-girls.online
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Sandmann2605
@ Tiny

An wenn soll den die Werbung gehen? Als Adresse ist doch nur die Grabstelle angegeben. Da werden Umzüge und Wohnungsauflösung sehr interessant.
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Tiny
Schau mal hier

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/datenkapitalismus-gemeinden-sollen-buergerdaten-verkaufen-15543381.html
und
https://glazette.net/google-weiss-immer-wo-du-bist/

Datenleaks sind nichts neues und Daten sind Handelsware. Solche Daten lassen sich sehr leicht verknüpfen.

Vor so 20 Jahren Jahren dachte ich auch noch, eine E-Mailadresse in falschen Händen , na und?
Heute gehe mit meine E-Mail adressen wie mit den Pins der Kreditkarten um
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Herr Kasimir
1. Der DSGVO muss niemand zustimmen. Sie ist als Europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht. Was Sie vermutlich meinen ist eine Einwilligung. Diese ist aber nur eine von insgesamt sechs Möglichkeiten der rechtmäßigen Datenverarbeitung. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise das "überwiegende berechtigte Interesse" oder das "öffentliche Interesse".
2. Bei diesem Thema ist die DSGVO ohnehin außen vor, da sie nur die Daten von lebenden Personen schützt, nicht aber die Daten von Toten. Sofern in der Datenbank also keine Daten der (lebenden) Angehörigen auftauchen, fällt das nicht unter den Geltungsbereich der DSGVO.
3. Möglicherweise gibt es andere Rechtsvorschriften, die sich mit diesem Thema beschäftigen, spontan fällt mir aber keine ein.
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Bolyeria
Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Ich denke, dass es den Toten egal ist, ob sie in einer öffentlichen Datenbank stehen oder auch nicht. Viele haben sich eh schon zu Lebzeiten die Grabstelle ausgesucht. Aus den Namen die Hinterbliebenen zu recherchieren, ist den Datensammlern viel zu aufwändig. Stirbt Lischen Müller oder Dagobert Bauer, na dann viel Spaß bei der Suche der Angehören. Und falls doch mal Post ins Haus flattert, die Papiertonne steht nicht weit weg. Und ob die Toten Post bekommen bezweifele ich stark, Lischen Müller, 3. Grabreihe von links, rechte Seite im Doppelgrab so blöd ist nicht mal die GEZ.
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