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Jobcenter Erbe nachlass Regelung
Super, danke erstmal für die Antwort!
Nun, mittlerweile weiss ich, es ist keine Erbe sonder ein nachlass. Es gibt auch keinen pott aus dem Geld fließt
(woher es kommt habe ich nicht so wirklich verstand)
Mein Vater hat 2006 geerbt von seiner Mutter und in diesem verfügt, das nach seinem Ableben es an die nachkömlige geht. Außer mir bekommen seine Tochter und deren Frau auch Zahlung.
(wie hoch oder so kann ich nicht sagen, habe keinen Kontakt, sowie zu meinem Vater gut 20 Jahre auch nicht)
Werde es nun im WBA angeben und die Kontaktdaten sich mit dem Nachlass-Verwalter in Verbindung zu setzen, denn es komplizierter ist als es aussieht durch ein Insolvenzverfahren meines Vaters. Der Nachlass-Verwalter meinte, es ist besser denn er hat Angst das mir Nachteile für mich entstehen könnten.
Hoffe die rufen da auch an!!!
Wenn ich die 12 Monate zurück bezahle direkt, wäre dies strafmildernt? Also möglichst wäre es.
Jobcenter Erbe nachlass Regelung
Als erstes einmal danke für die Antworten!
Nun, leider habe ich noch keine Unterlagen dazu, diese habe ich Montag diese Woche angefordert und warte seither darauf.
Also, das dies ein rückläufer wird ist mir mittlerweile auch irgendwo bewußt geworden😔
Em, nun ist mir zu Ohren geraten, das der Zufluss des Betrages nicht maßgebend ist sonder der Zeitpunkt des Ableben des Erblassers. Da der todeszeitpunk 04.2008 war und ich zu dem Zeitpunkt noch keine Leistungen erhielt, wäre es demnach als Vermögen zu Werten und nicht als Einkommen, richtig?
Dazu muss ich noch sagen, das ich erst 2015 von dem Erbe telefonisch vom Gericht erfuhr. Leistungen beziehe ich seid Dez 2012.
Wenn dem so ist, das es als Vermögen gilt besteht ein Grundfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr zzgl einmalig 750€ für...... (habe ich vergessen wofür) frei, richtig?
Und da ich in einer BG lebe ist dies mit mal zwei zu Werten, richtig?