Jobcenter Erbe nachlass Regelung
Hallo zusammen.
Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Habe dies noch nicht angegeben, werde dies jetzt aber nachholen, muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Weiß jemand wie das jobcenter dies nun handhabt?
Rechnet es dies dann als Einkommen und rechnet mir die 87,50€ an? Habe irgendwo auch etwas von einem Grundfreibetrag gelesen (150€ pro Lebensjahr) und wie verhält es sich in einer bedarfsgemeinschaft, habe gelesen das sich der Grundfreibetrag dadurch verdoppelt?
Noch eine frage, das ganze verwaltet ein Notar und ist gesetzlich geregelt mit den Zahlungen, kann das jobcenter verlangen bzw eine Aufhebung der Regelungen verlangen?
Danke für die Antwort im voraus.
Liebe Grüße
Also folgendes, ich bekomme seid ein paar Monaten (September 2019) monatlich 87,50€ aus einem Erbe ausbezahlt. Habe dies noch nicht angegeben, werde dies jetzt aber nachholen, muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Weiß jemand wie das jobcenter dies nun handhabt?
Rechnet es dies dann als Einkommen und rechnet mir die 87,50€ an? Habe irgendwo auch etwas von einem Grundfreibetrag gelesen (150€ pro Lebensjahr) und wie verhält es sich in einer bedarfsgemeinschaft, habe gelesen das sich der Grundfreibetrag dadurch verdoppelt?
Noch eine frage, das ganze verwaltet ein Notar und ist gesetzlich geregelt mit den Zahlungen, kann das jobcenter verlangen bzw eine Aufhebung der Regelungen verlangen?
Danke für die Antwort im voraus.
Liebe Grüße
Antworten (6)
Ja, das wird Konsequenzen haben.
Du hast Einkommen verschleiert, du Schleiereule.
Und gehe mal ruhig davon aus, dass dies auch rückwirkende Konsequenzen haben wird!
Du hast Einkommen verschleiert, du Schleiereule.
Und gehe mal ruhig davon aus, dass dies auch rückwirkende Konsequenzen haben wird!
Nun erst einmal die wichtigste Frage an Dich. Was bekommst du vom Jobcenter?
ALG I? Alles ist in Ordnung, was du nebenbei noch erbst geht das Jobcenter nichts an.
ALG II? Da ist es natürlich richtig sich nach einem Jahr Gedanken zu machen. Vorher wäre auch echt zu früh gewesen. Sollte die Arge nun feststellen, sie hätte dir nun 11 Monate zu viel Geld ausgezahlt, hast du bestimmt genüg Rücklagen um die 950,00 Euro zurück zu zahlen, von eventuellen Strafen mal abgesehhen. So etwas solltest du sofort klären.
Ja, da gibt es einen Grundfreibetrag, kann auch sein, dass der 150,00 Euro beträgt, (aber nicht pro Lebensjahr), wie wissen auch nicht, ob du von diesem Freibetrag schon etwas nutzt. Geh zum Amt.
Ne, so wie ich das einschätze, kannst du die Auszahlungen und die Regeln dafür nicht ändern, also wird es auch das Jobcenter nicht können.
ALG I? Alles ist in Ordnung, was du nebenbei noch erbst geht das Jobcenter nichts an.
ALG II? Da ist es natürlich richtig sich nach einem Jahr Gedanken zu machen. Vorher wäre auch echt zu früh gewesen. Sollte die Arge nun feststellen, sie hätte dir nun 11 Monate zu viel Geld ausgezahlt, hast du bestimmt genüg Rücklagen um die 950,00 Euro zurück zu zahlen, von eventuellen Strafen mal abgesehhen. So etwas solltest du sofort klären.
Ja, da gibt es einen Grundfreibetrag, kann auch sein, dass der 150,00 Euro beträgt, (aber nicht pro Lebensjahr), wie wissen auch nicht, ob du von diesem Freibetrag schon etwas nutzt. Geh zum Amt.
Ne, so wie ich das einschätze, kannst du die Auszahlungen und die Regeln dafür nicht ändern, also wird es auch das Jobcenter nicht können.
Als erstes einmal danke für die Antworten!
Nun, leider habe ich noch keine Unterlagen dazu, diese habe ich Montag diese Woche angefordert und warte seither darauf.
Also, das dies ein rückläufer wird ist mir mittlerweile auch irgendwo bewußt geworden😔
Em, nun ist mir zu Ohren geraten, das der Zufluss des Betrages nicht maßgebend ist sonder der Zeitpunkt des Ableben des Erblassers. Da der todeszeitpunk 04.2008 war und ich zu dem Zeitpunkt noch keine Leistungen erhielt, wäre es demnach als Vermögen zu Werten und nicht als Einkommen, richtig?
Dazu muss ich noch sagen, das ich erst 2015 von dem Erbe telefonisch vom Gericht erfuhr. Leistungen beziehe ich seid Dez 2012.
Wenn dem so ist, das es als Vermögen gilt besteht ein Grundfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr zzgl einmalig 750€ für...... (habe ich vergessen wofür) frei, richtig?
Und da ich in einer BG lebe ist dies mit mal zwei zu Werten, richtig?
Nun, leider habe ich noch keine Unterlagen dazu, diese habe ich Montag diese Woche angefordert und warte seither darauf.
Also, das dies ein rückläufer wird ist mir mittlerweile auch irgendwo bewußt geworden😔
Em, nun ist mir zu Ohren geraten, das der Zufluss des Betrages nicht maßgebend ist sonder der Zeitpunkt des Ableben des Erblassers. Da der todeszeitpunk 04.2008 war und ich zu dem Zeitpunkt noch keine Leistungen erhielt, wäre es demnach als Vermögen zu Werten und nicht als Einkommen, richtig?
Dazu muss ich noch sagen, das ich erst 2015 von dem Erbe telefonisch vom Gericht erfuhr. Leistungen beziehe ich seid Dez 2012.
Wenn dem so ist, das es als Vermögen gilt besteht ein Grundfreibetrag von 150€ pro Lebensjahr zzgl einmalig 750€ für...... (habe ich vergessen wofür) frei, richtig?
Und da ich in einer BG lebe ist dies mit mal zwei zu Werten, richtig?
Wenn es etwas ist, über das Du frei verfügen kannst, dann ist es "Vermögen". So, wie ich das verstehe, bestand es vor Beginn der ALG II-Zeit.
Wenn es den Freibetrag überschreitet, dann hast Du zu Unrecht ALG II bezogen und musst voraussichtlich ALLE Zahlungen seit Beginn (war das 2012?) zurückzahlen.
Es scheint aber so, als könntest Du eben nicht frei darüber verfügen. Das Geld ist festgelegt und Du kommst nicht dran (Stichwort "notarielle Vereinbarung"). Dann nennt man die geringen Summen, die Du seit einiger Zeit daraus beziehst, "Einkommen" und das wird mit Deinem Anspruch verrechnet. Gehe davon aus, dass in dem Fall weitestgehend die gesamten knapp 1000 Euro seit 09/19 zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem wird das Jobcenter verlangen, die Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, danach wirst Du solange davon leben müssen, bis Du wieder unter die Vermögensfreibetragsgrenze rutscht - die dann wohl tatsächlich gedoppelt wg. Bedarfsgemeinschaft.
Wenn es den Freibetrag überschreitet, dann hast Du zu Unrecht ALG II bezogen und musst voraussichtlich ALLE Zahlungen seit Beginn (war das 2012?) zurückzahlen.
Es scheint aber so, als könntest Du eben nicht frei darüber verfügen. Das Geld ist festgelegt und Du kommst nicht dran (Stichwort "notarielle Vereinbarung"). Dann nennt man die geringen Summen, die Du seit einiger Zeit daraus beziehst, "Einkommen" und das wird mit Deinem Anspruch verrechnet. Gehe davon aus, dass in dem Fall weitestgehend die gesamten knapp 1000 Euro seit 09/19 zurückgezahlt werden müssen.
Außerdem wird das Jobcenter verlangen, die Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, danach wirst Du solange davon leben müssen, bis Du wieder unter die Vermögensfreibetragsgrenze rutscht - die dann wohl tatsächlich gedoppelt wg. Bedarfsgemeinschaft.
Super, danke erstmal für die Antwort!
Nun, mittlerweile weiss ich, es ist keine Erbe sonder ein nachlass. Es gibt auch keinen pott aus dem Geld fließt
(woher es kommt habe ich nicht so wirklich verstand)
Mein Vater hat 2006 geerbt von seiner Mutter und in diesem verfügt, das nach seinem Ableben es an die nachkömlige geht. Außer mir bekommen seine Tochter und deren Frau auch Zahlung.
(wie hoch oder so kann ich nicht sagen, habe keinen Kontakt, sowie zu meinem Vater gut 20 Jahre auch nicht)
Werde es nun im WBA angeben und die Kontaktdaten sich mit dem Nachlass-Verwalter in Verbindung zu setzen, denn es komplizierter ist als es aussieht durch ein Insolvenzverfahren meines Vaters. Der Nachlass-Verwalter meinte, es ist besser denn er hat Angst das mir Nachteile für mich entstehen könnten.
Hoffe die rufen da auch an!!!
Wenn ich die 12 Monate zurück bezahle direkt, wäre dies strafmildernt? Also möglichst wäre es.
Nun, mittlerweile weiss ich, es ist keine Erbe sonder ein nachlass. Es gibt auch keinen pott aus dem Geld fließt
(woher es kommt habe ich nicht so wirklich verstand)
Mein Vater hat 2006 geerbt von seiner Mutter und in diesem verfügt, das nach seinem Ableben es an die nachkömlige geht. Außer mir bekommen seine Tochter und deren Frau auch Zahlung.
(wie hoch oder so kann ich nicht sagen, habe keinen Kontakt, sowie zu meinem Vater gut 20 Jahre auch nicht)
Werde es nun im WBA angeben und die Kontaktdaten sich mit dem Nachlass-Verwalter in Verbindung zu setzen, denn es komplizierter ist als es aussieht durch ein Insolvenzverfahren meines Vaters. Der Nachlass-Verwalter meinte, es ist besser denn er hat Angst das mir Nachteile für mich entstehen könnten.
Hoffe die rufen da auch an!!!
Wenn ich die 12 Monate zurück bezahle direkt, wäre dies strafmildernt? Also möglichst wäre es.
Hey, ich denke vielleicht wirst du Ärger bekommen warum du nicht sofort gemeldet hast. Des weiteren wird das jobcenter nichts machen, weil der grundfreibetrag beträgt 100eur. Also wenn du nebenbei Arbeit nachgehst und du da nur 100 eur verdienst gibt keine Abzüge die 100 eur ohne Abzüge (Freibetrag 100eur) behalten. Hier sind es 87,50eur. Also weniger als der Freibetrag.