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kurzundknapp

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Nichtanerkennung einer Heirat

Hi, falls du noch keine weiterführende Antwort bekommen hast (ca.90% der Kommentare waren ja eher wenig hilfreich): Ihr müsst zur örtlichen Ausländerbehörde gehen und dort ein so genanntes 15A-Verfahren beantragen. Damit wir die Zuweisung für Ausländer ohne Aufenthalt bestimmt. Normalerweise kommen die dann in ein Verteilsystem, aber bei dringenden Gründen (z.B. Ehe oder gemeinsame Kinder) würde dann die Ausländerbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung (so heißt es in NRW, ggf. in anderen Bundesländern anders) die Zuweisung ersuchen. Das dauert leider lange, aber sobald die Zuweisung da ist, kann deine Frau in deiner Stadt eine "Duldung" bekommen. Sobald die Duldung da ist, könnt ihr den Aufenthalt beantragen, der ihr als Ehefrau eines deutschen zusteht. Den 15A-Antrag könnt ihr selbst schreiben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passkopien von beiden, Kopie Heiratsurkunde und dann "Hiermit bitte ich, ..., um Zuweisung in die Gemeinde ... nach §15A AufenthG ... zu meinem deutschen Ehepartner ... Im Anhang sende ich ... + Unterschrift + Datum). Das dann unbedingt per Einschreiben oder Fax schicken. Irgendwann setzt die Ausländerbehörde dann einen Termin zur Identitätsfeststellung an und schickt in der Folge das Zuweisungsersuchen raus. Nach ewigem Warten (ca. 6-18 Monate) ohne Arbeitserlaubnis und ohne Anspruch auf soziale Leistungen (!) kommt dann irgendwann ein Brief mit der Zuweisung in deine Stadt. Damit dann zur Ausländerbehörde gehen und die Duldung beantragen (ggf. auch schriftlich per Einschreiben/Fax). Hoffe das hat geholfen! Eine Eheschließung ist im Übrigen kein Rechtsbruch, ihr müsst nicht nochmal heiraten und ihr müsst auch keine Familienzusammenführung aus dem Ausland beantragen (die auch oft genug abgelehnt wird), aber ihr braucht viel Geduld! Viel Erfolg für eure junge Ehe! Und lasst euch nicht von den nicht mal witzigen Kommentaren beirren! Leute, die keinen Plan haben, reden manchmal zu viel. Alles Gute für euch!