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Gast

Nichtanerkennung einer Heirat

Hallo, ich habe im Juli eine Kolumbianerin in Rom geheiratet, die dort mit einem abgelaufenen Touristenvisum 3 Jahre gelebt hat. Nun ist sie bei mir in Deutschland und die Ausländerbehörde erkennt die Hochzeit nicht an. Laut öffentlicher Rechtsauskunft muss sie zurück nach Kolumbien und ein Visum zur Familienzusammenführung stellen, damit sie bei mir bleiben darf. Das ist alles mit sehr vielen Kosten verbunden und in dieser Zeit für mich nicht zu schaffen (Kurzarbeit). Es müsste doch eine einfacher Möglichkeit geben. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Georg
Frage beantworten Frage Nummer 3000205233 Frage melden

Antworten (18)
dschinn
"und in dieser Zeit für mich nicht zu schaffen (Kurzarbeit)"

Äh wat? Hat man in Kurzarbeit nicht mehr Zeit zur Verfügung als vorher?
Wo ist der Denkfehler?
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Mrelbullo
Eine Nicht EU- Ausländerin im Ausland heiraten. Auf die Idee muss man erstmal kommen. Wenn dir an der Frau etwas liegt, wirst du sie in Deutschland nochmal heiraten müssen. Das ist auch in Deutschland nicht ganz einfach. Du brauchst vor allem ein Visum und ein Ehefähigkeitszeugnis. Wenn es in Kolumbien diese Bescheinigung nicht gibt, muss ein Befreiungsverfahren eingeleitet werden, das kann mehrere Monate dauern. Eine einfache Möglichkeit wird es wohl nicht geben. Gehe mit Deiner "Frau" zu deinem Standesamt und Frage was du alles brauchst und wie man es bekommen kann. Viel Glück.
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ingSND
Nein, gibt es nicht.
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ingSND
@dschinn: Kurzarbeit heißt in erster Linie, dass das Geld nur kurz reicht - das sind gerade mal 60% des normalen Geldes ...
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dschinn
Endlich erklärt mir das mal jemand, Danke!
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Skorti
Schöne "Falschaussage" in der Frage.
Wenn die Frau in Kolumbien einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammmenführung stellen soll, wird die Hochzeit offenbar anerkannt. Diese Hochzeit hat nur nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht zur Folge.
Es sind ja auch nicht unbedingt allzu hohe Kosten verbunden. Ihr könnte ja warten, bis deine Frau abgeschoben wird, dann ist zumindest der Flug nach Kolumbien kostenlos. Da das Ganze dadurch sicher schon einmal länger dauern wird und auch die Ausstellung des Visums nicht beschleunigen wird, ist hoffentlich die Zeit der Kurzarbeit vorbei.
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Schnauz
Was soll das denn für eine Hochzeit gewesen sein? Braucht man auf einem italienischen Standesamt keine gültigen Papiere? Kein Wunder, dass die deutschen Behörden die Hochzeit nicht anerkennen.
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PezzeyRaus
Ehen, die in der EU rechtsgültig abgeschlossen werden, müssen auch in Deutschland anerkannt werden. Nicht damit verbunden ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Schengen-Visum (abgelaufen oder nicht) erfüllt die Voraussetzung dazu nicht, es muss ein nationales Visum (in diesem Fall in Kolumbien) beantragt werden. Das Visum ist dann drei Jahre gültig und wenn ihr euch dann noch lieb habt, gibt es ein zeitlich unbefristetes Niederlassungsrecht für deine Frau. Dieses Recht erlischt übrigens im Fall einer Scheidung!
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Satchmoh
Also.......wenn ich hier auf eine Frage eingehen will, muss ich einen roten Button klicken, der heißt. "Frage beantworten". Darauf folgt eine Liste von Usertexten, die mit "Antworten ( )" überschrieben ist. Dann passiert mir hier aber meist folgendes.
Sehr oft sind dann Beiträge von zwei stinkstiefeligen Oberschlaumeier (der eine scheint immer auf der Schüssel zu sitzen - der andere sollte eigentlich in seinem verzauberten Glasbehälter sitzen und auf seine Befreiung hoffen), die den Begriff "Antwort" mit sinnfreien, sinnlosen Kommentaren verwechseln.
Kann mir jemand eine weitere Frage dazu beantworten ? "Geht diesen zwei dabei einer ab" ?
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PezzeyRaus
Glaub' ich schon!
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Schnauz
@ Satchmoh
Du hast den roten Button "Frage beantworten" gedrückt. Wo steht denn deine Antwort? Ich sehe nur einen stinkstiefeligen Beitrag.
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Cheru
Ich komme nicht drauf, wer mit "zwei stinkstiefeligen Oberschlaumeier" gemeint sein könnte.
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Schnauz
Nein? Der auf der Schüssel ist der Kackmann, der in der Glasflasche der dschinn. Aber das ist Satchmohs hochgeschätzte Meinung, die ansonsten wohl niemand teilt.
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wokk
Na dann wollen wir mal hoffen, dass die Walthers aussterben. Ein mal Apokalypse hat wohl gereicht!
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ingSND
die AFD ist nicht "volksnah", sie ist "völkisch nah" - das ist ein Unterschied.

Zur "Volksnahheit" fehlen ihr etwa 85%.
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jinete
DA hätten sie sich halt vor der Heirat über die rechtlichen Voraussetzungen erkundigen müssen. Hoffentlich bleibt der Staat hart und schickt die Frau zurück. Wollten sie mit der Heirat in Rom deutsche Gesetze umgehen?
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Musca
Zur Frage selbst möchte ich mich nicht äußern, bin kein Jurist.
Der Antwort von Ing möchte ich widersprechen.
Zitat Ing :" AFD ist nicht "volksnah", sie ist "völkisch nah" - das ist ein Unterschied." Zitat Ende
Faschisten sind niemanden nahe, weder volks- noch völkisch.
Es sind kaputte Kreaturen, zum Teil leider Intelligent (nicht hier ), das macht sie gefährlich.
Volk oder völkische Nähe ist Mittel zu Zweck, und wie man hier sieht... es besteht bereits ein Nährboden für eine Saat.
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kurzundknapp
Hi,

falls du noch keine weiterführende Antwort bekommen hast (ca.90% der Kommentare waren ja eher wenig hilfreich):

Ihr müsst zur örtlichen Ausländerbehörde gehen und dort ein so genanntes 15A-Verfahren beantragen. Damit wir die Zuweisung für Ausländer ohne Aufenthalt bestimmt. Normalerweise kommen die dann in ein Verteilsystem, aber bei dringenden Gründen (z.B. Ehe oder gemeinsame Kinder) würde dann die Ausländerbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung (so heißt es in NRW, ggf. in anderen Bundesländern anders) die Zuweisung ersuchen. Das dauert leider lange, aber sobald die Zuweisung da ist, kann deine Frau in deiner Stadt eine "Duldung" bekommen. Sobald die Duldung da ist, könnt ihr den Aufenthalt beantragen, der ihr als Ehefrau eines deutschen zusteht.
Den 15A-Antrag könnt ihr selbst schreiben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passkopien von beiden, Kopie Heiratsurkunde und dann "Hiermit bitte ich, ..., um Zuweisung in die Gemeinde ... nach §15A AufenthG ... zu meinem deutschen Ehepartner ... Im Anhang sende ich ... + Unterschrift + Datum). Das dann unbedingt per Einschreiben oder Fax schicken.
Irgendwann setzt die Ausländerbehörde dann einen Termin zur Identitätsfeststellung an und schickt in der Folge das Zuweisungsersuchen raus. Nach ewigem Warten (ca. 6-18 Monate) ohne Arbeitserlaubnis und ohne Anspruch auf soziale Leistungen (!) kommt dann irgendwann ein Brief mit der Zuweisung in deine Stadt. Damit dann zur Ausländerbehörde gehen und die Duldung beantragen (ggf. auch schriftlich per Einschreiben/Fax).

Hoffe das hat geholfen!
Eine Eheschließung ist im Übrigen kein Rechtsbruch, ihr müsst nicht nochmal heiraten und ihr müsst auch keine Familienzusammenführung aus dem Ausland beantragen (die auch oft genug abgelehnt wird), aber ihr braucht viel Geduld!

Viel Erfolg für eure junge Ehe! Und lasst euch nicht von den nicht mal witzigen Kommentaren beirren! Leute, die keinen Plan haben, reden manchmal zu viel. Alles Gute für euch!
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