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Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Amtsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Es ist günstig, vorher beim Anwalt die Aussichten einer Klage prüfen zu lassen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist übrigens eine Sozialauswahl zu treffen (nicht zu verwechseln mit dem Sozialplan.) Diese Sozialauswahl kann man sich vorlegen lassen. Ist keine getroffen worden, so hat man sehr gute Karten vor Gericht.