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Clemens1964

"betriebsbedingte" kündigung

mein arbeitgeber hat meinen unbefristeten vertrag nach 5 jahren direkt nach 2 monatiger arbeitsunfähigkeit (bandscheibe) "betriebsbedingt" gekündigt. gibt es eine frist, in der ich der kündigung widersprechen muss? wie glaubt ihr, sieht das arbeitsrechtlich aus? meines erachtens hat das ein "geschmäckle"... über qualifizierte antworten würde ich mich besonders freuen. danke
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Antworten (8)
tobix
Wenn du begründete Zweifel hast, dass die Kündigung in Ordnung ist, nimm dir sofort einen Anwalt mit entsprechendem Fachgebiet und lass dich beraten.
Das ganze muss nicht unbedingt vor Gericht gehen, aber mit einem Anwalt zur Seite hat man gegenüber dem Arbeitgeber eine bessere Position (Kündigung zurücknehmen, Abfindung u.ä.).
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g3cd
SOFORT ZUM ANWALT DAMIT. Es gibt dort eine Menge Fristen und wenn Du ein besonders hartes Arbeitsamt erwischst, kann das darauf bestehen, dass Du Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen einlegst. Ansonsten DENKEN DIE beim Arbeitsamt, das sei ein abgekartertes Spiel und in Wirklichkeit seid Ihr einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag auseinander gegangen, weil Du das notwendige Engagement und den Kampfgeist vermissen lässt, um Deinen Arbeitsplatz zu behalten. Soweit ich weiß, musst Du Dich auch jetzt sofort arbeitssuchend melden.
Außerdem ist bei so einem "linken" Arbeitgeber zu erwarten, dass er z.B. auf einmal Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder so zurückfordert, sich um ein ordentliches und rechtzeitiges Zeugnis drückt usw.
Glücklicherweise sind solche Leute oft so von sich überzeugt, dass sie im Gegenzug IHREN Anwalt nach der Länge der Beine und der Blondheit der Haare auswählen, so dass Du das ganz locker gewinnst. Die sind einfach blöd und das muss bestraft werden ;)
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Marfuschka
Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Amtsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Es ist günstig, vorher beim Anwalt die Aussichten einer Klage prüfen zu lassen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist übrigens eine Sozialauswahl zu treffen (nicht zu verwechseln mit dem Sozialplan.) Diese Sozialauswahl kann man sich vorlegen lassen. Ist keine getroffen worden, so hat man sehr gute Karten vor Gericht.
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Klabautermann
Wichtig: Es läuft eine Dreiwochenfrist seit Zugang der Kündigung. Wenn Sie die versäumen, ist alles vorbei. Daher auch mein Rat: Gehen Sie rechtzeitig zu einem Anwaltsbüro, was sich mit Arbeitsrecht auskennt (Fachanwalt für Arbeitsrecht). Im Verlauf einer Kündigungsschutzklage wird man oft eine Lösung finden, die besser ist, als die Kündigung zu akzeptieren.
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Clemens1964
wow. 4 gute antworten. quote 100%. das ist sicher der rekord hier. danke!
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Klabautermann
Super, ich freue mich über Ihr Lob.
Ich bin sicher, Sie werden keinen Fehler machen, wenn Sie dem einheitlichen Rat folgen und rechtzeitig den richtigen Anwalt beauftragen.
Viel Erfolg!
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Nyx_1984
Hi Clemens,
innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden um die Fristen zu wahren. Ich empfehle immer eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht. Wenn Du so eine hast (auch wenn keine) würde ich Dir empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen und dich zumindest mal beraten lassen. Eventuell könntest Du noch eine Abfindung raus holen, ca 0,5 Monatslohn pro Jahr. Viele Grüße
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Fuhrken
Moin,
entscheidend ist, ob insgesamt mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter bei dem Arbeitgeber tätig sind. Ist es ein Kleinbetrieb, könnte sogar auch eine Arbeitsunfähigkeit unter dem Feigenblatt einer betriebsbedingten Kündigung abgetarnt werden. Dann dürfte die Kündigung wirksam sein, denn es besteht quasi kein Kündigungsschutz und eine Klage würde sich, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, nicht lohnen.
Ist das Unternehmen größer, dürfte die Kündigungsschutzklage zum Erfolg führen.
Viel Erfolg.
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