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Alle Antworten von "Nyx_1984"
Hi Clemens,
innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden um die Fristen zu wahren. Ich empfehle immer eine Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht. Wenn Du so eine hast (auch wenn keine) würde ich Dir empfehlen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen und dich zumindest mal beraten lassen. Eventuell könntest Du noch eine Abfindung raus holen, ca 0,5 Monatslohn pro Jahr. Viele Grüße